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   KG, 05.01.2009 - 1 Zs 2805/08 - 1 VAs 64/08   

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https://dejure.org/2009,23128
KG, 05.01.2009 - 1 Zs 2805/08 - 1 VAs 64/08 (https://dejure.org/2009,23128)
KG, Entscheidung vom 05.01.2009 - 1 Zs 2805/08 - 1 VAs 64/08 (https://dejure.org/2009,23128)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 2009 - 1 Zs 2805/08 - 1 VAs 64/08 (https://dejure.org/2009,23128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Stellens eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Bereich der Strafvollstreckung bei Nichtvorliegen der Entscheidung des gesetzlich vorgeschriebenen Vorschaltverfahrens zum Zeitpunkt der Antragstellung; Möglichkeit eines Zurückstellens der ...

  • Judicialis

    GVGEG § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 24 Abs. 2
    Durchführung des Vorschaltverfahrens bei Anfechtung von Justizverwaltungsakten; Vorliegen des Beschwerdebescheids zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch bei fehlendem Beschwerdebescheid

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus KG, 05.01.2009 - 1 Zs 2805/08
    Dementsprechend wird es auch bei der dem § 24 Abs. 2 EGGVG vergleichbaren Vorschrift des § 68 VwGO von der herrschenden Meinung als zulässig angesehen, das Verfahren über den Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (unter Beachtung der Frist des § 70 VwGO) bis zum Abschluß des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachzuholen (vgl. BVerwG NVwZ 1984, 507; BVerwGE 4, 203; VG München, Urteil vom 6. Dezember 2007 - M 10 K 07.2583 - bei juris; Kopp/Schenke, VwGO 15. Aufl., Rdn. 3 zu § 68 mwN).
  • BVerwG, 13.12.1956 - I C 36.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 05.01.2009 - 1 Zs 2805/08
    Dementsprechend wird es auch bei der dem § 24 Abs. 2 EGGVG vergleichbaren Vorschrift des § 68 VwGO von der herrschenden Meinung als zulässig angesehen, das Verfahren über den Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (unter Beachtung der Frist des § 70 VwGO) bis zum Abschluß des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachzuholen (vgl. BVerwG NVwZ 1984, 507; BVerwGE 4, 203; VG München, Urteil vom 6. Dezember 2007 - M 10 K 07.2583 - bei juris; Kopp/Schenke, VwGO 15. Aufl., Rdn. 3 zu § 68 mwN).
  • KG, 05.07.1999 - Zs 39/99

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: fehlende Therapiebereitschaft

    Auszug aus KG, 05.01.2009 - 1 Zs 2805/08
    Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihren ablehnenden Bescheid darüber hinaus zu Recht mit der noch offenen Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe begründet, deren Zurückstellung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG ausgeschlossen ist (vgl. KG, Beschluß vom 5. Juli 1999 - 4 VAs 11/99 -).
  • VG München, 06.12.2007 - M 10 K 07.2583
    Auszug aus KG, 05.01.2009 - 1 Zs 2805/08
    Dementsprechend wird es auch bei der dem § 24 Abs. 2 EGGVG vergleichbaren Vorschrift des § 68 VwGO von der herrschenden Meinung als zulässig angesehen, das Verfahren über den Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (unter Beachtung der Frist des § 70 VwGO) bis zum Abschluß des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachzuholen (vgl. BVerwG NVwZ 1984, 507; BVerwGE 4, 203; VG München, Urteil vom 6. Dezember 2007 - M 10 K 07.2583 - bei juris; Kopp/Schenke, VwGO 15. Aufl., Rdn. 3 zu § 68 mwN).
  • OLG Hamm, 12.11.1981 - 7 VAs 82/81
    Auszug aus KG, 05.01.2009 - 1 Zs 2805/08
    Entgegen dem Wortlaut des § 24 Abs. 2 EGGVG, wonach der Antrag "erst nach vorangegangenem Beschwerdeverfahren" gestellt werden kann, erachtet es der Senat als ausreichend, wenn dieses Verfahren im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 134; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., Rdn. 4 zu § 24 EGGVG; Körner, BtMG 6. Aufl., Rdn. 369 zu § 35).
  • OLG Hamm, 19.07.2012 - 1 VAs 62/12

    Registerrecht; Aufnahme von Verurteilungen von Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen

    Danach muss auch eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen genügen, um das Vorliegen des Ausnahmetatbetands des § 32 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a) BZRG auszuschließen und zu dem Regelzustand des § 32 Abs. 1 BZRG (grundsätzliche Aufnahme von Eintragungen ins Führungszeugnis) zurückzukehren (OLG Hamm, MDR 1981, 783; OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2008 - 1 VAs 64/08 - Pfeifer, NStZ 2000, 402, 407; Vollkommer, JuS 2007, 536, 537; Götz/Tolzmann, BZRG, 4. Aufl., § 32 Rdnr. 31; Haase, BZRG, § 32 Rdnr. 9).
  • OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17

    Anspruch eines Klägers im Musterverfahren auf Löschung der im Klageregister

    Die Vorschrift besagt vielmehr, dass dieses Verfahren im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgeschlossen sein muss (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2009 - 1 VAs 64/08, juris Rn. 2).
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