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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79   

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BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79 (https://dejure.org/1982,1215)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1982 - 1 C 182.79 (https://dejure.org/1982,1215)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1982 - 1 C 182.79 (https://dejure.org/1982,1215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland - Beanspruchung von Sozialhilfe durch Ausländer als Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs von beachtlichem Gewicht - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79
    Ist die Frist gegenstandslos, so gilt dies auch für die Abschiebungsandrohung, da diese hier mit einer Frist verbunden sein muß (Urteile vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 20.75 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 66] undvom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 69]).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79
    Ist die Frist gegenstandslos, so gilt dies auch für die Abschiebungsandrohung, da diese hier mit einer Frist verbunden sein muß (Urteile vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 20.75 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 66] undvom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 69]).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79
    Für diese Interpretation spricht schließlich auch das völkerrechtliche Auslegungsprinzip, im Zweifel das die staatliche Souveränität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (vgl.Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 84 = NVwZ 1982, 117 = InfAuslR 1981, 291).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79
    Sind solche Belange gegeben, so muß schon bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eine Güter- und Interessenabwägung stattfinden (BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 57, 252 [257]).
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79
    Sind solche Belange gegeben, so muß schon bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eine Güter- und Interessenabwägung stattfinden (BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 57, 252 [257]).
  • BVerwG, 23.01.1980 - 1 B 1499.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79
    Die Angriffe, die die Revision gegen die Würdigung der Straftaten durch das Berufungsgericht richtet, gehen fehl: Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß zum Zwecke der Einschätzung der Persönlichkeit eines Ausländers auch Ermittlungsergebnisse aus solchen Verfahren herangezogen werden dürfen, die eingestellt worden sind (Beschluß vom 23. Januar 1980 - BVerwG 1 B 1499.79 -).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79
    Außerdem muß die Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland von beachtlichem Gewicht sein (BVerwGE 61, 105 [107 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • Drs-Bund, 24.11.1955 - BT-Drs II/1882
    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79
    Die Denkschrift zum Abkommen hebt hervor, daß Voraussetzung für dessen Anwendung die Erlaubnis zum Aufenthalt ist (BT-Drucks. II/1882, S. 22) und daß für diese Erlaubnis die Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes maßgebend sind - mit der die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. a EFA nicht berührenden Besonderheit, daß die Fürsorgepflicht im Sinne des Art. 1 gemäß Art. 11 Abs. a Satz 2 EFA nicht schon deshalb entfällt, weil der Beteiligte es aus Nachlässigkeit unterlassen hat, die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zu betreiben (a.a.O. S. 23).
  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Jedenfalls im Asylverfahren kann die Ausreisefrist unabhängig von der Abschiebungsandrohung zum Gegenstand einer gerichtlichen Nachprüfung gemacht werden und so auch selbständig der Revision unterliegen (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 11. November 1997 - VGH A 14 S 412/97 - VBlBW 1998, 271; Funke-Kaiser, in: GK-AuslR, § 50 AuslG - Stand: September 1999 - Rn. 57; Roth, in: Hailbronner, AuslR, § 36 AsylVfG - Stand: Dezember 2000 - Rn. 13; a.A., allerdings jeweils zum allgemeinen Ausländerrecht, VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Juni 1998 - VGH 13 S 173/98 - DÖV 1998, 889; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Juli 1997 - OVG Bs VI 42/97 - InfAuslR 1998, 28 ; OVG Münster, Beschluss vom 19. September 1996 - OVG 18 B 3505/95 - NWVBl 1997, 108 ; vgl. auch die Rechtsprechung des BVerwG zum AuslG 1965, Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 4.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2; Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit -

    Mit Rücksicht auf den ordnungsrechtlichen Charakter der Anordnung ist eine zukunftsbezogene Beurteilung erforderlich: Der Ausländer muß in Zukunft zur Bestreitung seines Lebensunterhalts dauernd auf Sozialhilfe angewiesen sein (BVerwGE 66, 29 ; Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32).

    In der Bundesrepublik Deutschland fehlt es nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls bei solchen Wanderarbeitern an einer dauernden Zulassung, denen der Aufenthalt lediglich befristet gestattet ist (Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32 S. 54).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1991 - 4 L 62/91

    Rechtsschutzinteresse; Zwangsmittelandrohung; Erledigung der Fristsetzung

    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum werden die Fristsetzung und die darauf bezogene Zwangsmittelandrohung objektiv gegenstandslos, wenn der Betroffene nicht verpflichtet war, der Anordnung, die mit einem Zwangsmittel vollzogen werden soll, innerhalb der Frist nachzukommen (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1979 - 1 C 20.75 - NJW 1980, 2033; Urteil vom 26. Februar 1980 - 1 C 90.76 - DÖV 1980, 651 (652); Urteil vom 05. Mai 1982 - 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32, Seite 55; Urteil vom 11. November 1982 - 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21, Seite 28 m.w.N.; Urteil vom 29. April 1983 - 1 C 3.83 - Buchholz 402.241, 2. AsylBeschlG Nr. 2, Seite 3 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 12. November 1979 - Nr. 169 X 78 - BayVBl. 1980, 50 (51); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. April 1985 - 1 A 45/84 - NVwZ 1986 763 m.w.N.; OVG für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Februar 1973 - I OVG A 116/72 - OVGE 29, 456 (457 f.); Kopp, VwGO, aaO, § 80 Rnr. 19; Rasch, DVBl. 1980, 1017 (1021); a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 1974 - 1 A 14/74 - AS 13, 443 (448)).

    Der ganz überwiegende Teil der Rechtsprechung geht ohne ausdrückliche Differenzierung davon aus, mit der Erledigung von Fristsetzung und Zwangsmittelandrohung entfalle das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage gegen die Androhung (BVerwG, Urteil vom 05. Mai 1982, aaO, Seite 54 f.; Urteil vom 11. November 1982, aaO, Seite 28; Urteil vom 29. April 1983, aaO, Seite 3; BayVGH, Urteil vom 12. November 1979, aaO, 51; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 4 A 246/8O - GewArch 1982, 134 (135); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. April 1985, aaO, 763).

    Die von dem Senat vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Unzulässigkeit der Klage gegen eine Zwangsmittelandrohung, die sich objektiv erledigt hat, weil der Kläger der ausgesprochenen Verpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachzukommen brauchte (BVerwG, Urteil vom 05. Mai 1982, aaO, Seite 54 f.; Urteil vom 11. November 1982, aaO, Seite 28; Urteil vom 29. April 1983, aaO, Seite 3).

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Die dem Erstbescheid beigefügte Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist ist während des Widerspruchsverfahrens gegenstandslos geworden, weil die aufschiebende Wirkung der Widersprüche angeordnet wurde (Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32 [S. 54 f.]).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 86.78 und BVerwG 1 C 182.79 - dargelegt hat, betrifft die hier einschlägige Regelung des Art. 6 Abs. a EFA nicht die Entscheidung über die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.
  • BVerwG, 01.06.1987 - 1 B 3.87

    Voraussetzungen und Geltungsbereich der Divergenzrevision - Anspruch auf erneute

    Das ist auch durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt; insbesondere liegen unter diesen Umständen im Sinne der genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "gewichtige Gründe" vor, die einem schützenswerten Vertrauen auf eine weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen (vgl. z.B. BVerwGE 66, 29; Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32).

    Namentlich setzt er sich nicht mit den Erwägungen auseinander, aus denen der Senat hergeleitet hat, daß das Rückschaffungsverbot des Art. 6 Abs. a EFA die Gründe für die Versagung einer (weiteren) Aufenthaltserlaubnis nicht einschränkt (BVerwGE 66, 29; Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten

    Deshalb sind die Ausreisefrist und damit zugleich die Abschiebungsandrohung seit langem gegenstandslos (vgl. etwa Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32).
  • BVerwG, 07.11.1991 - 9 B 300.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Beschwerde macht der Sache nach geltend, das Berufungsgericht weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32) und vom 16. Mai 1986 - BVerwG 1 C 16.85 - (Buchholz 402.25 § 11 AsylVfG Nr. 2) ab.

    Bräuchte wegen des Suspensiveffektes, der in bezug auf die Ausreiseaufforderung nebst Abschiebungsandrohung der Beklagten vom 17. August 1987 als Folge der Erhebung der Klage gegen diese ausländerpolizeiliche Maßnahme eingetreten ist, gemäß der in den Urteilen vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - (a.a.O.) und vom 16. Mai 1986 - BVerwG 1 C 16.85 - (a.a.O.) als grundsätzlich geltend dargestellten Rechtslage die zur freiwilligen Erfüllung der Ausreisepflicht gesetzte Frist nicht eingehalten zu werden, so wären Fristsetzung und Abschiebungsandrohung gegenstandslos geworden, so daß die Klage als unzulässig hätte abgewiesen werden müssen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.1986 - 1 C 16.85
    Allerdings gehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einer Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist keine Rechtswirkungen mehr aus, wenn die Abschiebungsandrohung mit einer Ausreisefrist verbunden sein muß und diese abgelaufen ist, ohne daß der Ausländer sie zu befolgen brauchte (z.B. Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32; vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2; vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, RdNr. 560).
  • BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    In diesem Rahmen dürfen auch Ermittlungsergebnisse eingestellter Strafverfahren nach Maßgabe ihres Beweiswertes berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32 ).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 11.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80

    Volljähriger Ausländer - Ausweisung wegen Gewaltdelikt - Jugendstrafe auf

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1990 - 2 S 2705/89

    Vergnügungssteuer: Festsetzung der Steuersätze - Abwälzbarkeit

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 130.80

    Ausweisung auf Grund einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung -

  • BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 163.81

    Notwendige Beiladung der Familienangehörigen eines ausgewiesenen Ausländers im

  • BVerwG, 01.06.1993 - 1 B 186.92

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Abweichung von der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.12.1979 - 1 C 182.79   

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BVerwG, 05.12.1979 - 1 C 182.79 (https://dejure.org/1979,4153)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1979 - 1 C 182.79 (https://dejure.org/1979,4153)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1979 - 1 C 182.79 (https://dejure.org/1979,4153)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1979 - 1 C 182.79   

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https://dejure.org/1979,3023
BVerwG, 31.10.1979 - 1 C 182.79 (https://dejure.org/1979,3023)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1979 - 1 C 182.79 (https://dejure.org/1979,3023)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1979 - 1 C 182.79 (https://dejure.org/1979,3023)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei in Form der Verpflichtungsklage geltend gemachtem Rechtsschutz - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 5.69

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1979 - 1 C 182.79
    Die vorgenannte Bestimmung ist auch anwendbar, wenn - wie hier - der Rechtsschutz gegen einen Verwaltungsakt, durch den sowohl die beantragte Erlaubnis versagt als auch die Fiktion des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG beseitigt wird, in der Form der Verpflichtungsklage begehrt wird (vgl. BVerwGE 34, 325).
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