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   OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09   

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https://dejure.org/2009,9244
OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09 (https://dejure.org/2009,9244)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.04.2009 - 1 ZO 165/09 (https://dejure.org/2009,9244)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. April 2009 - 1 ZO 165/09 (https://dejure.org/2009,9244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 166; VwGO § 188 S 2; ZPO § 114; RGebStV § 6 Abs 1; RGebStV § 6 Abs 3
    Gerichtskostenfreiheit von verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten um eine Befreiung von Rundfunkgebühren; Rundfunkgebührenrecht; Befreiung; bescheidgebundene Ausgestaltung; besonderer Härtefall; Gerichtskostenfreiheit; Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtskosten für verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten um die Befreiung von Rundfunkgebühren; Voraussetzungen für eine Gewährung von Prozesskostenhilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; VwGO § 188 S. 2; ; ZPO § 114; ; RGebStV § 6 Abs. 1; ; RGebStV § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung - Gerichtskostenfreiheit von verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten um eine Befreiung von Rundfunkgebühren: Rundfunkgebührenrecht; Befreiung; bescheidgebundene Ausgestaltung; besonderer Härtefall; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 964
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09
    Anders als die Klägerin unter Hinweis auf Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Weimar und Göttingen meint, ist die genannte Bestimmung nicht - wie inzwischen höchstrichterlich geklärt - auf solche Fälle anzuwenden, in denen der Betroffene dem Grunde nach Anspruch auf die in § 6 Abs. 1 Satz 1 RGebStV genannten Leistungen hätte, einen diesbezüglichen Antrag aus welchen Gründen auch immer, nicht stellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.06.2008 - 6 B 1.08).

    Dem mit der Neuregelung der Befreiungsmöglichkeit verfolgten Ziel der Verfahrensvereinfachung - nämlich die Befreiung nur bei bescheidgebundener Feststellung der Bedürftigkeit zu eröffnen - kommt nämlich gerade unter den bei der Rundfunkgebührenerhebung vorliegenden Bedingungen einer Massenverwaltung besondere Bedeutung zu (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.06.2008 - 6 B 1.08).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Personenkreis i. S. d.

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09
    Unabhängig davon, dass die Klägerin nach ihren eigenen Aussagen die von ihr selbst als zutreffend behaupteten rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, erfasst die Vorschrift nämlich nur solche bei Normerlass übersehenen oder noch nicht erkennbar gewesenen Fallkonstellationen und -gruppen, die nach dem vom Normgeber verfolgten Regelungskonzept des § 6 Abs. 1 RGebStV konsequenterweise in den Katalog der Befreiungsgründe hätten aufgenommen werden müssen (Beschluss des Senats vom 25.07.2007 - 1 EO 464/07 - nicht veröffentlicht; NdsOVG, Beschluss vom 18.07.2006 - 12 LC 87/06 - NdsVBl 2006, 337; BayVGH, Urteil vom 16.05.2007 - 7 B 06.2642 -NVwZ-RR 2008, 257; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.06.2007 - 16 E 294/07 - zit. nach Juris; VGH BW, Urteil vom 15.01.2009 - 2 S 1949/08 -zit. nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 1949/08

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei Streichung von Bafög-Leistungen wegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09
    Unabhängig davon, dass die Klägerin nach ihren eigenen Aussagen die von ihr selbst als zutreffend behaupteten rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, erfasst die Vorschrift nämlich nur solche bei Normerlass übersehenen oder noch nicht erkennbar gewesenen Fallkonstellationen und -gruppen, die nach dem vom Normgeber verfolgten Regelungskonzept des § 6 Abs. 1 RGebStV konsequenterweise in den Katalog der Befreiungsgründe hätten aufgenommen werden müssen (Beschluss des Senats vom 25.07.2007 - 1 EO 464/07 - nicht veröffentlicht; NdsOVG, Beschluss vom 18.07.2006 - 12 LC 87/06 - NdsVBl 2006, 337; BayVGH, Urteil vom 16.05.2007 - 7 B 06.2642 -NVwZ-RR 2008, 257; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.06.2007 - 16 E 294/07 - zit. nach Juris; VGH BW, Urteil vom 15.01.2009 - 2 S 1949/08 -zit. nach Juris).
  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09
    Unabhängig davon, dass die Klägerin nach ihren eigenen Aussagen die von ihr selbst als zutreffend behaupteten rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, erfasst die Vorschrift nämlich nur solche bei Normerlass übersehenen oder noch nicht erkennbar gewesenen Fallkonstellationen und -gruppen, die nach dem vom Normgeber verfolgten Regelungskonzept des § 6 Abs. 1 RGebStV konsequenterweise in den Katalog der Befreiungsgründe hätten aufgenommen werden müssen (Beschluss des Senats vom 25.07.2007 - 1 EO 464/07 - nicht veröffentlicht; NdsOVG, Beschluss vom 18.07.2006 - 12 LC 87/06 - NdsVBl 2006, 337; BayVGH, Urteil vom 16.05.2007 - 7 B 06.2642 -NVwZ-RR 2008, 257; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.06.2007 - 16 E 294/07 - zit. nach Juris; VGH BW, Urteil vom 15.01.2009 - 2 S 1949/08 -zit. nach Juris).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09
    Dem genügt das Gesetz in § 114 ZPO, in dem es die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vorsieht, wenn nur hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2 BvR 569/01 -DVBl. 2001, 1748, 1749).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2008 - 7 D 11158/07

    Rundfunkgebührenrecht, Härtefall

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09
    Ein geringes Einkommen allein begründet seit der Neuregelung der Rundfunkbefreiung zum 01.04.2005 nämlich keinen besonderen Härtefall im Sinne des § 6 Abs. 3 RGebStV mehr; ansonsten würde das Ziel der Neuregelung, durch die Ausgestaltung der Befreiungsmöglichkeit als bescheidgebunden den Rundfunkanstalten bei Befreiungsanträgen regelmäßig eigene Feststellungen und Berechnungen zu den Einkommensverhältnissen der Rundfunkteilnehmer zu ersparen, verfehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.02.2008 - 7 D 11158/07 - zit. nach Juris m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 30.11.2004 - 1 KO 867/01

    Zur Ermittlung der für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht maßgeblichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09
    Verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten um die Befreiung von Rundfunkgebühren sind gerichtskostenfrei (Änderung der Senatsrechtsprechung: vgl. bisher Urteil vom 20.11.2004 - 1 KO 867/01 -ThürVBl. 2005, 87).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2007 - 16 E 294/07

    Prozesskostenhilfe in einem Verfahren zur Befreiung von der

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09
    Unabhängig davon, dass die Klägerin nach ihren eigenen Aussagen die von ihr selbst als zutreffend behaupteten rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, erfasst die Vorschrift nämlich nur solche bei Normerlass übersehenen oder noch nicht erkennbar gewesenen Fallkonstellationen und -gruppen, die nach dem vom Normgeber verfolgten Regelungskonzept des § 6 Abs. 1 RGebStV konsequenterweise in den Katalog der Befreiungsgründe hätten aufgenommen werden müssen (Beschluss des Senats vom 25.07.2007 - 1 EO 464/07 - nicht veröffentlicht; NdsOVG, Beschluss vom 18.07.2006 - 12 LC 87/06 - NdsVBl 2006, 337; BayVGH, Urteil vom 16.05.2007 - 7 B 06.2642 -NVwZ-RR 2008, 257; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.06.2007 - 16 E 294/07 - zit. nach Juris; VGH BW, Urteil vom 15.01.2009 - 2 S 1949/08 -zit. nach Juris).
  • BVerwG, 05.01.1994 - 1 A 14.92

    Anspruch auf Aufhebung einer Verbotsverfügung gegen einen Verein

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2009 - 1 ZO 165/09
    Eine entfernte Erfolgschance reicht jedoch nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.1994 - 1 A 14.92 - Buchholz 310 § 166 Nr. 33).
  • BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 10.10

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Bezug von Sozialleistungen; Gerichtskosten

    Darin kommt der fürsorgerische Gedanke des Rechts der Befreiung von Rundfunkgebühren zum Ausdruck (OVG Weimar, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 ZO 165/09 - juris Rn. 15 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2013 - 16 A 2375/11

    Voraussetzung eines speziellen Befreiungsantrags für die Befreiung von der

    OVG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 ZO 165/09 -, juris, Rn. 12 f.; Nieders.
  • VG Bremen, 28.09.2012 - 2 K 2186/08

    Rundfunkgebühren - Nachweispflichten; Rundfunkgebührenbefreiung

    Verfahren, in denen um die Befreiung von Rundfunkgebühren nach § 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gestritten wird, sind nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (BVerwG, B. v. 20.04.2011 - 6 C 10/10 - juris Rdnr. 3; Thüringer OVG Beschl. v. 15.04.2009 - 1 ZO 165/09 - juris m.w.N.).

    In den Gesetzesmaterialien findet sich insoweit der Hinweis, dass Streitigkeiten über die Befreiung von Rundfunkgebühren hiervon erfasst sein sollen (vgl. BT-Drucks. 15/3867 S. 4) (Thüringer OVG, Beschl. v. 15.04.2009 - 1 ZO 165/09 - juris m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 22.06.2009 - 1 ZKO 730/08

    Keine Befreiung von Rundfunkgebühren für Radiogeräte in Kraftfahrzeugen von

    Zwar sind nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Senates Verfahren, in denen um die Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen gestritten wird, als Angelegenheiten der "Fürsorge" nach § 188 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2009 - 1 ZO 165/09 - unter Aufgabe der Rechtsprechung im Senatsurteil vom 30.11.2004 - 1 KO 867/04 -).
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 7 ZB 09.1958

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    Die Rechtsprechung ist einhellig der Auffassung, dass allein ein geringes Einkommen oder Vermögen ohne Hinzutreten besonderer Umstände im Gegensatz zum früheren Recht auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG) und des Grundrechts auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) für eine Gebührenbefreiung nach § 6 Abs. 3 RGebStV nicht mehr ausreicht (z.B. BVerwG vom 18.6.2008 NVwZ-RR 2008, 704; BayVGH vom 12.2.2008 BayVBl 2008, 603; ThürOVG vom 15.4.2009 Az. 1 ZO 165/09 ; VGH BW vom 16.3.2009 Az. 2 S 1400/08 ; SächsOVG vom 20.8.2008 Az. 1 B 429/07 ; OVG Bbg vom 20.5.2008 Az. 11 B 2.08 ; OVG RhPf vom 1.2.2008 NVwZ-RR 2008, 597; OVG SH vom 23.7.2007 Az. 2 O 8/07 ; OVG NRW vom 3.7.2007 Az. 16 E 294/07 ; OVG Saarl vom 14.8.2007 Az. 3 D 220/07 ; NdsOVG vom 12.5.2009 Az. 4 LB 188/08 ).
  • VGH Bayern, 16.07.2009 - 7 ZB 09.1542

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge

    Die Rechtsprechung ist einhellig der Auffassung, dass § 6 Abs. 3 RGebStV keine generelle Auffangvorschrift für alle Fälle ist, in denen die in § 6 Abs. 1 RGebStV abschließend aufgezählten Befreiungstatbestände nicht oder nicht vollständig erfüllt sind, und dass deshalb allein ein geringes Einkommen ohne Hinzutreten besonderer Umstände im Gegensatz zum früheren Recht auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG) und des Grundrechts auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) für eine Gebührenbefreiung aufgrund des Härtefalltatbestands nicht mehr ausreicht (vgl. neben der im Beschluss des Senats bereits erwähnten Entscheidung des BVerwG vom 18.6.2008 NVwZ-RR 2008, 704, z.B. ThürOVG vom 15.4.2009 Az. 1 ZO 165/09 ; VGH BW vom 16.3.2009 Az. 2 S 1400/08 ; SächsOVG vom 20.8.2008 Az. 1 B 429/07 ; OVG Bbg vom 20.5.2008 Az. 11 B 2.08 ; OVG RhPf vom 1.2.2008 NVwZ-RR 2008, 597; OVG SH vom 23.7.2007 Az. 2 O 8/07 ; OVG NRW vom 3.7.2007 Az. 16 E 294/07 ; OVG Saarl vom 14.8.2007 Az. 3 D 220/07 ).
  • VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 7 K 09.1755

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Keine planwidrige Lücke im Katalog des

    OVG vom 15.4.2009, Az. 1 ZO 165/09 -juris-; VGH BW vom 16.3.2009, Az. 2 S 1400/08 -juris-; Sächs. OVG vom 20.8.2008, Az. 1 B 429/07 -juris-; OVG Brandenburg vom 20.5.2008, Az. 11 B 2.08 -juris-; OVG Rheinland-Pfalz vom 1.2.2008, NVwZ-RR 2008, S. 597; OVG Schleswig-Holstein vom 23.7.2007, Az. 2 O 8/07 -juris-; OVG NRW vom 3.7.2007, Az. 16 E 294/07 -juris-; OVG Saarl.
  • VGH Bayern, 14.07.2009 - 7 ZB 08.2122

    Rundfunkgebührenbefreiung; Erweberbsunfähigkeitsrente; besondere Härte (verneint)

    Mit dieser Intention wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Rundfunkanstalten oder die für sie handelnde Gebühreneinzugszentrale (GEZ) das Vorliegen eines Härtefalls nach § 6 Abs. 3 RGebStV auch dann unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommens- und Vermögenssituation im Einzelfall zu prüfen hätten, wenn keine atypische, vom Normgeber versehentlich nicht berücksichtigte Situation vorliegt, die er nach seinem Regelungskonzept konsequenterweise in den Katalog der Befreiungsgrund hätte aufnehmen müssen, sondern eine Bedarfslage, für die er keine Befreiung nach § 6 Abs. 1 RGebStV gewähren wollte.Die Rechtsprechung ist deshalb einhellig der Auffassung, dass allein ein geringes Einkommen ohne Hinzutreten besonderer Umstände im Gegensatz zum früheren Recht auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG) und des Grundrechts auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) für eine Gebührenbefreiung nach § 6 Abs. 3 RGebStV nicht mehr ausreicht (neben dem BVerwG a.a.O. z.B. BayVGH vom 12.2.2008 BayVBl 2008, 603; ThürOVG vom 15.4.2009 Az. 1 ZO 165/09 ; VGH BW vom 16.3.2009 Az. 2 S 1400/08 ; SächsOVG vom 20.8.2008 Az. 1 B 429/07 ; OVG Bbg vom 20.5.2008 Az. 11 B 2.08 ; OVG RhPf vom 1.2.2008 NVwZ-RR 2008, 597; OVG SH vom 23.7.2007 Az. 2 O 8/07 ; OVG NRW vom 3.7.2007 Az. 16 E 294/07 ; OVG Saarl vom 14.8.2007 Az. 3 D 220/07 ).
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