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   ArbG Frankfurt/Main, 13.06.2005 - 1/6 Ca 11887/04   

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https://dejure.org/2005,36135
ArbG Frankfurt/Main, 13.06.2005 - 1/6 Ca 11887/04 (https://dejure.org/2005,36135)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.06.2005 - 1/6 Ca 11887/04 (https://dejure.org/2005,36135)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 1/6 Ca 11887/04 (https://dejure.org/2005,36135)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.06.2005 - 6 Ca 11887/04
    Die Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 ( NZA 2005, 213 [EuGH 27.01.2005 - C 188/03] ) vermag dieses Ergebnis nicht in Zweifel zu ziehen.
  • ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04

    Wirksamkeit einer vor der Massenentlassungsanzeige ausgesprochenen Kündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.06.2005 - 6 Ca 11887/04
    Aus Gründen des Vertrauensschutzes kann sich diese Entscheidung allerdings nicht auf "Altfälle", d.h. auf solche Fälle, in denen die Kündigungen vor der Veröffentlichung des Urteils des EuGH vom 27. Januar 2005 ausgesprochen worden sind, auswirken (so zutreffend ArbG Lörrach, Urteil v, 24.3.2005 - 2 Ca 496/04 - in NZA 2005, 584 [ArbG Lörrach 24.03.2005 - 2 Ca 496/04] ; vgl. auch Übergangsregelungen der BA v. 18.4.2005 in EzA SD 10/2005 S. 15).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 639/02

    Betriebsteilübergang - Wartezeit - treuwidrige Kündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.06.2005 - 6 Ca 11887/04
    Zu den maßgeblichen Tatsachen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, in betriebsmittelarmen Betrieben die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen sowie die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (Urteil des BAG vom 5. Februar 2004 - 8 AZR 639/02 in EzA BGB 2002 §.613a Nr. 23).
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.06.2005 - 6 Ca 11887/04
    Die Kammer folgt hier der Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 - in EzA Nr. 29 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.06.2005 - 6 Ca 11887/04
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. BAG Urteil vom 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).
  • ArbG Krefeld, 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung auf Grund dringender betrieblicher

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.06.2005 - 6 Ca 11887/04
    Da hier die Kündigung bereits mit Schreiben vom 20. Dezember 2004 erklärt worden ist, kann unerörtert bleiben, ob nicht überhaupt Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der §§ 17 ff KSchG einer richtlinienkonformen Auslegung entgegenstehen (so ArbG Krefeld, Urteil v. 14.4.2005 - 1 Ca 3731/04 - in NZA 2005, 582; zum Streitstand Riesenhuber/Domröse, NZA 2005, 568).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.06.2005 - 6 Ca 11887/04
    Bei betriebsbedingten Kündigungen kann zwar ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers dann entstehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (BAG Urteil v. 28, 6.2000 - 7 AZR 904/98- in EzA Nr. 5 zu § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

    Auf die Berufung des Klägers wird unter ihrer Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juni 2005 - 1/6 Ca 11887/04 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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