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   BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86   

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BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86 (https://dejure.org/1988,5)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.1988 - 1 BvR 243/86 (https://dejure.org/1988,5)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 1988 - 1 BvR 243/86 (https://dejure.org/1988,5)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    4. Aus Gründen des Art. 6 Abs. 1 GG ist es nicht geboten, den Erwerb einer Hinterbliebenenversorgung erbschaftsteuerfrei zu stellen

  • Wolters Kluwer

    Erbschaftsteuer - Hinterbliebenenversorgung - Gesellschaftsrechtliche Grundlage - Richterliche Gesetzesauslegung - Grundrechtsverletzung durch BFH-Entscheidung - Steuerbefreiung - Erwerb einer Hinterbliebenenversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur erbschaftsteuerlichen Behandlung der Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 106
  • NJW 1989, 1599
  • MDR 1989, 515
  • FamRZ 1989, 367
  • BB 1989, 615
  • DB 1989, 563
  • BStBl II 1989, 938
 
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Wird zitiert von ... (234)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 22.12.1976 - II R 58/67

    Gesellschaftsvertrag - Kommanditgesellschaft - Tod des persönlich haftenden

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
    c) Dagegen geht der Bundesfinanzhof in einem weiteren Urteil (BStBl 1977 II S. 420) davon aus, daß der kraft Gesellschaftsvertrags mit dem Tode eines persönlich haftenden Gesellschafters erworbene Anspruch seiner Witwe auf Zahlung einer Witwenrente gegen die Kommanditgesellschaft nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG 1959 der Erbschaftsteuer unterlegen habe und nicht entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG 1959 befreit gewesen sei.

    Zu der Frage der doppelten Belastung der Witwenrente mit Einkommensteuer und Erbschaftsteuer habe das Gericht bereits Stellung genommen (BStBl 1977 II S. 420).

    Er kommt auf diesem Wege zu dem Ergebnis, die erbschaftsteuerliche Behandlung der Versorgung der Komplementärswitwe verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, zumal sie mit der Besteuerung der Erben eines Einzelkaufmanns voll übereinstimme (BStBl 1977 II S. 420 (423)).

  • BFH, 27.11.1974 - II 175/64

    Rentenbezüge - Hinterbliebene - Erblasser - Tod des Erblassers - Satzung -

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
    Dieses Ergebnis folge aus dem Sinnzusammenhang des Erbschaftsteuergesetzes und seiner historischen Entwicklung (BStBl 1975 II S. 539).

    Aus der ausführlichen Begründung der Urteile vom 27. November 1974 (BStBl 1975 II S. 539) und vom 20. Mai 1981 (BStBl 1981 II S. 715) ergibt sich, daß der Bundesfinanzhof die weitgehende Freistellung der Hinterbliebenenversorgungen in Übereinstimmung mit anerkannten Auslegungsregeln angenommen hat (vgl. BVerfGE 35, 263 (279)).

  • BFH, 20.05.1981 - II R 11/81

    Dienstvertrag - Erbschaft - Witwenrente - Geschäftsführer - GmbH - Rente

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
    b) In seinem Urteil zu § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974 (BStBl 1981 II S. 715) ist er zu dem Ergebnis gekommen, daß auch nach Wegfall des § 18 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG 1959 von der Erbschaftsteuerfreiheit einer auf einem Dienstvertrag des Erblassers beruhenden Witwenrente auszugehen sei.

    Aus der ausführlichen Begründung der Urteile vom 27. November 1974 (BStBl 1975 II S. 539) und vom 20. Mai 1981 (BStBl 1981 II S. 715) ergibt sich, daß der Bundesfinanzhof die weitgehende Freistellung der Hinterbliebenenversorgungen in Übereinstimmung mit anerkannten Auslegungsregeln angenommen hat (vgl. BVerfGE 35, 263 (279)).

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
    Hiervon ausgehend gebiete es § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG 1959, auch den Erwerb einer Lebensversicherung, die der Sicherung des überlebenden Ehegatten diene, der Erbschaftsteuer zu unterwerfen; denn dieser Erwerb gelte erbschaftsteuerlich ebenfalls als Erwerb von Todes wegen, wobei noch zu berücksichtigen sei, daß Zuwendungen vergleichbarer Art von der Zivilrechtsprechung als vermächtnisähnlich angesehen würden (vgl. BGHZ 66, 8 (12)), auch wenn sie nicht erbrechtlichen Normen unterstellt würden.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
    Auf diesem Gedanken beruhen letztlich der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich (vgl. BVerfGE 53, 257 (296)) und das Ehegattensplitting des Einkommensteuerrechts (vgl. BVerfGE 61, 319 (345 f)).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
    Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (BVerfGE 21, 209 (215)).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
    Auf diesem Gedanken beruhen letztlich der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich (vgl. BVerfGE 53, 257 (296)) und das Ehegattensplitting des Einkommensteuerrechts (vgl. BVerfGE 61, 319 (345 f)).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (BVerfGE 58, 369 (373)).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
    Die Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen, solange das angegriffene Urteil keine Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 6 Abs. 1 GG, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f)).
  • BGH, 29.04.1960 - VI ZR 51/59

    Umfang des Anspruchs der Witwe eines verunglückten Arbeitnehmers auf entgangenen

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
    Hier habe die Zivilrechtsprechung - abweichend von der Rechtsprechung des Reichsgerichts - die Auffassung vertreten, daß der getötete erwerbstätige Ehegatte auf Grund seiner Unterhaltspflicht gehalten gewesen sei, seine Arbeitskraft auch zur Alterssicherung des anderen Ehegatten einzusetzen (vgl. BGHZ 32, 246).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 124/71

    Zahlung von Sterbegeld durch eine Anwaltskammer

  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1954 - VI ZR 69/53

    Umfang des Schadenersatzanspruchs der Witwe eines freiberuflichen Unfallgetöteten

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BFH, 27.11.1985 - II R 148/82

    Erbschaftsteuer - Persönlich haftender Gesellschafter - Tod des Gesellschafters -

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Es reicht aus, wenn sich im Wege der Auslegung der einschlägigen Bestimmung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln feststellen lässt, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. BVerfGE 21, 209 ; 79, 106 ; 102, 254 ).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Die Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 ).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Vor diesem Hintergrund kann auch die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte den Umfang der Regelungspflicht des Gesetzgebers begrenzen (vgl. BVerfGE 79, 106 ).
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