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   BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11   

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https://dejure.org/2012,3858
BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11 (https://dejure.org/2012,3858)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2012 - 1 StR 525/11 (https://dejure.org/2012,3858)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 1 StR 525/11 (https://dejure.org/2012,3858)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1, Abs. 3 AO; § 46 StGB; § 56 StGB; § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG aF; § 17 Abs. 2 EStG; § 22 Nr. 3 EStG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (gerechter Schuldausgleich bei Steuerverkürzung großen Ausmaßes; Vorsatzform; keine Strafmilderung durch Verweis auf teilweise Versteuerung von Einnahmen); Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Vermengung ...

  • lexetius.com

    AO § 370 Abs. 1 und 3; StGB § 46

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein guter Tag für Steuersünder - Bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe scheidet grundsätzlich eine Bewährungsstrafe aus

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Wie hinterziehe ich Steuern möglichst gut”… "leise Ironie” beim 1. Strafsenat des BGH?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • IWW (Kurzinformation)

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Höhere Bestrafung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Strafzumessung bei Steuervergehen in großem Ausmaß

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • taz.de (Pressebericht, 07.02.2012)

    Steuerhinterziehung: Wer eine Million hinterzieht, muss sitzen

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 08.02.2012)

    Warum Steuersünder künftig hinter Gitter müssen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuerhinterziehung: Millionenbetrüger landen im Knast

  • welt.de (Pressebericht, 07.02.2012)

    Millionen-Steuersünder müssen ins Gefängnis

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in großem Umfang (Millionenhöhe)

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH wiederholt: Keine Bewährung mehr bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung wird schwer geahndet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schlechte Zeiten für Steuersünder

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verschärfung der Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dunkle Zeiten für Steuersünder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewährungsstrafe bei Steuerhinterziehung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Bewährung bei Steuerhinterziehung von über 1 Mio. EUR

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhebliche Steuerhinterziehung wird ohne Pardon geahndet

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Weiterhin nur ausnahmsweise Bewährungsstrafe bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe: Inhaftierung als Regelsanktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung in Millionenhöhe dürfen nur noch in Ausnahmefällen verhängt werden

Besprechungen u.ä. (4)

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 08.02.2012)

    Freiheitsentzug für Steuerhinterzieher: Brutal? Normal!

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Milde Strafen für Wirtschaftskriminelle: "Dem Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz entgegenwirken"

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsatzentscheidung des BGH zu Bewährungsstrafe bei Steuerhinterziehung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsanmerkung)

    Steuerstrafrecht wird weiter verschärft

Sonstiges

  • welt.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 11.02.2012)

    Deutschland wird für Steuersünder viel ungemütlicher

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 123
  • NJW 2012, 1458
  • NStZ 2012, 634
  • StV 2012, 473
  • BB 2012, 413
  • NZG 2012, 840
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
    Die Ausführungen des Landgerichts zum Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung geben dem Senat jedoch Anlass, erneut (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1) auf die Besonderheiten beim Ablauf des gerichtlichen Verfahrens in Wirtschaftsstrafsachen hinzuweisen:.

    Denn das gebotene gründliche Aktenstudium der Berufsrichter vor Eröffnung des Hauptverfahrens und Terminierung der Hauptverhandlung schlägt sich regelmäßig nicht in den Akten nieder (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1).

    b) Beim gerichtlichen Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen bestehen Besonderheiten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1), die regelmäßig einen Vorrang der Gründlichkeit vor der Schnelligkeit gebieten: Der Eingang einer Anklageschrift ist auch bei Wirtschaftsstrafkammern nicht vorhersehbar.

    Am Ende einer intensiven Vorbereitung und der Eröffnungsberatung steht häufig nur ein Eröffnungsbeschluss, der aus einem Satz besteht (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1).

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
    Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung "in Millionenhöhe" (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat seit der Grundsatzentscheidung vom 2. Dezember 2008 (im Verfahren 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71, 84 ff.) mehrfach bestätigt und fortgeschrieben hat (vgl. zusammenfassend BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11), ist das nach objektiven Maßstäben zu bestimmende Merkmal des Regelbeispiels "in großem Ausmaß" dann erfüllt, wenn der Hinterziehungsbetrag 50.000 EUR übersteigt.

    Beschränkt sich das Verhalten des Täters darauf, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen und führt das lediglich zu einer Gefährdung des Steueranspruchs, liegt die Wertgrenze zum "großen Ausmaß" bei 100.000 EUR (BGHSt 53, 71, 85).

    Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht (BGHSt 53, 71, 86 mwN).

    In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages heißt es dazu unter Bezugnahme auf das in BGHSt 53, 71 abgedruckte Senatsurteil (BT-Drucks. 17/5067 neu, S. 18):.

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320 mwN).

    a) Der Tatrichter hat zunächst die schuldangemessene Strafe zu finden; erst wenn sich ergibt, dass die der Schuld entsprechende Strafe innerhalb der Grenzen des § 56 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB liegt, ist Raum für die Prüfung, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung gegeben sind (BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65).

    Von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich darf sich die Strafe weder nach oben noch nach unten lösen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 32; BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320).

    Ebenso wenig wie die Anordnung einer Maßregel zur Unterschreitung der schuldangemessenen Strafe führen darf, darf das Bestreben, dem Täter die Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung zu verschaffen, dazu führen, dass die Strafe das Schuldmaß unterschreitet (BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321 f.).

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
    Liegt daher die - schuldangemessene - Strafe in einem Spielraum, in dem grundsätzlich noch eine aussetzungsfähige Strafe in Betracht kommt, dürfen bereits bei der Strafzumessung die Wirkungen einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe berücksichtigt werden (sog. Spielraumtheorie; vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 32 sowie Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rn. 461 ff. mwN).

    Von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich darf sich die Strafe weder nach oben noch nach unten lösen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 32; BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320).

  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann sich daher zur Verteidigung der Rechtsordnung als notwendig erweisen, wenn die Tat Ausdruck einer verbreiteten Einstellung ist, die eine durch einen erheblichen Unrechtsgehalt gekennzeichnete Norm nicht ernst nimmt und von vornherein auf die Strafaussetzung vertraut (BGHSt 53, 311, 320 mwN).

    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann sich daher zur Verteidigung der Rechtsordnung als notwendig erweisen, wenn die Tat Ausdruck einer verbreiteten Einstellung ist, die eine durch einen erheblichen Unrechtsgehalt gekennzeichnete Norm nicht ernst nimmt und von vornherein auf die Strafaussetzung vertraut (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, BGHSt 53, 311, 320 mwN).

  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
    Die zur sorgfältigen Vorbereitung und Terminierung - zumal einer Wirtschaftsstrafsache - erforderliche Zeit ist selbst dann nicht als Zeitraum einer (rechtsstaatswidrigen) Verfahrensverzögerung anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08, wistra 2009, 147), wenn nicht näher belegt ist, wie dieser Zeitraum vom Gericht genutzt wurde.
  • BGH, 05.04.2007 - 4 StR 5/07

    Prozessbetrug; Strafzumessung (unangemessen milde Strafen: Schuldausgleich, Ziel

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
    Das Landgericht hat damit Gesichtspunkte im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19; Urteil vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, NStZ 2001, 311; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248, 2254 f.; Urteil vom 5. April 2007 - 4 StR 5/07, wistra 2007, 341; Beschluss vom 19. August 2008 - 5 StR 244/08, NStZ-RR 2008, 369).
  • BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Wertungsfehler; unzulässige Vermengung von

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
    Das Landgericht hat damit Gesichtspunkte im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19; Urteil vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, NStZ 2001, 311; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248, 2254 f.; Urteil vom 5. April 2007 - 4 StR 5/07, wistra 2007, 341; Beschluss vom 19. August 2008 - 5 StR 244/08, NStZ-RR 2008, 369).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
    Soweit das Landgericht festgestellt hat, dass das Recht des Angeklagten "auf Behandlung der Strafsache binnen angemessener Frist aus Art. 6 Abs. 1 MRK verletzt" worden sei, ist dem Senat mangels erhobener Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 445/03, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 19, und BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 36) eine Überprüfung verwehrt.
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1847/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
    In aller Regel ist das dann nur parallel zu bereits laufenden - oder anstehenden - Verhandlungen möglich, die im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot bei vorausschauender, auch größere Zeiträume umfassender Hauptverhandlungsplanung (vgl. BVerfG - Kammer-Beschlüsse vom 19. September 2007 - 2 BvR 1847/07 - und vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07) langfristig im Voraus zu terminieren waren.
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92

    Mindeststrafe trotz Vorliegens mehrerer Strafschärfungsgründe - Gerichtliche

  • BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge; Angabe der den Mangel

  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 363/01

    Untreue; Begriff der prozessualen Tat; Beihilfehandlung (Zweifelsgrundsatz);

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93

    Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83

    Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil -

  • BGH, 16.05.1995 - 1 StR 117/95

    Strafmilderung - Strafänderung - Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit -

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

  • BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11

    Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung

  • BGH, 15.12.2011 - 1 StR 579/11

    Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung (Griff in die Kasse

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107 sowie Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 StR 226/13, wistra 2013, 471; jeweils mwN).

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144; vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127; vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107 und vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16, NStZ-RR 2016, 315).

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Dies gilt auch in Ansehung der seitens des Bundesgerichtshofs im Rahmen der sog. Milionen-Rechtsprechung aufgezeigten rechtlichen Maßstäbe (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 07.02.2012 - 1 StR 525/11, juris Rn. 46 mwN).
  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 624/14

    Urteil wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 127 mwN).
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