Rechtsprechung
   KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 01/22   

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https://dejure.org/2022,53934
KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 01/22 (https://dejure.org/2022,53934)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 08.07.2022 - 01/22 (https://dejure.org/2022,53934)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juli 2022 - 01/22 (https://dejure.org/2022,53934)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 1/22
    21 Die Verweigerung der Zustimmung ist nur dann beachtlich, wenn die Mitarbeitervertretung nach einem ordnungsgemäß gefassten Beschluss der Mitarbeitervertretung dem Dienstgeber Gründe mitteilt, die einen Verstoß gegen einen zulässigen Verweigerungsgrund nach § 35 Abs. 2 MAVO möglich erscheinen lassen (BAG 10.03.2009, 1 ABR 93/07).

    sichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nimmt, unbeachtlich ist (BAG 10.03.2009, 1 ABR 93/07).

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 1/22
    31 Bei der Eingruppierung geht es um die Festsetzung der für den Mitarbeiter nach den Merkmalen der ab seiner Einstellung auszuübenden Tätigkeit maßgebenden Lohn- bzw. Gehaltsgruppe (st.Rspr. KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 25.03.11, AS 02/11; Urteil vom 18.11.11, AS 13/11; Urteil vom 21.06.13, AS 03/13; Urteil vom 18.12.15, AS 08/15).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.12.2015 - AS 8/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 1/22
    31 Bei der Eingruppierung geht es um die Festsetzung der für den Mitarbeiter nach den Merkmalen der ab seiner Einstellung auszuübenden Tätigkeit maßgebenden Lohn- bzw. Gehaltsgruppe (st.Rspr. KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 25.03.11, AS 02/11; Urteil vom 18.11.11, AS 13/11; Urteil vom 21.06.13, AS 03/13; Urteil vom 18.12.15, AS 08/15).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.03.2011 - AS 2/11

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 1/22
    31 Bei der Eingruppierung geht es um die Festsetzung der für den Mitarbeiter nach den Merkmalen der ab seiner Einstellung auszuübenden Tätigkeit maßgebenden Lohn- bzw. Gehaltsgruppe (st.Rspr. KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 25.03.11, AS 02/11; Urteil vom 18.11.11, AS 13/11; Urteil vom 21.06.13, AS 03/13; Urteil vom 18.12.15, AS 08/15).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.11.2011 - AS 13/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 08.07.2022 - 1/22
    31 Bei der Eingruppierung geht es um die Festsetzung der für den Mitarbeiter nach den Merkmalen der ab seiner Einstellung auszuübenden Tätigkeit maßgebenden Lohn- bzw. Gehaltsgruppe (st.Rspr. KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 25.03.11, AS 02/11; Urteil vom 18.11.11, AS 13/11; Urteil vom 21.06.13, AS 03/13; Urteil vom 18.12.15, AS 08/15).
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   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 01/22   

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https://dejure.org/2023,18111
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 01/22 (https://dejure.org/2023,18111)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 21.04.2023 - 01/22 (https://dejure.org/2023,18111)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 21. April 2023 - 01/22 (https://dejure.org/2023,18111)
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  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 19 DSG-EKD, Art. 15, 23 Abs. 1 i), 91 Abs. 1 DS-GVO, Art. 4 Abs. 3 EUV
    Auskunftsanspruch, Bescheidungsklage, Datenschutz, rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag, Auskunft, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
    Denn der Kläger ist anwaltlich vertreten und muss sich daher an seinen Anträgen festhalten lassen (BVerfG, Beschluss vom 8.5.1991 - 2 BvR 170/85 - juris Rn. 13; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Auflage § 88, Rn. 9).

    Für einen Hinweis zur Stellung sachdienlicher Anträge (vgl. § 43 Abs. 3 KVwGG) bestand keine Veranlassung, weil der Kläger in der mündlichen Verhandlung weder anwesend noch vertreten war (BVerfG, Beschluss vom 8.5.1991 - 2 BvR 170/85 - juris Rn. 14) und das Gericht die Rechtssache erst am Tage der mündlichen Verhandlung - dem 21.04.2023 - in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorberaten hatte.

  • BVerfG, 15.12.2022 - 2 BvR 2126/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde und offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
    Denn der Befangenheitsantrag ist rechtsmissbräuchlich und offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss der abgelehnten Richter zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.8.2013 - 2 AV 5/13 - juris Rn. 21; BVerfG, Beschlüsse vom 19.6.2012 - 2 BvR 1397/98 - juris Rn. 45 und vom 15.12.2022 - 2 BvR 2126/22 - juris Rn. 3).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
    Danach haben die nationalen Gerichte alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und im Wege der Auslegung zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von dem Unionsrecht verfolgten Ziel übereinstimmt (vgl. EuGH, Urteile vom 04.06.2006 - Rs. C-212/04 - Rn. 109 und vom 19.01.2010 - Rs C-555/07 - Rn. 47 ).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
    Danach haben die nationalen Gerichte alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und im Wege der Auslegung zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von dem Unionsrecht verfolgten Ziel übereinstimmt (vgl. EuGH, Urteile vom 04.06.2006 - Rs. C-212/04 - Rn. 109 und vom 19.01.2010 - Rs C-555/07 - Rn. 47 ).
  • BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; tatsächliche oder rechtliche Verhinderung an

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
    Denn der Befangenheitsantrag ist rechtsmissbräuchlich und offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss der abgelehnten Richter zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.8.2013 - 2 AV 5/13 - juris Rn. 21; BVerfG, Beschlüsse vom 19.6.2012 - 2 BvR 1397/98 - juris Rn. 45 und vom 15.12.2022 - 2 BvR 2126/22 - juris Rn. 3).
  • VG Magdeburg, 08.06.2023 - 15 A 31/22

    (Keine) disziplinarrechtliche Aberkennung des Ruhegehalt bei Auslandstraftat

    Daraufhin nahm die Beklagte die Beschwerde zurück und das Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss vom 07.02.2023 eingestellt (11 M 1/22).

    In pp ist den Beteiligten bekannt, dass das Beschwerdeverfahren (11 M 1/22) gegen den Beschluss des Disziplinargerichts vom 15.12.2022 (15 B 27/22 MD) nach Rücknahme mit Beschluss vom 07.02.2023 eingestellt wurde.

  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 8.22

    Zur Gewährung von Betreuungsurlaub für Soldatinnen und Soldaten

    Soweit der Antrag den Befehl vom 30. September 2021 zur militärärztlichen Begutachtung der Antragstellerin betreffe, sei bereits ein Hauptsacheverfahren beim Truppendienstgericht Süd (Az.: S 3 BLa 1/22) anhängig.

    Der Antrag ist unzulässig, soweit die Antragstellerin beantragt, den Befehl vom 30. September 2021 zur militärärztlichen Begutachtung aufzuheben, weil diesbezüglich bereits ein Hauptsacheverfahren beim Truppendienstgericht Süd (Az.: S 3 BLa 1/22) anhängig ist (§ 17 Abs. 1 Satz 2 GVG).

  • LG Düsseldorf, 07.07.2022 - 4c O 18/21

    Nukleotid-Derivate

    Ferner regen sie an, den Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des BPatG im parallelen Zwangslizenzverfahren 3 Li 1/22 auszusetzen.
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Rechtsprechung
   RG, 24.06.1922 - Rep. V. 1/22   

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https://dejure.org/1922,125
RG, 24.06.1922 - Rep. V. 1/22 (https://dejure.org/1922,125)
RG, Entscheidung vom 24.06.1922 - Rep. V. 1/22 (https://dejure.org/1922,125)
RG, Entscheidung vom 24. Juni 1922 - Rep. V. 1/22 (https://dejure.org/1922,125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist, wenn ein Veräußerungsverbot gemäß § 6 des Kapitalabfindungsgesetzes vom 3. Juli 1916 im Grundbuch eingetragen ist, die Eintragung einer Zwangshypothek vom Grundbuchamt nur vorzunehmen, wenn ihm zuvor die Genehmigung der obersten Militärverwaltungsbehörde ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kapitalabfindungsgesetz; Veräußerungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 71
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.06.2007 - IX ZR 219/05

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Verfügungsverbots zu Gunsteneines

    3. Die Eintragung einer Zwangshypothek an rangbereiter Stelle wird durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gegen den Grundstückseigentümer nicht gehindert; es bewirkt keine Grundbuchsperre (Motive BGB III S. 219 f; RGZ 71, 38, 40; 105, 71, 76; OLG Stuttgart WM 1985, 1371; Raebel aaO Teil 5 Rn. 186).
  • BGH, 19.12.2019 - V ZB 145/18

    Ansehen der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum oder

    Das relative Verfügungsverbot bewirkt grundsätzlich keine Grundbuchsperre; vielmehr ist eine verbotswidrige Verfügung in das Grundbuch einzutragen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 16/14, NJW-RR 2014, 1279 Rn. 13 und BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - III ZR 208/95, NJW 1997, 1581, 1582 zur Beschlagnahme nach § 23 ZVG; BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - IX ZR 219/05, BGHZ 172, 360 Rn. 17 zum richterlichen Verfügungsverbot; RGZ 105, 71, 76).

    Ein solches absolutes Verfügungsverbot führt grundbuchrechtlich zu einer Grundbuchsperre (vgl. RGZ 105, 71, 76 f.; Staudinger/Kohler, BGB [2017], § 136 Rn. 3).

    Der durch ein relatives Veräußerungsverbot Betroffene verliert auch nicht seine Verfügungsbefugnis (vgl. Motive III S. 219; Senat, Beschluss vom 13. Januar 1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 359; RGZ 71, 38, 40; 105, 71, 76; Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., §§ 135, 136 Rn. 6; Becker, ZfIR 2019, 253, 255).

  • BGH, 13.01.1956 - V ZB 49/55

    Vorlagepflicht in Grundbuchsachen

    Zu ihnen rechnete das Reichsgericht das Veräußerungsverbot gemäß § 6 des früheren Kapitalabfindungsgesetzes vom 3. Juli 1916 (RGZ 105, 71 [75]).
  • BGH, 11.01.1956 - V ZR 187/54

    Rechtsmittel

    Insbesondere kann dahinstehen, wie dieses nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts absolute Veräußerungsverbot (vgl. RGZ 105, 71 zur entsprechenden Vorschrift des Kapitalabfindungsgesetzes vom 3. Juli 1916) auf die Klaganträge wirkt, die auf Rückübereignung der Erbbaurechtsanteile ohne Vorliegen der Genehmigung des Landesversorgungsamts zielen.
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Rechtsprechung
   KAG Freiburg, 22.06.2022 - M 1/2022   

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https://dejure.org/2022,45188
KAG Freiburg, 22.06.2022 - M 1/2022 (https://dejure.org/2022,45188)
KAG Freiburg, Entscheidung vom 22.06.2022 - M 1/2022 (https://dejure.org/2022,45188)
KAG Freiburg, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - M 1/2022 (https://dejure.org/2022,45188)
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Volltextveröffentlichung

  • zmv-online.de PDF

    Ablehnung mehrerer Schulungsveranstaltungen durch den Dienstgeber

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