Rechtsprechung
BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 186 StGB
Schutz der Meinungsfreiheit und üble Nachrede (Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil; Bewertung im Gesamtkontext; Verbot der Sinnentstellung); Schmähkritik (enge Auslegung); kritische Äußerung gegenüber Behörden (Recht auf polemische Zuspitzung) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen Kritik an Ausländerbehörde verstößt gegen Meinungsfreiheit
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 186 StGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzt der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede unter unzureichender Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil - zudem ungerechtfertigte Annahme von Schmähkritik - ... - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Verleihung des "Denkzettels für strukturellen und systeminternen Rassismus" durch den Flüchtlingsrat ist verfassungsgemäß
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerden betreffend eine strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede im Zusammenhang mit der Äußerung von Kritik am Rechtsamt hinsichtlich der Behandlung von Flüchtlingen; Notwendigkeit einer Abwägung zwischen dem Ehrschutz einerseits und der ...
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerden betreffend eine strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede im Zusammenhang mit der Äußerung von Kritik am Rechtsamt hinsichtlich der Behandlung von Flüchtlingen; Notwendigkeit einer Abwägung zwischen dem Ehrschutz einerseits und der ...
- debier datenbank
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede unter unzureichender Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil - zudem ungerechtfertigte Annahme von Schmähkritik ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen Kritik an Ausländerbehörde verstößt gegen Meinungsfreiheit
- internet-law.de (Kurzinformation)
Maßnahmen der öffentlichen Gewalt dürfen auch scharf kritisiert werden
- lto.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit - Behörden müssen scharfe Kritik hinnehmen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen Kritik an Ausländerbehörde verstößt gegen Meinungsfreiheit
- taz.de (Pressebericht, 09.08.2013)
Karlsruhe unterstützt Flüchtlingsrat: Recht auf Polemik
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Scharfe Kritik am Staat ist Kernbereich der Meinungsfreiheit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Umfang der Meinungsfreiheit bei Kritik staatlicher Institutionen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen Kritik an Ausländerbehörde verstößt gegen Meinungsfreiheit - Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung: Gesamtkontext der Äußerung ausschlaggebend
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 26.03.2012 - 82 Ds 1958 Js 23018/10
- AG Potsdam, 26.03.2012 - 82 Ds 213/11
- LG Potsdam, 08.01.2013 - 26 Ns 95/12
- BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13
Papierfundstellen
- StV 2014, 540
- DVBl 2013, 1382
- DÖV 2013, 818
- ZUM 2013, 793
- afp 2013, 389
Wird zitiert von ... (84) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ).Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 23 ; 93, 266 ).
Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Auch hierin liegt ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage wird dies nur selten vorliegen und eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ).
Es ist zu berücksichtigen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ).a) Die Gerichte verkürzen den Schutzgehalt des Grundrechts hinsichtlich der gegenständlichen Äußerungen bereits insofern, als sie in verfassungsrechtlich nicht mehr tragbarer Art und Weise annehmen, dass es sich um nicht erweislich wahre, ehrverletzende Tatsachenbehauptungen im Sinne des § 186 StGB und nicht um überwiegend durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Werturteile und damit um Meinungen im engeren Sinne handele (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ).
Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ).
Denn anders als bei Meinungen im engeren Sinne, bei denen insbesondere im öffentlichen Meinungskampf im Rahmen der regelmäßig vorzunehmenden Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem Rechtsgut, in deren Interesse sie durch ein allgemeines Gesetz wie den §§ 185 ff. StGB eingeschränkt werden kann, eine Vermutung zugunsten der freien Rede gilt, gilt dies für Tatsachenbehauptungen nicht in gleicher Weise (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 90, 241 ).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ).a) Die Gerichte verkürzen den Schutzgehalt des Grundrechts hinsichtlich der gegenständlichen Äußerungen bereits insofern, als sie in verfassungsrechtlich nicht mehr tragbarer Art und Weise annehmen, dass es sich um nicht erweislich wahre, ehrverletzende Tatsachenbehauptungen im Sinne des § 186 StGB und nicht um überwiegend durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Werturteile und damit um Meinungen im engeren Sinne handele (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ).
Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ).
Denn anders als bei Meinungen im engeren Sinne, bei denen insbesondere im öffentlichen Meinungskampf im Rahmen der regelmäßig vorzunehmenden Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem Rechtsgut, in deren Interesse sie durch ein allgemeines Gesetz wie den §§ 185 ff. StGB eingeschränkt werden kann, eine Vermutung zugunsten der freien Rede gilt, gilt dies für Tatsachenbehauptungen nicht in gleicher Weise (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 90, 241 ).
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Denn anders als bei Meinungen im engeren Sinne, bei denen insbesondere im öffentlichen Meinungskampf im Rahmen der regelmäßig vorzunehmenden Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem Rechtsgut, in deren Interesse sie durch ein allgemeines Gesetz wie den §§ 185 ff. StGB eingeschränkt werden kann, eine Vermutung zugunsten der freien Rede gilt, gilt dies für Tatsachenbehauptungen nicht in gleicher Weise (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 61, 1 ; 90, 241 ). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage wird dies nur selten vorliegen und eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90
Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit
Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Dies gilt namentlich für den Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 23 ; 93, 266 ). - BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
Auszug aus BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage wird dies nur selten vorliegen und eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ). - BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Das gilt auch, wenn ein Gericht den Begriff der Schmähkritik in verfassungsrechtlich unzulässiger Art und Weise überdehnt und in der Folge die erforderliche Abwägung zwischen dem Ehrenschutz einerseits und der Meinungsfreiheit andererseits zumindest nicht im gebotenen Umfange unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen hat (vgl. BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 20) .Nur ausnahmsweise kann im Sinne einer Regelvermutung auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden (vgl. BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 21) .
Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (vgl. BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 18) .
Das Urteil beruht auch insofern auf einer Verkennung von Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit und unterliegt der Aufhebung, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre (vgl. BVerfG 4. August 2016 - 1 BvR 2619/13 - Rn. 15; 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 24) .
- BayObLG, 26.11.2020 - 202 StRR 86/20
Mindestfeststellungen bei Verurteilung nach §§ 185, 186 StGB wegen in …
Die nur isolierte Betrachtung eines umstrittenen bestimmten Äußerungsteils wird deshalb den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfGE 93, 266/295; BVerfG EuGRZ 2013, 637 m.w.N.).Wo dies - wie häufig - nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung im engeren Sinne, nämlich als überwiegend durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägtes Werturteil (vgl. BVerfGE 61, 1/7 ff.; 90, 241/247 ff.) angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (BVerfG EuGRZ 2013, 637 m.w.N.).
b) Nicht unberücksichtigt bleiben darf schon in diesem Zusammenhang und nicht erst im Rahmen der Strafzumessung auch, dass sich der Angeklagte, mag er nach den Feststellungen zur Person auch "Germanistik studiert und zuletzt als Journalist gearbeitet" haben, hier jeweils und unverkennbar als engagiertes Mitglied einer der Flüchtlingshilfe verschriebenen Organisation schriftlich geäußert hat, weshalb die an sich und in anderem Zusammenhang ggf. determinierten (Rechts-) Begriffe wie "verfälschen",; falsch", "Falschaussage" oder das "Recht beugen" und "Tatverdacht" gleichwohl eine wertende Betrachtung erfordern können und müssen und der Annahme eines wertenden Gebrauchs nicht von vornherein entgegen stehen (BVerfG EuGRZ 2013, 637 m.w.N.).
Insbesondere erlaubt es die Meinungsfreiheit auch hier nicht, Kritik am Rechtsstaat auf das Erforderliche zu beschränken und damit etwa ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen (BVerfG EuGRZ 2013, 637 m.w.N.).
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
a) Sowohl für die Beurteilung, ob es sich bei einer Aussage um eine Tatsachenbehauptung oder um ein Werturteil handelt, als auch für die Bewertung, ob eine vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG umfasste Äußerung die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreitet, kommt es entscheidend auf den Sinngehalt der fraglichen Erklärung an (vgl. BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 18; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - zu B III 2 a cc der Gründe) .Wo dies der Fall wäre, muss die Erklärung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 18; 19. Dezember 1990 - 1 BvR 389/90 - zu B I der Gründe; jeweils mwN) .
- LG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 3 O 402/18
1. Der Versand eines Bildnisses per E-Mail stellt ein Verbreiten im Sinne von §§ …
Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (vgl. BVerfG AfP 2013, 389, juris-Rn. 18). - LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18
Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach …
Sowohl für die Beurteilung, ob es sich bei einer Aussage um eine Tatsachenbehauptung oder um ein Werturteil handelt, als auch für die Bewertung, ob eine vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG umfasste Äußerung die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreitet, kommt es entscheidend auf den Sinngehalt der fraglichen Erklärung an (vgl. BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 18, DVBl. 2013, 1382;… BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 45, NZA 2015, 245 ). - BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14
Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines …
Im Falle einer solchermaßen engen Verknüpfung von Tatsachenbehauptung und Bewertung darf der Grundrechtsschutz nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird oder durch die Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile einer Äußerung ihr Sinn verfälscht wird (BVerfGE 85, 1, 15 f.;… BVerfGK 7, 1, juris-Rn. 28; BVerfG, ZUM 2013, 793 Rn. 18; BGH, Urteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93, GRUR 1994, 915, 916 f.).Allerdings sind die innere Tatseite betreffende Aussagen - etwa die Begriffe "absichtlich" oder "bewusst" - komplexe Rechtsbegriffe, die eine wertende Betrachtung erfordern und bei Verwendung in einem nicht juristischen Text einen wertenden Gebrauch nahelegen (vgl. BVerfG, ZUM 2013, 793 Rn. 19).
- BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
Gilt für Meinungsäußerungen, insbesondere im öffentlichen Meinungskampf, bei der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Rechtsgut, in dessen Interesse sie durch ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden kann, eine Vermutung zu Gunsten der freien Rede, gilt dies für Tatsachenbehauptungen nicht in gleicher Weise (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 18 mwN) .Ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, beurteilt sich nach dem Gesamtkontext, in dem sie steht (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - aaO) .
Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - aaO) .
Auch eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile einer Äußerung ist nur zulässig, wenn dadurch ihr Sinn nicht verfälscht wird (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - aaO) .
Anderenfalls drohte eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtschutzes (BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - aaO mwN) .
In einem nicht juristischen Kontext wie hier liegt erst recht ein wertender Gebrauch nahe (vgl. zu den Begriffen "absichtlich" und "bewusst" BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 19) .
Vielmehr schützt Art. 5 Abs. 1 GG die freie Meinungsäußerung "in Wort, Schrift und Bild" (…vgl. BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - [Lüth] aaO: ua. schriftlicher Boykottaufruf; 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 -: Veröffentlichung eines "Denkzettels" im Internet) .
- GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16
Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde
Die Rechtsprechung hat den Begriff der Schmähkritik jedoch "eng definiert" (BVerfG, NJW 2009, 749; NJW 2009, 3016, 3017; NJW 2014, 3357, 3358; Beschl. v. 24.07.2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 -, Rdnr. 21, zit. nach juris, m.w.N.).Hiernach genügt eine überzogene oder gar ausfällige Kritik nicht zur Charakterisierung als Schmähung, sondern es muss hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG, NJW 2009, 749, 750 m.w.N.; NJW 2009, 3016, 3017; NJW 2014, 3357, 3358; Beschl. v. 24.07.2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 -, Rdnr. 21, zit. nach juris).
Zusammengefasst ist "wesentliches Merkmal der Schmähung [...] eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung" (BVerfG, Beschl. v. 24.07.2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 -, Rdnr. 21).
- LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18
Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste
Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (vgl. BVerfG AfP 2013, 389 [BVerfG 24.07.2013 - 1 BvR 444/13] , juris-Rn. 18). - LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18
Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede
Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (vgl. BVerfG AfP 2013, 389 [BVerfG 24.07.2013 - 1 BvR 444/13] , juris-Rn. 18). - OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …
- OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter …
- OLG Karlsruhe, 14.01.2015 - 6 U 156/14
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bewertung von Äußerungen im Rahmen einer …
- BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16
Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2021 - 10 Sa 867/21
Lehrer - Maskenverweigerung - Schmähung der Elternvertreter
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19
Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic
- OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13
Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung
- OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 4 U 58/23
Bezeichnung als dämliches Stück Hirn-Vakuum ist eine Schmähkritik, die nicht …
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 228/23
Persönlichkeitsrechte von Transfrauen
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - …
- LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14
Unwirksame Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages zur Überleitung in eine …
- LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14
Elsässer ./. Ditfurth
- BGH, 17.12.2015 - I ZR 219/13
Wettbewerbsverstoß: Herabsetzende Äußerungen über die Dissertation eines …
- LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19
Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 149/23
Persönlichkeitsrechte von Transfrauen
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic
- ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2630/19
Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …
- OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12
Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen; eigener Anspruch eines einzelnen …
- OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 16 U 10/22
Kein Anspruch eines Unternehmers gegen Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung …
- LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 123/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Hautärztin: Löschungsanspruch bzgl. einer …
- BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur …
- BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen …
- OLG Hamburg, 14.03.2024 - 15 U 132/22
Besteht zwischen Fluggastrechteportalen und von deren Angeboten erfassten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22
Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als …
- OLG Karlsruhe, 14.07.2021 - 6 W 8/21
Facebook darf zu Corona-Meldung keinen warnenden "Faktencheck" anbringen
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - …
- OLG Stuttgart, 10.06.2020 - 4 U 86/20
Eingriff in die Sozialsphäre einer Person durch unternehmensbezogene Kritik in …
- LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
Umfang der Rechtskraft eines unzulässigen Teilurteils über eine außerordentliche …
- OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 168/22
Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung
- LAG Hessen, 19.03.2018 - 16 TaBV 185/17
§ 23 Absatz 1 BetrVG, Art. 5 Absatz 1 GG
- LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Antisemitische Meinungsäußerungen
- LG Hof, 28.05.2014 - 4 Qs 80/14
Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede: Durchsuchung einer …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 44/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung einer der sog. Querdenken-Bewegung …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 36/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 3 O 184/17
Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19
Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter
- LG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - 3 O 375/18
Zur Bewertung der Äußerungen Drohung, Erpressung, Beleidigung in einem …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14
Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 48/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 26.03.2014 - 12 Sa 1728/12
Widerruf und Unterlassung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 50/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678
Widerruf zum Erwerb und Besitz von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook
- OLG Rostock, 20.04.2018 - 20 RR 16/18
Verbreitung einer Beleidigung in Telemedien: Unterschiedliche Verjährungsfristen …
- LG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 3 O 190/18
- LG Frankfurt/Main, 20.01.2021 - 3 O 1/21
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 46/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - 13 Sa 39/14
Anspruch gegenüber Arbeitskollegen auf Unterlassen von Äußerungen - …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 47/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LAG Hessen, 02.09.2013 - 16 TaBV 49/13
Unterlassung von Äußerungen am schwarzen Brett im Betrieb; Unterlassung von …
- LG Wuppertal, 09.06.2022 - 31 Ns 97/21
- LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 3 O 440/18
Zur Einordnung des Begriffs "Plagiat" als Meinungsäußerung oder …
- LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
Außerordentliche Kündigung - KZ-Vergleich - Meinungsäußerung - Schmähkritik
- LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde …
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 204/23
Persönlichkeitsrechte von Transfrauen
- LG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 3 O 203/17
Unterlassungsanspruch gegen Verdachtsberichterstattung
- LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
Fristlose Kündigung wegen rufschädigenden Äußerungen
- ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2629/19
Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …
- LAG Sachsen, 06.02.2023 - 2 Sa 170/21
Entgeltfortzahlung - gesetzlicher Feiertag - rechtswidriges Dienstplanschema - …
- KG, 04.10.2022 - 5 Ws 31/22
Abberufung eines Mitglieds des Vollzugsbeirats: Verletzung eigener Rechte des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 3 N 109.12
Girokonto für Landesverband einer politischen Partei; Beachtung des …
- LG Mannheim, 22.09.2020 - 14 O 148/20
Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoßes in Form eines sogenannten …
- LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 127/18
Zur Störerhaftunghaftung für einen Facebook-Account
- VG München, 20.11.2013 - M 18 K 09.5754
Kein Rechtschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1677
Waffenrecht - Widerruf von Waffenbesitzkarten, einer sprengstoffrechtlichen …
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1679
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen aggressiven Internetauftritts
- LG Oldenburg, 13.01.2023 - 5 O 1501/22
- ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
Ausschluss eines Betriebsrats-Vorsitzenden wegen Äußerungen gegen einen …
- LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
Gibt ein anonym auftretender Arzt in einem TV-Bericht erkennbar einen …
- LAG Thüringen, 20.06.2017 - 1 Sa 22/17
Abmahnung
- ArbG Essen, 03.02.2016 - 6 BV 88/15