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   VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11, VfGBbg 1/11 EA   

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VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11, VfGBbg 1/11 EA (https://dejure.org/2011,13395)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2011 - VfGBbg 22/11, VfGBbg 1/11 EA (https://dejure.org/2011,13395)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11, VfGBbg 1/11 EA (https://dejure.org/2011,13395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 8 EMR, Art 2 Abs 3 Verf BB, Art 10 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, § 46 VerfGG BB, § 47 ZPO, UNKRÜbk

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    Art. 8 EMRK; UN-Kinderrechtskonvention; LV, Art. 2 Abs. 3; LV, Art. 10, 12 Abs. 1; LV, Art. 26 Abs. ; LV, Art. 27 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 1 und 3; VerfGGBbg, § 46; ZPO, § 47
    International gewährleistete Grundrechte als Auslegungshilfe; Rechte der Großeltern; Subsidiarität; effektiver Rechtsschutz; gesetzlicher Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1514
  • FamRZ 2011, 1874
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In Kindschaftssachen muss es insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, a. a. O.).

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10

    Rechtswegerschöpfung; Befangenheit und unaufschiebare Handlung; Recht auf den

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Das danach mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz abzuwägende Recht auf den gesetzlichen Richter garantiert neben einer abstrakt-generellen Zuständigkeitsordnung, die für jeden denkbaren Streitfall im Voraus den Richter bezeichnet, der für die Entscheidung zuständig ist, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Den Großeltern stehen in der Regel keine grundrechtlich geschützten Rechte zu, die denen der Eltern entgegen gehalten werden können (zum Bundesrecht: BVerfGE 19, 323, 329; Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 8, 5. Auflage 2008, § 1685 Rdnr. 16).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Das Grundrecht auf ein faires Verfahren garantiert dem Einzelnen, nicht bloßes Objekt des Verfahrens zu sein, ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis eines Verfahrens Einfluss zu nehmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - wwww.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Die Elternrechte aus Art. 27 Abs. 2 LV sind speziellere Bestimmungen zu denen aus Art. 26 Abs. 1 LV (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, BVerfGE 104, 373, 384).
  • BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG durch mangelnde Berücksichtigung der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Hieraus hat das Bundesverfassungsgericht gefolgert, dass die Gerichte nach Art. 6 Abs. 1 GG bei der Auswahl eines Vormunds bestehende Familienbande zwischen Großeltern und Enkeln zu beachten haben und somit deren Beziehung in den Grundrechtsschutz mit einbezogen (Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, BVerfGK 14, 539).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11

    Faires Verfahren; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; notwendige Verteidigung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Danach sind Zwischenentscheidungen, die das Verfahren nicht beenden, mit der Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar, wenn die Rechtsverletzung in zumutbarer Weise mit der Anfechtung der Endentscheidung geltend gemacht werden können (Beschluss vom 18. März 2011, - VfGBbg 3/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der allein sorgeberechtigten Äußerungsberechtigten, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Etwaige Bedenken gegen die Zulässigkeit der vom Beschwerdeführer zu 2) erhobenen Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt mangelnder Prozessfähigkeit des minderjährigen Kindes können, da die Verfassungsbeschwerde jedenfalls unbegründet ist, dahinstehen (vgl. BVerfGE 72, 122, 132).
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
    Die Achtung des so verstandenen Familienlebens begründet für den Staat die Verpflichtung, in einer Weise zu handeln, die die normale Entwicklung dieser Beziehung ermöglicht (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, Urteil vom 13. Juni 1979, NJW 1979, 2449, 2452).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 33/16

    Begründung; Urteilsverfassungsbeschwerde; Willkür; faires Verfahren; effektiver

    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts zugrunde liegt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 -, vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11, VfGBbg 1/11 EA - und vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11

    Rechtsschutz gegen die Entscheidung einer Eildienstrichterin in einer

    Dabei muss es in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten Familienverfahren dem erkennenden Gericht überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 [8/10 EA] - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11 [1/11 EA] -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (bezüglich eines Beweisbeschlusses)

    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 52/10 - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 01/11   

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https://dejure.org/2012,61028
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 01/11 (https://dejure.org/2012,61028)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2012 - 01/11 (https://dejure.org/2012,61028)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - 01/11 (https://dejure.org/2012,61028)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 9 Abs. 1 KVwGG; § 1 Abs. 3 Nr. 2 DSG.EKD; 15 Abs. 1 Nr. 1 DSG.EKD; § 15 Abs. 2 Satz 2 DSG.EKD; § 24 DSG.EKD
    Arbeitsgericht, Auskunftsanspruch, Datenschutz, Personalakten, Personalakten Übermittlung, Protokoll, Rechtsweg, nichtöffentliche Gemeinderatssitzung

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; 115, 166, 188; 115, 320, 341 f.; 118, 168, 184; 120, 378, 397).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; 115, 166, 188; 115, 320, 341 f.; 118, 168, 184; 120, 378, 397).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; 115, 166, 188; 115, 320, 341 f.; 118, 168, 184; 120, 378, 397).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 26.09.2008 - 7/08
    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Ab diesem Zeitpunkt war dem Gericht eine Abänderung seines Urteils nicht mehr möglich (Urteil des erkennenden Gerichts vom 26.09.2008 - VG 07/08 - ebenso zur entsprechenden staatlichen Vorschrift in § 116 VwGO VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.03.1999 - A 14 S 1361/97 -, VBlBW 1999, 262 m. w. N.) Bereits aus diesem prozessualen Grund können die Schriftsätze der Klägerin vom 19.12.2012 und vom 30.12.2012 keine Berücksichtigung mehr finden.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08

    Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Das von Klägerseite im nachgereichten Schriftsatz vom 30.12.2012 zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18.09.2012 (5 A 1941/10, juris), in dem - dies sei nur am Rande erwähnt - vom Gericht selbst ein Dissens zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 09.12.2008 - 2 BvR 717/08 -, juris) eingeräumt wird (Rdnrn. 50 ff.), erfordert keine andere Betrachtung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1941/10

    Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Das von Klägerseite im nachgereichten Schriftsatz vom 30.12.2012 zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18.09.2012 (5 A 1941/10, juris), in dem - dies sei nur am Rande erwähnt - vom Gericht selbst ein Dissens zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 09.12.2008 - 2 BvR 717/08 -, juris) eingeräumt wird (Rdnrn. 50 ff.), erfordert keine andere Betrachtung.
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; 115, 166, 188; 115, 320, 341 f.; 118, 168, 184; 120, 378, 397).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; 115, 166, 188; 115, 320, 341 f.; 118, 168, 184; 120, 378, 397).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Im Übrigen ist in Bezug auf Vorschriften des Grundgesetzes zu bemerken, dass nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die Evangelische Landeskirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 WRV) - und demzufolge auch eine kirchliche Behörde - als Grundrechtsträger gleichzeitig und stets auch der Grundrechtsbindung unterliegt (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 -, BVerfGE 102, 379, juris Rdnr. 94; BVerwG, Beschl. v. 29.12.2011 - 2 B 88.11 - juris Rdnr. 9, Classen Religionsrecht, Rdnr. 318ff).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1, 42; 113, 29, 46; 115, 166, 188; 115, 320, 341 f.; 118, 168, 184; 120, 378, 397).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1994 - 21 A 3119/93

    Rehabilitationsinteresse; Weitergabe personenbezogener Informationen;

  • VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 1668/92

    Fehlende Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung und Aufbewahrung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1994 - 21 A 3434/93

    Auskunftsanspruch; Gespeicherte Daten; Bundesamt für Verfassungsschutz

  • BVerwG, 29.12.2011 - 2 B 88.11

    Dienstwohnungsausgleich bei Pfarrer-Ehegatten (mit einer dienstlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - A 14 S 1361/97

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung bei Bekanntgabe durch

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.2023 - 7 Sa 35/23

    Rechtsweg bei kirchlicher und staatlicher Rechtsgrundlage - Verhältnis

    Ihrem zweiten Hilfsantrag zum Hauptantrag Ziffer 1 stehe die Rechtskraft des kirchlichen Verwaltungsgerichtsurteils vom 07.12.2012 (VG 01/11) nicht entgegen.

    Dies alles zeigt, dass die Protokolle über nichtöffentliche Kirchengemeinderatssitzungen oder andere schriftliche Unterlagen, welche sich auf nichtöffentlich verhandelte Beratungsgegenstände beziehen, von vornherein nicht zur Übermittlung an Dritte, d. h. Personen außerhalb der verantwortlichen Stelle (§ 4 Nr. 9 DSG-EKD), bestimmt sind (vgl. VG der ELK, Urt. v. 07.12.2012, VG 01/11, zu 2. a) der Entscheidungsgründe).

    Nicht unerwähnt darf bleiben, dass die Klägerin bereits zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche Württemberg in diesem Sachzusammenhang ohne Erfolg durchgeführt hat (Urt. v. 07. Dezember 2012, VG 01/11 und Urt. v. 18. Mai 2018, VG 01/14).

    Mit ihrem Einverständnis wurde die Klägerin danach als "Springerin" eingesetzt (siehe auch Tatbestand des Urteils des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 07.12.2012 (VG 01/11).

    Ausweislich des Tatbestands des Urteils des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 07.12.2012 (VG 01/11) hat sie danach mit diversen Schreiben vom 16.06.2010, 16.07.2010, 17.07.2010 und 16.04.2011 Auskunft und Einsicht über sie gespeicherte Daten, insbesondere in Bezug auf die streitgegenständliche Kirchengemeinderatssitzung im Mai 2006 erfolglos verlangt.

    Überdies hat sie die Überführung ihrer Personalakte an die Gesamtkirchengemeinde S. beanstandet, worüber das Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mit Urteil vom 07.12.2012 (VG 01/11) zum Nachteil der Klägerin rechtskräftig befunden hat.

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.05.2018 - 1/14
    Die Beklagte ist den Klagen entgegen getreten und hat zur Begründung zusammengefasst zuletzt ausgeführt: Hinsichtlich des Klageantrages unter 1. sei die Klage unzulässig, weil über den zugrundeliegenden Lebenssachverhalt aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 07.12.2012 (Az. VG 1/11) bereits rechtskräftig entschieden sei.

    Der Vorfall sei zudem Gegenstand des Verfahrens 1/11 gewesen.

    Soweit sich die Beklagte auf Verjährung berufe, sei dies rechtsmissbräuchlich; auch sei die Verjährung infolge der durch die unter dem Az 1/11 erhobenen Klage gehemmt gewesen.

    Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist der vorliegende Streitgegenstand des Klageantrags Nr. 1 mit dem Klageantrag Nr. 1a identisch, über den das erkennende Gericht bereits mit Urteil vom 07.12.2012 (Az.: VG 1/11) entschieden hat.

    Zur Begründung ihres Auskunftsverlangens trug die Klägerin schon im Verfahren VG 1/11 vor, es habe gegen datenschutzrechtliche Vorschriften und ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verstoßen, dass Diakon W. und Pfarrer P. an der Sitzung teilgenommen und auf diese Weise Kenntnis von die Klägerin betreffenden vertraulichen Angelegenheiten erlangt hätten.

    Das Gericht lässt wie schon im Urteil vom 07.12.2012 (VG 1/11) ausdrücklich offen, ob und in welchem Umfang eine kirchliche Behörde der Grundrechtsbindung unterliegt.

    Auch diesem Klageantrag steht die Rechtskraft des Urteils vom 07.12.2012 (§ 86 KVwGG) nicht entgegen, denn das Verwaltungsgericht hatte den im Verfahren VG 1/11 gestellten Klageantrag Nr. 3, welcher mit dem nunmehr gestellten Klageantrag Nr. 3 sachlich identisch ist, nur deshalb als unzulässig angesehen, weil die Voraussetzungen einer Klageänderung - in Form der Klageerweiterung - gem. § 50 KVwGG in jenem Verfahren nicht vorlagen.

  • LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18

    Haftstrafen für Betreiber von Kinderporno-Plattform "Elysium"

    Suzanna & Nastya [re-uploaded 1/11].
  • EGMR, 30.01.2020 - 29295/16

    FRANZ v. GERMANY

    The case-law of the domestic courts (Federal Administrative Court, decision of 24 January 1973, no. 3 CB 123/71 and decision of 14 November 2012, no. 2 KSt 1/11) does allow for the possibility that Article 45 § 1 of the Code of Civil Procedure should not be applied, and hence allows for a ruling on a complaint of bias to be delivered with the participation of the challenged judge, if the complaint of bias is abusive.
  • EGMR, 26.04.2018 - 42660/11

    ANDERSEN c. GRÈCE

    En vertu de l'ordonnance no 1/11, notifiée au requérant le 25 janvier 2011, 1e procureur près la cour d'appel confirma l'ordonnance no 178/2010.

    Il indique en outre que, dans sa décision no 1/11, le procureur de la cour d'appel a considéré qu'il avait commis l'infraction de résistance aux forces de l'ordre, alors qu'il aurait été condamné pour désobéissance.

    De plus, la Cour observe que, dans son ordonnance no 1/11, le procureur près la cour d'appel a reproduit la plupart des constats de l'enquête administrative et de la procédure pénale engagée contre le requérant.

  • VG Gera, 12.01.2021 - 6 K 1140/19

    Côte d'Ivoire: Beschneidung (FMG), keine Anerkennung aufgrund innerstaatlicher

    Daher könnten sich die Klägerinnen gegen den Beschluss der erweiterten Familie wehren, indem sie sich an die Polizei oder an das örtliche Sozialzentrum (Centre Social) wenden, die jeweils die Kompetenz hätten, einzuschreiten (vgl. ACCORD, Auskunft, I i ; M a i 2020, S. 1/11,GA,BL 103).

    Im Gegenteil hebt der erwähnte Programmkoordinator der oben genannten Nichtregierungsorganisation hervor, dass von FGM bedrohte Mädchen, Jugendliche und ihre Familien sich an das jeweilige örtliche Sozialzentrum (Centre Social) wenden könnten und dass dieses befugt sei einzuschreiten (vgl. ACCORD, Auskunft, 11. Mai 2020, S. 1/11, GA, Bl. 103).

    Nach der in der weiteren Auskunft von ACCORD (11. Mai 2020, S. 1/11 und 6/11, GA, Bl. 103, 108) als Auskunftsperson herangezogenen Frau Marie Miran- Guyon, Forscherin am Institut für afrikanische Welten an der Pariser Hochschule für Sozialwissenschaften von Mai 2020, könnten sich Eltern den Forderungen der erweiterten Familie, FGM durchzuführen, zumindest rechtlich entziehen.

  • LAG Hamm, 25.05.2005 - 10 (2) Sa 381/05

    Einstweilige Verfügung Weiterbeschäftigung fehlende Vollziehung

    Das gilt etwa dann, wenn der Schuldner der Anordnung ohnehin nachkommt oder sonst nach den Umständen an der Ernstlichkeit des Anliegens des Klägers kein Zweifel besteht und eine zusätzliche Parteizustellung auf eine bloße Formalität hinaus liefe (LAG Berlin, Urteil vom 10.06.1985 - LAGE ZPO § 929 Nr. 2; LAG Hessen, Urteil vom 23.03.1987 - 1/11 Sa 1850/86 - LAG Hamm, Urteil vom 09.03.1995 - NZA-RR 1996, 145; Wenzel, AR-Blattei "Einstweilige Verfügung" SD 650 Rz. 55).

    Auch die auf Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung bedarf danach der Vollziehung nach § 929 Abs. 2 ZPO (LAG Berlin, Urteil vom 10.06.1985 - LAGE ZPO § 929 Nr. 2; LAG Hessen, Urteil vom 23.03.1987 - 1/11 Sa 1850/86 - LAG Hamburg, Urteil vom 28.03.1995 - LAGE ZPO § 929 Nr. 3; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.05.1995 - 2 Sa 244/95 - Baur, a.a.O., B Rz. 118).

  • VG Gera, 06.07.2021 - 6 K 623/19

    Côte d'Ivoire: Kein Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

    Im Gegenteil hebt der erwähnte Programmkoordinator der oben genannten Nichtregierungsorganisation hervor, dass von FGM bedrohte Mädchen, Jugendliche und ihre Familien sich an das jeweilige örtliche Sozialzentrum (Centre Social) wenden könnten und dass dieses befugt sei einzuschreiten (vgl. ACCORD, Auskunft, 11. Mai 2020, S. 1/11).

    Während der Norden, Nord-Westen und der Westen des Landes hohe FGM-Raten aufweist, nämlich zwischen ca. 62 Prozent und etwa 75 Prozent, liegen im Zentrum des Landes, im Nord-Osten und im Süden die FGM-Raten deutlich niedriger, nämlich zwischen ca. 18 Prozent und 26 Prozent, Nach der in der weiteren Auskunft von ACCORD (11. Mai 2020, S. 1/11 und 6/11) als Auskunftsperson herangezogenen Frau Marie Miran- Guyon, Forscherin am Institut für.

  • VG Gera, 22.06.2021 - 6 K 2256/19

    Côte d'Ivoire: Bescheid der Beklagten rechtmäßig.

    Daher könnten sich die Klägerinnen gegen den Beschluss der erweiterten Familie wehren, indem sie sich an die Polizei oder an das örtliche Sozialzentrum (Centre Social) wenden, die jeweils die Kompetenz hätten, einzuschreiten (vgl. ACCORD, Auskunft, 11. Mai 2020, S. 1/11, GA, Bl. 103).

    Im Gegenteil hebt der erwähnte Programmkoordinator der oben genannten Nichtregierungsorganisation hervor, dass von FGM bedrohte Mädchen, Jugendliche und ihre Familien sich an das jeweilige örtliche Sozialzentrum (Centre ^Social) wenden könnten und dass dieses befugt sei einzuschreiten (vgl. ACCORD, Auskunft, 11. Mai 2020, S. 1/11, GA, BI.

  • EGMR, 24.02.1997 - 19983/92

    DE HAES ET GIJSELS c. BELGIQUE

    "Il nous a déclaré que le rapport des trois experts de l'AKA (désignés par le juge de la jeunesse [YL], NDLR) serait rendu public mercredi, mais qu'il pouvait d'ores et déjà nous dire que ce rapport prouve sa totale innocence" (Algemeen Dagblad 1/11/86).
  • EGMR, 22.11.2022 - 48694/10

    ÇIÇEK ET AUTRES c. TÜRKIYE

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-175/22

    BK (Requalification de l'infraction) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • VG Cottbus, 09.12.2022 - 6 K 939/17
  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 6 K 760/17
  • VG Cottbus, 09.06.2022 - 6 K 2880/17
  • VG Cottbus, 30.05.2022 - 6 K 580/17
  • VG München, 23.03.2022 - M 2 K 17.49889

    Afghanistan: Abschiebungsverbot aufgrund aktueller Lage, Zweitantrag, abgelehnter

  • VG Cottbus, 14.09.2022 - 6 K 199/17
  • VG Cottbus, 09.06.2022 - 6 K 769/17
  • VG Cottbus, 30.05.2022 - 6 K 429/17
  • VG Cottbus, 30.05.2022 - 6 K 910/17
  • VG Cottbus, 25.05.2022 - 6 K 830/17
  • VG Cottbus, 25.05.2022 - 6 K 720/17
  • VG Cottbus, 21.09.2022 - 6 K 1399/17
  • VG Cottbus, 08.09.2022 - 6 K 940/17
  • VG Cottbus, 31.08.2022 - 6 K 115/18
  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 6 K 699/17
  • VG Cottbus, 04.03.2022 - 6 K 3120/17

    Afghanistan: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG für einen jungen und

  • VG Cottbus, 04.03.2022 - 6 K 1479/17
  • VG Cottbus, 03.03.2022 - 6 K 1080/17
  • VG Cottbus, 24.02.2022 - 6 K 3059/17
  • VG Augsburg, 10.07.2017 - Au 5 K 17.33279

    Erfolglose Asylklage - Keine Verfolgung der Ahmadiyya in Mali

  • VG Sigmaringen, 19.06.2020 - A 3 K 2515/18
  • VG Stuttgart, 10.04.2019 - A 15 K 1312/17
  • VG Sigmaringen, 29.01.2019 - A 3 K 547/17
  • VG Osnabrück, 03.03.2014 - 5 B 50/14
  • VG Düsseldorf, 21.01.2016 - 10 K 919/15
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   OLG München, 12.05.2011 - Z 1/11   

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OLG München, 12.05.2011 - Z 1/11 (https://dejure.org/2011,39490)
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OLG München, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - Z 1/11 (https://dejure.org/2011,39490)
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   KAG Freiburg, 12.02.2011 - K 1/2011   

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KAG Freiburg, Entscheidung vom 12. Februar 2011 - K 1/2011 (https://dejure.org/2011,79093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   RG, 20.09.1911 - Rep. I. 1/11   

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RG, Entscheidung vom 20.09.1911 - Rep. I. 1/11 (https://dejure.org/1911,16)
RG, Entscheidung vom 20. September 1911 - Rep. I. 1/11 (https://dejure.org/1911,16)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Inhaber einer Haupt- und einer Zweigniederlassung die Hauptniederlassung mit der bisherigen Firma veräußern, und die Zweigniederlassung mit der bisherigen Firma weiterführen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Firmenrecht. Haupt- und Zweigniederlassung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 77, 60
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 11.05.1979 - BReg. 1 Z 21/79

    Zweigniederlassung; Hauptniederlassung; Geschäftstätigkeit; Mittelpunkt;

    Denn die Zweigniederlassung bildet einen eigenen, von der Hauptniederlassung zu unterscheidenden Mittelpunkt für die Geschäfte der GmbH; sie ist ein abgesonderter Teil des Gesamtunternehmens (RGZ 77, 60/63; Ulmer in Hachenburg a.a.O. RdNr. 7), der selbständig veräußert werden kann (BGH BB 1972, 1068/1069; RGZ a.a.O.), dessen Geschäfte somit auch gesondert erfaßt werden müssen.
  • BGH, 17.04.1957 - IV ZR 2/57

    Rechtsmittel

    Hier kann der Veräußerer des Geschäfts oder der ausscheidende Gesellschafter gestatten, daß die "übertragene" Firma außer von der Hauptniederlassung auch von dem Erwerber benutzt wird, der die verselbständigte Zweigniederlassung weiterführt, obwohl in diesen Fällen eine Teilung des Unternehmens und damit eine Vervielfältigung der Firmen eintritt (so RGZ 67, 94; 77, 60; 169, 133; RG in GRUR 1934, 67; BayObLG in Seuff Bl 77, 460; KG in HJA 17, 87; Dühringer-Hachenburg-Höniger a.a.O. § 22 Anm. 10 auf S. 311; Pisko a.a.O.; Adler a.a.O. S. 135).
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