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   BayObLG, 24.04.1968 - RReg. 1b St 437/67   

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BayObLG, 24.04.1968 - RReg. 1b St 437/67 (https://dejure.org/1968,1390)
BayObLG, Entscheidung vom 24.04.1968 - RReg. 1b St 437/67 (https://dejure.org/1968,1390)
BayObLG, Entscheidung vom 24. April 1968 - RReg. 1b St 437/67 (https://dejure.org/1968,1390)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 274 Abs. 1 Nr. 1
    Urkundenunterdrückung

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1896
  • BayObLGSt 1968, 38
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79

    Urkundenunterdrückung durch den Eigentümer einer Urkunde - Bezug von

    In § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB wird vielmehr das Recht geschützt, mit der Urkunde Beweis zu erbringen (BayObLG NJW 1968, 1896; Tröndle in LK 9. Aufl. § 274 Rdn. 5; Cramer in Schönke/Schröder StGB 19. Aufl. § 274 Rdn. 5).

    Fehlt ihm das Recht, über die Urkunde allein zu verfügen, weil ihm die Rechtsordnung die Verpflichtung auferlegt, die Urkunde für die Beweisführung eines anderen herauszugeben oder zur Einsichtnahme bereitzuhalten, so unterliegt die Unterdrückung der Urkunde der Strafdrohung des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB (RG HRR 1938, Nr. 491; RGSt 38, 37; BayObLG NJW 1968, 1896, in BGHSt 6, 252, 254 [BGH 09.07.1954 - 1 StR 677/53] noch offen gelassen).

  • AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99

    Unbefugtes Löschen von Textdateien

    Geschützt wird mit dieser Vorschrift des StGB insofern das Recht, mit den Daten Beweis zu erbringen (BayObLG, NJW 1968, Seiten 1896 f.).

    Der Kläger hat sonach dadurch, indem er diese Textdateien gelöscht bzw. unbrauchbar oder verändert hat, auch wohl den äußeren Tatbestand der Urkundenunterdrückung gemäß § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt (BayObLG, NJW 1968, Seiten 1896 f.; OLG Celle, NJW 1966, Seiten 557 f.).

  • BayObLG, 20.07.1979 - RReg. 1 St 140/79

    Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann auch noch geleistet werden,

    Ob die Angeklagte zugleich den Tatbestand der Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfüllt hat (vgl BayObLGSt 1968, 38), bedarf keiner Erörterung, denn durch das Unterbleiben einer Verurteilung auch unter diesem Gesichtspunkt ist die Angeklagte nicht beschwert.
  • OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 528/83

    Urkundenunterdrückung; Urkundsdelikte; Vernichtung; Polizeiliche Kontrolle

    Der Strafandrohung unterliegt deshalb auch der Eigentümer der Urkunde dann, wenn ein Mitgebrauchsrecht eines anderen besteht (BayObLG NJW 1968, 1896; 1980, 1058).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96

    Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im

    "Gehören" bezeichnet hier nicht die dinglichen Eigentumsverhältnisse, sondern das Recht, mit der Urkunde im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BGHSt 29, 192, 194; BayObLGSt 1968, 38, 42; 1979, 199, 202).
  • AG Karlsruhe, 20.09.1999 - 6 Cs 43 Js 13667/99

    Urkundenunterdrückung und Verkehrsunfallflucht

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass sich wegen Urkundenunterdrückung nach § 274 I Nr. 1 StGB strafbar macht, wer einen an der Windschutzscheibe eines beschädigten Fahrzeugs unter dem Scheibenwischer steckenden Zettel mit dem Autokennzeichen und der Anschrift des Schädigers in dem Bewusstsein entfernt, dadurch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten zu vereiteln (OLG Celle, NJW 1966, 557; BayObLG, NJW 1968, 1896; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 274 Rdnn 5; Lackner, StGB, 22. Aufl., § 274 Rdnr. 2).
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