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   VGH Bayern, 10.02.2006 - 1 ZB 06.30093   

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VGH Bayern, 10.02.2006 - 1 ZB 06.30093 (https://dejure.org/2006,43266)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.02.2006 - 1 ZB 06.30093 (https://dejure.org/2006,43266)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 1 ZB 06.30093 (https://dejure.org/2006,43266)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    a) Der rechtliche Ausgangspunkt des Oberverwaltungsgerichts, ein Verfahrensbeteiligter könne einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehörs im Berufungszulassungsverfahren mit Erfolg nur rügen, wenn er zuvor alle ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um sich Gehör zu verschaffen, was zudem substantiiert darzulegen sei, entspricht den vom Bundesverwaltungsgericht (für das Revisionszulassungsverfahren) und den Oberverwaltungsgerichten entwickelten allgemeinen Grundsätzen (vgl. etwa BVerwGE 19, 231 ; vgl. ferner BVerwG, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 sowie BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 10 B 45/05 - und 6. April 2004 - 9 B 21/04 -, nach JURIS; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, AuAS 2003, 69 ff. sowie AuAS 2001, 203; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. September 1998 - Bs I 29/96 -, nach JURIS; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 1 ZB 06.30093 -, nach JURIS).
  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 13a ZB 18.32127

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass nach allgemeinen Grundsätzen Voraussetzung einer begründeten Gehörsrüge die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ist, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. allg. BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220/225 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 3.7.1992 - 8 C 58.90 - BayVBl 1993, 412 - juris Rn. 9); diesem Erfordernis werde ein Kläger nicht gerecht, der es unterlassen hat, einen unbedingten Beweisantrag i.S.d. § 86 Abs. 2 VwGO zu stellen (so etwa BVerfG, B.v. 5.2.2002 - 2 BvR 1399/01 - juris Rn. 3; B.v. 28.1.2002 - 2 BvR 1563/01 - juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 8.6.2018 - 13 A 1213/18.A - juris Rn. 16 f.; HessVGH, B.v. B.v. 27.7.2015 - 7 A 695/14.Z - juris Rn. 44; B.v. 17.1.2003 - 3 UZ 484/01.A - juris Rn. 10; B.v. 7.2.2001 - 6 UZ 695/99.A - AuAS 2003, 69 - juris Rn. 5 f.; OVG SH, B.v. 3.9.2003 - 3 LA 87/03 - AuAS 2003, 236 - juris Rn. 1; OVG LSA, B.v. 8.2.2002 - A 2 S 293/99 - juris Rn. 4; offen gelassen: BVerfG, B.v. 20.2.1992 - 2 BvR 633/91 - juris Rn. 22; VGH BW, B.v. 11.6.2013 - A 11 S 1158/13 - juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 16.12.2004 - 8 LA 262/04 - juris Rn. 4; vgl. auch BayVGH, B.v. 10.2.2006 - 1 ZB 06.30093 - juris Rn. 11 f.: Maßgeblichkeit des Einzelfalls).
  • VGH Bayern, 08.11.2010 - 14 ZB 10.30358

    Angebliche Divergenz nicht ausreichend dargelegt

    Sollte in der vorstehend unter b. genannten Rüge sinngemäß die (weitere) Rüge enthalten sein, das Verwaltungsgericht habe seine Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt, weil es den Kläger nicht näher zu den Gründen für seine in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte Konversion befragt habe, dann greift dies ebenfalls nicht durch, denn die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 VwGO abschließend geregelten Gründen, aus denen in asylrechtlichen Streitigkeiten die Berufung wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen ist (vgl. BayVGH vom 10.2.2006 Az. 1 ZB 06.30093; BayVGH vom 16.10.2006 Az. 14 ZB 06.30878; BayVGH vom 21.7.2008 Az. 1 ZB 08.30252).
  • VGH Bayern, 27.01.2009 - 14 ZB 09.30004

    Asylrecht (Iran); grundsätzliche Bedeutung (verneint); Verfahrensfehler, weil

    Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe seine Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt, greift ebenfalls nicht durch, denn die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 VwGO abschließend geregelten Gründen, aus denen in asylrechtlichen Streitigkeiten die Berufung wegen eines Verfahrensmangels zuzulassen ist (vgl. BayVGH vom 10.2.2006 Az.: 1 ZB 06.30093; BayVGH vom 16.10.2006 Az.: 14 ZB 06.30878; BayVGH vom 21.7.2008 Az.: 1 ZB 08.30252).
  • VG München, 01.03.2007 - M 22 K 05.50328

    Syrien, Abschiebungsandrohung, Rücknahme, Fälschung, Staatenlose

    Unabhängig hiervon misst das Gericht dem vom Kläger vorgelegten syrischen Ausländerausweis auch deshalb keinen Beweiswert hinsichtlich der Frage zu, ob es sich bei ihm tatsächlich um einen staatenlosen Kurden aus Syrien handelt, da derartige Bescheinigungen aufgrund der in Syrien weit verbreiteten Korruption (Auswärtiges Amt Lagebericht aaO.) gegen geringe Bezahlung von den zuständigen Behörden leicht zu erhalten sind und Antragstellern ohne Nachprüfung so bereitwillig erteilt werden, dass sich der Aufwand einer Fälschung regelmäßig gar nicht lohnt (vgl. Auswärtiges Amt v. 14. und 19.1.2004 an VG Darmstadt sowie v. 19.1.2004 an VG Bayreuth; DOI v. 3.2.2005 aaO.) und auch ein nachweislich amtlich ausgestellter Ausweis daher keinerlei Gewähr dafür bietet, dass der darin Genannte tatsächlich staatenlos ist (vgl. BayVGH v. 10.2.2006 Az. 1 ZB 06.30093; VG München v. 5.10.2005 Az. M 22 K 02.50510).
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