Rechtsprechung
OLG München, 04.02.2010 - 1 U 4650/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Haftung eines Klinikleiters auf Schmerzensgeld bei Weitergabe eines psychiatrischen Attests an die Ehefrau des Untersuchten ohne dessen Einwilligung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- psychiatrie-verlag.de
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Weitergabe eines psychiatrischen Attests ohne Einwilligung des Untersuchten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Verletzung der Schweigepflicht eines Psychiaters führt zu 15.000 EUR Schmerzensgeld
- augsburger-allgemeine.de (Pressebericht, 04.02.2010)
Schweigepflicht gebrochen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Psychiater muss wegen Verletzung der Schweigepflicht 15.000 EUR Schmerzensgeld zahlen
- abendzeitung-muenchen.de (Pressebericht, 04.02.2010)
Psychiater muss zahlen
- tz-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.06.2009)
Für verrückt erklärt und weggesperrt
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Hans-Jürgen Möller
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG München, 04.02.2010 - 1 U 4650/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Haftung eines Klinikleiters auf Schmerzensgeld
LG München I, 20.08.2008 - 9 O 22406/97Bizarres Gutachten: "Ich sehe, dass Sie geisteskrank sind"
Eberhart Herrmann
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- LG München I, 20.08.2008 - 9 O 22406/97
Bizarres Gutachten: "Ich sehe, dass Sie geisteskrank sind"
Auszug aus OLG München, 04.02.2010 - 1 U 4650/08
Auf die Berufungen des Klägers und des Beklagten zu 2 wird das Urteil des Landgerichts München I vom 20.8.2008, Az. 9 O 22406/97 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.Das Urteil des Landgerichts I vom 20.8.2008, Az. 9 O 22406/97 wird in Ziffer I aufgehoben.
- BGH, 08.02.1965 - III ZR 170/63
Schadensersatzansprüche gegenüber der Bundespost wegen Amtspflichtverletzungen …
Auszug aus OLG München, 04.02.2010 - 1 U 4650/08
Dabei braucht sich der Vorsatz nur auf die Pflichtverletzung und nicht etwa auf den Eintritt eines Schadens zu beziehen (vgl. BGH NJW 1965, 962). - BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88
Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose
Auszug aus OLG München, 04.02.2010 - 1 U 4650/08
Ob im Einzelfall eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt, insbesondere von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs, also von dem Ausmaß der Verbreitung der verletzenden Aussage, von der Nachhaltigkeit und der Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH NJW 1989, 2941).
- BGH, 15.01.2001 - II ZB 1/00
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist aus Sicht des Korrespondenzanwalts
Auszug aus OLG München, 04.02.2010 - 1 U 4650/08
Der Bundesgerichtshof hatte diese Frage zwar bisher nicht zu entscheiden, aber Zweifel an der Erforderlichkeit des zusätzlichen Begründungselements einer gewissen Schadenswahrscheinlichkeit, wenn Gegenstand der Feststellungsklage ein befürchteter Folgeschaden aus der Verletzung eines deliktsrechtlich geschützten absoluten Rechtsguts ist, geäußert (vgl. BGH NJW 2001, 1430; NJW-RR 2007, 601). - BGH, 10.10.2006 - XI ZB 27/05
Anforderungen an die Büroorganisation und die Ausgangskontrolle bei Übermittlung …
Auszug aus OLG München, 04.02.2010 - 1 U 4650/08
Ein Feststellungsinteresse ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW 2007, 601). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus OLG München, 04.02.2010 - 1 U 4650/08
Der Bundesgerichtshof hatte diese Frage zwar bisher nicht zu entscheiden, aber Zweifel an der Erforderlichkeit des zusätzlichen Begründungselements einer gewissen Schadenswahrscheinlichkeit, wenn Gegenstand der Feststellungsklage ein befürchteter Folgeschaden aus der Verletzung eines deliktsrechtlich geschützten absoluten Rechtsguts ist, geäußert (vgl. BGH NJW 2001, 1430; NJW-RR 2007, 601). - OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86
Schadensersatz aus Bauvertrag; Bezifferung des Schadens; Wasserschaden durch …
Auszug aus OLG München, 04.02.2010 - 1 U 4650/08
War bei Klageerhebung noch keine Grundlage für eine abschließende Feststellung und Bezifferung des Schadens gegeben, besteht ein Feststellungsinteresse für eine positive Feststellungsklage, an welcher der Kläger ohne Rücksicht darauf festhalten darf, ob sich im Verlaufe des Rechtsstreits infolge zwischenzeitlich abgeschlossener Schadensfeststellung die Möglichkeit der Leistungsklage ergeben hat (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1988, 532). - BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98
Versäumnisurteil
Auszug aus OLG München, 04.02.2010 - 1 U 4650/08
Es ist aus Sicht des Senates konsequent, hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit eines Schadens bei der Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage die gleichen Maßstäbe anzulegen, da anderenfalls dem Kläger, was ihm bei der Zulässigkeit großzügig gewährt wird, anschließend bei der Begründetheit wieder genommen würde, was nicht richtig sein kann (Gerlach VersR 2000, 520).