Rechtsprechung
LG Bamberg, 23.11.2012 - 1 HK O 29/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- webshoprecht.de
Zum Impressum und zur Notwendigkeit schneller Kommunikation im Onlinehandel
- JurPC
Pflicht zu einem vollständigen Impressum bei Verkaufsangeboten auf Verkaufsplattformen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Neue Vorgaben zur Impressumspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Impressumpflicht auch bei Verkaufsangeboten auf Verkaufsplattformen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Missverständliches Urteil zu Kontaktdaten im Internet-Impressum
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Erreichbarkeit in 60 Minuten
- heise.de (Pressebericht, 28.12.2012)
Impressum: Anschrift und E-Mail reichen nicht aus
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Impressumpflicht auch bei Verkaufsangeboten auf Verkaufsplattformen
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Impressum nur mit Anschrift und E-Mail Adresse kann wettbewerbswidrig sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei fehlender Telefonnummer im Impressum E-Mail-Erreichbarkeit innerhalb 60 Minuten
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Reaktionszeit von 60 Minuten auf Kundenfragen ist Pflicht
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Impressumspflicht gilt auch bei Verkaufsangeboten auf Handelsplattformen
- wkblog.de (Kurzinformation)
Ins Impressum gehört (auch) die Telefonnummer
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Händler muss Anfragen in max. 60 Minuten beantworten
- it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)
Elektronische Anfragen müssen binnen 60 Minuten beantwortet werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß wegen Unterlassens der Angabe einer kurzfristigen Kontaktmöglichkeit im Impressum.
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Impressum nur mit Anschrift und E-Mail Adresse kann wettbewerbswidrig sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anschrift & E-Mail-Adresse im Impressum sind nicht genug
- anwalt.de (Kurzinformation)
Impressum nur mit Anschrift und E-Mail Adresse kann wettbewerbswidrig sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Impressumspflicht: Angabe der Postanschrift und E-Mail-Adresse im Impressum genügt nicht - Verstoß gegen allgemeine Informationspflichten aus § 5 TMG liegt vor
Besprechungen u.ä. (4)
- damm-legal.de (Kurzanmerkung)
In das Impressum (des gewerblichen eBay-Verkäufers) gehört mehr als nur die Post- und E-Mail-Adresse
- ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)
Impressumspflicht: Händler muss auf Anfragen innerhalb von 60 Minuten antworten?
- beckmannundnorda.de (Kurzanmerkung)
Angaben zur schnellen elektronische Kontaktaufnahme im Impressum müssen eine Beantwortung binnen 60 Minuten ermöglichen - Angabe der Telefonnummer zu empfehlen
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Wer im Impressum keine Telefonnummer angibt, muss einen Kommunikationsweg bereitstellen, der eine Beantwortung von Kundenfragen innerhalb von 60 Minuten sicherstellt
Rechtsprechung
LG Ingolstadt, 21.08.2012 - 1 HKO 29/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)