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   OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12   

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https://dejure.org/2013,27666
OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12 (https://dejure.org/2013,27666)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2013 - 1 U 314/12 (https://dejure.org/2013,27666)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2013 - 1 U 314/12 (https://dejure.org/2013,27666)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Schufa-Warnung - Der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch bezieht sich im Gegensatz zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nur auf bestimmte E-Mail-Adressen.

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. Rechts auf eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Zusendung von Werbung per E-Mail

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unverlangte werbliche E-Mails verletzen das Recht eines Unternehmens am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei E-Mail-Spam darf die Unterlassungserklärung auf die konkret verwendete E-Mail-Adresse beschränkt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche des Inhabers eines E-Mail-Kontos hinsichtlich der ungewollten Übersendung von Werbeschreiben

  • kanzlei.biz

    Umfang des Unterlassungsanspruchs eines Unternehmers gegen unerwünschte E-Mail Werbung

  • rabüro.de

    Zum Unterlassungsanspruch wegen unerlaubt zugesandter-Werbe-E-Mails

  • online-und-recht.de

    Beschränkung auf konkrete E-Mail-Adresse bei Unterlassungserklärung nicht ausreichend

  • wordpress.com PDF
  • kanzlei-rader.de

    Unterlassungsanspruch bei Zusendung von Zahlungsaufforderungen bei nicht nachweislich erfolgter Registrierung auf einem Internetportal - Outlets.de

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004
    Unterlassungsansprüche des Inhabers eines E-Mail-Kontos hinsichtlich der ungewollten Übersendung von Werbeschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch wg. unerlaubter E-Mail-Werbung bezieht sich nur auf konkrete Mail-Adressen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Der Umfang des Unterlassungsanspruchs bei rechtswidriger Zusendung von Werbe-E-Mails (Spam)

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    "Abmahnung gegen Internetdienstleister, der unbefugt per e-mail mit Schufa droht ist richtig"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Double-Opt-in- Verfahren: Senden von E-Mails ohne Einwilligung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reichweite von Unterlassungsanspruch gegen Spam

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Das double-opt-in?

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung wegen Spam-Mails: Wie weit geht der Unterlassunsganspruch?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 115
  • MIR 2013, Dok. 091
  • K&R 2014, 38
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 27.09.2012 - 29 U 1682/12

    Double-Opt-In

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Es mag dahinstehen, ob bereits die Übersendung der ersten Bestätigungsmail an den Beklagten mit dem Aktivierungslink in diesem Sinne eine unerlaubte Werbe-E-Mail darstellte, was äußerst zweifelhaft erscheint (vgl. dazu OLG München MMR 2013, 38 f. mit kritischen Anmerkungen Heidrich MMR 2013, 39 f., Möller jurisPR-WettbR 2/2013 Anm. 3 und Weller jurisPR-ITR 3/2013 Anm. 4).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Die von der Klägerin vermisste gesetzliche Grundlage der Verifikationspflicht liegt in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, dessen Wertung auch im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB zu beachten ist (vgl. BGH NJW 2009, 2958, 2959 [Tz. 14]).
  • KG, 22.06.2004 - 9 W 53/04

    Unterlassungsanspruch wegen E-Mail-Spamming: Mithaftung einer politischen Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch bezieht sich im Gegensatz zum wettbewerbsrechtlichen nur auf bestimmte E-Mail-Adressen (vgl. KG NJW-RR 2005, 51, 52; Dietrich GWR 2012, 102, 103 f. m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 12.05.2005 - 1 U 143/04

    Unterlassungsanspruch gegen Spam-Versand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12
    Der Beklagte hat gegen die Klägerin einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog, weil die fortgesetzte Verwendung seiner E-Mail-Adresse für geschäftliche Korrespondenz ihn in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt (vgl. dazu z. B. OLG Bamberg MMR 2006, 481).
  • OLG München, 23.01.2017 - 21 U 4747/15

    E-Mail-Werbung - Einwilligung muss detailliert nachgewiesen werden

    Dem steht auch nicht das Urteil des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 2013, Az. 1 U 314/12) entgegen, wonach sich der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch im Gegensatz zum wettbewerbsrechtlichen nur auf bestimmte E-Mail-Adressen bezieht.

    Dies fällt unter den oben dargestellten weiten Begriff der Werbung (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2013, Az. 1 U 314/12, juris Tz. 2).

  • AG Bonn, 09.05.2018 - 111 C 136/17

    Kunden-Feedback-Befragungen sind ohne Zustimmung des Empfängers unzulässige

    Insbesondere hat er eine konkrete E-Mail-Adresse genannt, sodass es nicht darauf ankommt, ob sich der Unterlassungsanspruch des Klägers nur auf einzelne E-Mail-Adressen bezieht (OLG Frankfurt, MMR 2014, 115; KG, NJW-RR 2005, 51), oder der Unterlassungsanspruch ein personenbezogenes Recht und Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist (vgl. BGH NJW 2016, 870, juris Rn. 11; BGH, NJW 2009, 2958; AG Bonn, MMR 2018, 123).
  • KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16

    Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Die vom Inhaber eines E-Mail-Kontos nicht erlaubte Nutzung desselben zu werblichen Zwecken verletzt daher jedenfalls grundsätzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers (OLG Frankfurt MMR 2014, 115, m.w.N.).
  • AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17

    Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails

    Soweit teilweise davon ausgegangen wird, der Anspruch des Klägers beschränke sich nur auf einzelne E-Mail-Adressen (OLG Frankfurt MMR 2014, 115; KG NJW-RR 2005, 51; Dietricht GWR 2012, 102, 103 f.), ist dem nicht zu folgen.
  • LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15

    Unterlassungsanspruch: Übersendung ungewollter Werbung an einen Gewerbetreibenden

    Die Kammer geht davon aus, dass der mit der Unterlassungsklage geltend gemachte Unterlassungsanspruch - entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 2013 - 1 U 314/12 -, juris Rdn. 7) - nicht allein auf eine bestimmte E-mail-Adresse beschränkt ist.
  • LG Hagen, 25.10.2013 - 2 O 278/13

    E-Mail-Werbung

    Dies wird teilweise mit der Begründung bejaht, andernfalls könne der Verpflichtete nicht überblicken, was ihm verboten sei (Kammergericht NJW-RR 2005, 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2013 - 1 U 314/12).
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