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   OVG Thüringen, 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06   

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https://dejure.org/2007,15926
OVG Thüringen, 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06 (https://dejure.org/2007,15926)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06 (https://dejure.org/2007,15926)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. November 2007 - 1 ZKO 1000/06 (https://dejure.org/2007,15926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    KultgSchG § 1; KultgSchG § 6; KultgSchG § 7; KultgSchG § 22
    Wissenschaft und Kunst; Löschung von Silbermöbeln aus dem Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes; Silbermöbel; Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes; Eintragung; Verwaltungsakt; Löschung; Verordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken vom 11.12.1919; Löschung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Eintragung von Silbermöbeln aus dem Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes; Eintragung eines Kulturgutes in das "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes (§ 1 Gesetz zum Schutze deutschen Kulturguts gegen Abwanderung (KultgSchG)) als ein ...

  • Judicialis

    KultgSchG § 1; ; KultgSchG § 6; ; KultgSchG § 7; ; KultgSchG § 22

  • KUR - Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik PDF

    Verbleib der Geraer Silbermöbel im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 468 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.05.1993 - 7 C 33.92

    Kulturgüter - Eintragung - Ausfuhr - Sozialbindung des Eigentums

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06
    Sowohl der Verlust des Wandspiegels im Jahre 1945 als auch die Eintragung des sog. "Welfensilbers" im Jahre 1987, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1993 - 7 C 33/92 -(BVerwGE 92, 288-294) bestandskräftig wurde, sind Umstände, die im Zeitpunkt der Eintragung schon eingetreten und dem Beklagten auch bekannt waren.

    Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass das Kulturgutschutzgesetz mit seinen sich daraus ergebenden Einschränkungen für die Veräußerbarkeit eine verfassungsgemäße Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist (vgl. BVerwG; Urteil vom 27. Mai 1993 - BVerwG 7 C 33.93 - BVerwGE 92, 288/291).

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 33.93

    Zuordnung von nach dem Recht der DDR rechtswirksam erworbenen Vermögens einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06
    Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass das Kulturgutschutzgesetz mit seinen sich daraus ergebenden Einschränkungen für die Veräußerbarkeit eine verfassungsgemäße Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist (vgl. BVerwG; Urteil vom 27. Mai 1993 - BVerwG 7 C 33.93 - BVerwGE 92, 288/291).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06
    Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne hat eine Sache dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Frage des materiellen oder formellen Rechts aufwirft und zu erwarten ist, dass die Entscheidung im zweitinstanzlichen Verfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90/91; Senatsbeschluss vom 6. September 1995 - 1 ZO 388/94 -, BRS 57 Nr. 173).
  • OVG Thüringen, 06.09.1995 - 1 ZO 388/94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Berufungsverfahren; Gültgkeit einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06
    Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne hat eine Sache dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Frage des materiellen oder formellen Rechts aufwirft und zu erwarten ist, dass die Entscheidung im zweitinstanzlichen Verfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90/91; Senatsbeschluss vom 6. September 1995 - 1 ZO 388/94 -, BRS 57 Nr. 173).
  • OVG Thüringen, 17.06.1997 - 3 ZKO 217/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Berufungszulassung und grundsätzliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06
    Die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist nur dann gerechtfertigt, wenn zu erwarten ist, dass in der Berufungsentscheidung eine klärungsbedürftige Frage mit Verbindlichkeit über den Einzelfall hinaus in verallgemeinerungsfähiger Form beantwortet werden kann (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 17.6.1997 - 3 ZKO 217/97 -, NVwZ 1998, 194).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind nur dann anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBL. 2007, S. 624).
  • Drs-Bund, 19.11.1953 - BT-Drs II/76
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06
    Diese Bestimmung war zur "Überbrückung eines Vakuums" erforderlich, da die Verordnung vom 11. Dezember 1919 nach § 22 Abs. 1 KultgSchG außer Kraft gesetzt war (vgl. BT-Drs. 2/76, S. 13).
  • VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05

    Verwaltungsgericht billigt Ausfuhrverbot für Originalhandschriften von Bach und

    Bei Anwendung dieser Rechtsgrundsätze stellt die Mitteilung über die Einleitung des Eintragungsverfahrens nach dem Kulturgutschutzgesetz keinen Verwaltungsakt dar, da erst die in § 2 Abs. 1 i. v. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 KultgSchG vorgesehene Entscheidung der obersten Landesbehörde über die Eintragung des Kulturgutes (hier Musikbibliothek P. ) in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eine Regelungswirkung im Hinblick auf die Regelung eines Einzelfalles mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen entfaltet, die auf einer Entscheidung einer Behörde beruht (OVG Weimar, Beschl. v. 22.11.2007, 1 ZKO 1000/06, juris).
  • OVG Thüringen, 07.05.2019 - 3 ZKO 46/16

    Bildung einer Gemeinderatsfraktion nach der KomO TH 2003

    Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne hat eine Sache dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Frage des materiellen oder formellen Rechts aufwirft und zu erwarten ist, dass die Entscheidung im zweitinstanzlichen Verfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90/91; ThürOVG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 ZKO 1000/06 -).
  • OVG Thüringen, 09.08.2017 - 1 ZKO 522/15

    Gewährung von Reisekosten für Auslandsstudium im Rahmen der Ausbildungsförderung

    Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne hat eine Sache dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Frage des materiellen oder formellen Rechts aufwirft und zu erwarten ist, dass die Entscheidung im zweitinstanzlichen Verfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90/91; ThürOVG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 ZKO 1000/06 -).
  • OVG Thüringen, 17.09.2014 - 3 ZKO 503/13

    Zur Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Gera

    Sinne hat eine Sache dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Frage des materiellen oder formellen Rechts aufwirft und zu erwarten ist, dass die Entscheidung im zweitinstanzlichen Verfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90/91; ThürOVG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 ZKO 1000/06 -).
  • OVG Thüringen, 05.11.2018 - 3 ZKO 300/17

    Kein Informationszugang für Insolvenzverwalter nach dem InfFrG TH 2012 in

    Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne hat eine Sache dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Frage des materiellen oder formellen Rechts aufwirft und zu erwarten ist, dass die Entscheidung im zweitinstanzlichen Verfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90/91; ThürOVG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 ZKO 1000/06 -).
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