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   VGH Bayern, 20.12.2001 - 1 ZE 01.2820   

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https://dejure.org/2001,19292
VGH Bayern, 20.12.2001 - 1 ZE 01.2820 (https://dejure.org/2001,19292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.2001 - 1 ZE 01.2820 (https://dejure.org/2001,19292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 1 ZE 01.2820 (https://dejure.org/2001,19292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung einer Beseitigungsanordnung (hier: Verpflichtung zur Beseitigung einer Hütte) ; Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung; Voraussetzungen für die Beitreibung eines Zwangsgeldes; Zwangsgeld zur Durchsetzung einer Beseitigungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 809
  • BauR 2002, 1068
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • VG Ansbach, 17.01.2024 - AN 3 K 23.925

    Abriss und Wiederaufbau eines Gartenhauses im Außenbereich und,

    Als Folge dessen muss nach dem Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens eine neue Frist gesetzt werden (Sadler/Tillmanns in Sadler/Tillmanns, VwVG/VwZG, § 13 VwZG Rn. 52; Molodovsky/ Famers/Waldmann, Bayerische Bauordnung, Art. 76 Rn. 135; im Ergebnis wohl auch BayVGH, B.v. 20.12.2001 - 1 ZE 01.2820 - juris Rn. 15, wonach eine Fristbestimmung in einer Zwangsgeldandrohung als gegenstandslos zu behandeln ist, wenn das Verwaltungsgericht bei Ablauf der Erfüllungsfrist noch nicht über den Antrag des Betroffenen, die aufschiebende Wirkung herzustellen beziehungsweise anzuordnen, entschieden hat, da die Rechte des Betroffenen bei der Ausübung des durch Art. 37 Abs. 1 S. 1 VwZVG eingeräumten "Anwendungsermessens" berücksichtigt werden können).
  • VG Regensburg, 22.08.2016 - RN 6 S 16.980

    Nutzungsuntersagung bei Nutzungsänderung einer ehemaligen Kiesgrube zum

    Der im Einzelfall gebotene Aufschub kann aber auch dadurch erreicht werden, dass entweder das Gericht eine Zwischenentscheidung trifft oder dass sich die Behörde - wie hier auf Anregung des Gerichts geschehen - verpflichtet, nicht vor der Entscheidung über den Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu vollstrecken (BayVGH, B.v. 20.12.2001 - 1 ZE 01.2820 - juris Rn. 14).

    Demgegenüber gebietet es Art. 19 Abs. 4 GG aber nicht, die Fristbestimmung in einer Zwangsgeldandrohung als gegenstandslos zu behandeln, wenn das Verwaltungsgericht bei Ablauf der Erfüllungsfrist (Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG) noch nicht über den Antrag des Betroffenen, die aufschiebende Wirkung herzustellen bzw. anzuordnen, entschieden hat; insoweit können nämlich die Rechte des Betroffenen bei der Anwendung des durch Art. 37 Abs. 1 Satz 1 VwZVG eingeräumten "Anwendungsermessens" berücksichtigt werden (BayVGH, B.v. 20.12.2001, a.a.O., Rn. 15).

    Dieses ist dann in der Regel so auszuüben, dass das Zwangsmittel erst angewandt wird, wenn dem Betroffenen nach der (erstinstanziellen) Entscheidung ausreichend Zeit geblieben ist, die Anordnung zu befolgen (Vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2001, a.a.O., Rn. 15).

  • VG Regensburg, 09.06.2011 - RN 5 K 09.1426

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung, Blauzungenkrankheit, Zwangsgeldfälligstellung,

    Die Zwangsgeldforderung ist deshalb nicht fällig geworden, da die im Bescheid vom 4.12.2008 gesetzte Frist (20.1.2009) gegenstandslos geworden ist (vgl. BayVGH, 20.12.2001, 1 ZE 01.2820).

    Zwar ist es offen, ob eine solche vorsorgliche Fristbestimmung erforderlich ist, jedenfalls kann der im Einzelfall gebotene Aufschub auch durch eine Zwischenentscheidung des Gerichts erreicht werden und dadurch, dass sich die Behörde vielfach ohnehin (auf Anregung des Gerichts) verpflichtet, nicht vor der Entscheidung über den Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu vollstrecken (so BayVGH v. 20.12.2001 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 08.07.2021 - AN 9 S 21.00749

    Gefahrenabwehr und Störerauswahl bei schädlicher Boden- und Gewässerveränderung

    Wird der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO aber nach Ablauf dieser Frist abgelehnt, dann ist dieses Anwendungsermessen in der Regel so auszuüben, dass das Zwangsmittel erst dann angewendet wird, wenn dem Betroffenen nach der (erstinstanzlichen) Entscheidung ausreichend Zeit geblieben ist, die Anordnung zu befolgen (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.01 - 1 ZE 01.2820 - juris Rn. 15; VG Würzburg, B.v. 5.1.2021 - 4 W S 20.1820 - juris Rn. 58).
  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 1 B 10.1068

    Beseitigungsanordnung für den sog. "Mörserturm" vollstreckbar - keine

    Da die Frist seit langem abgelaufen ist, wird das Landratsamt dem Kläger in Ausübung des durch Art. 37 Abs. 1 Satz 1 VwZVG eingeräumten Ermessens (vgl. BayVGH vom 20.12.2001 BayVBl 2002, 437) allerdings nochmals eine angemessene Frist für die Befolgung der Beseitigungsanordnung einzuräumen haben, bevor das Zwangsmittel - nach Eintritt der Bestandkraft bzw. Vollziehbarkeit des Androhungsbescheides - angewendet wird.
  • VGH Bayern, 06.10.2020 - 22 CS 20.1600

    Sofortvollzug des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis

    Wenn die Behörde nach Ablauf der gesetzten Frist und nach einer ablehnenden Entscheidung hinsichtlich der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch das Verwaltungsgericht die Beitreibung des Zwangsgeldes für den Fall ankündige, dass der Anordnung weiterhin nicht Folge geleistet werde, stehe der Beitreibung nichts im Wege (BayVGH, B.v. 20.12.2001 - 1 ZE 01.2820 - juris Rn. 14 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 15 CS 19.1050 - juris Rn. 40).
  • VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 09.1472

    Zwangsgeldandrohung, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Fristbestimmung,

    Unabhängig davon ist die Zwangsgeldforderung auch deshalb nicht fällig geworden, da die im Grundbescheid gesetzte Frist (09.07.2008) während des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens RO 5 S 08.947entweder gegenstandslos geworden ist oder weil der Beklagte nach der erstinstanzlichen Entscheidung sein Anwendungsermessen nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 VwZVG nicht ausgeübt hat und der Klägerin keine ausreichende Zeit eingeräumt hat, die Anordnung zu befolgen (vgl. BayVGH v. 20.12.2001, Az. 1 ZE 01.2820 S. 6).
  • VGH Bayern, 17.08.2022 - 8 CS 22.1578

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs

    Denn das Zwangsgeld wird mit Fristablauf kraft Gesetzes fällig (Art. 31 Abs. 3 Satz 3 VwZVG) und die Rechte des Betroffenen können bei der Ausübung des durch Art. 37 Abs. 1 Satz 1 VwZVG eingeräumten Anwendungsermessens berücksichtigt werden (BayVGH, B.v. 20.12.2001 - 1 ZE 01.2820 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 6.10.2020 - 22 CS 20.1600 - BeckRS 2020, 26751 Rn. 57).
  • VG Würzburg, 18.12.2019 - W 4 S 19.1366

    Eilrechtsschutz gegen Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung -

    Wird der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nach Ablauf dieser Frist abgelehnt, dann ist das "Anwendungsermessen" in der Regel aber so auszuüben, dass das Zwangsmittel erst dann angewendet wird, wenn dem Betroffenen nach der (erstinstanzlichen) Entscheidung ausreichend Zeit geblieben ist, die Anordnung zu befolgen (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.01 - 1 ZE 01.2820 - juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 19.12.2019 - W 4 S 19.32094

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer sofortigen Abschiebung für einen in Italien

    Denkbar wäre mit Blick auf Art. 46 Abs. 6 RL 2013/32/EU bzw. die Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG, die auch sonst im allgemeinen Vollstreckungsrecht Berücksichtigung findet (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 20.12.01 - 1 ZE 01.2820 - juris Rn. 15 ff.), dass nach einer negativen § 80 Abs. 5 VwGO-Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller nochmals eine ausreichende Frist, bei einer unionsrechtskonformen Auslegung eine Frist von mindestens 7 Tage (vgl. Art. 7 Abs. 1 und 2 RL 2008/115/EG), zur freiwilligen Ausreise gewährt wird (vgl. in diesem Sinne zur alten Rechtslage etwa BVerwG, U.v. 16.5.1986 - 1 C 16.85 - DVBl. 1986, S. 842, 843).
  • VG München, 11.12.2013 - M 18 S 13.4834

    "Maybe"-Werbung bleibt verboten

  • VG München, 23.08.2012 - M 17 K 11.287

    Anordnung bei Mängeln in einer Pflegeeinrichtung; Bestimmtheit bei Hinweis auf

  • VG München, 22.06.2020 - M 22 S 20.2145

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung der Fällung von Bäumen auf einem

  • VG Bayreuth, 07.04.2014 - B 1 S 14.145

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VG München, 10.12.2020 - M 11 S 20.4129

    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung

  • VG München, 17.08.2011 - M 17 S 11.3678

    Betriebsuntersagung eines Altenpflege- und Seniorenheims

  • VG München, 07.10.2019 - M 17 S 19.4564

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung

  • VG Augsburg, 29.03.2023 - Au 4 K 22.1933

    Fälligstellung Zwangsgeld, Verstoß gegen Beseitigungsanordnung,

  • VG München, 12.10.2012 - M 8 S 12.3745

    Nutzungsuntersagung für nicht genehmigtes Wettbüro

  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 9 ZB 11.2528

    Zwangsgeld; Fälligkeit; Anwendungsermessen

  • VG Würzburg, 05.01.2021 - W 4 S 20.1820

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

  • VG Augsburg, 29.04.2020 - Au 4 K 19.1148

    Abgewiesene Klage im Streit um Zwangsgeldandrohung

  • VG München, 15.11.2016 - M 16 K 16.3730

    Vollstreckung bestandskräftiger Untersagung gewerblicher Krankenpflege -

  • VG Augsburg, 09.10.2014 - Au 5 K 14.1037

    Androhung eines erneuten Zwangsgeldes; bestandskräftige Gewerbeuntersagung;

  • VG Bayreuth, 06.06.2018 - B 4 S 17.689

    Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

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