Rechtsprechung
   EuGH, 09.02.1988 - 1/87   

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https://dejure.org/1988,2248
EuGH, 09.02.1988 - 1/87 (https://dejure.org/1988,2248)
EuGH, Entscheidung vom 09.02.1988 - 1/87 (https://dejure.org/1988,2248)
EuGH, Entscheidung vom 09. Februar 1988 - 1/87 (https://dejure.org/1988,2248)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Picciolo / Kommission

    Beamtenstatut, Artikel 43
    1 . Beamte - Beurteilung - Erstellung - Pflichten des Erstbeurteilenden und des Berufungsbeurteilenden

  • EU-Kommission

    Picciolo / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Beamten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen seine beamtenrechtliche Beurteilung; Rügen bezüglich des Inhalts einer Beurteilung; Rechtmäßigkeit einer Verschlechterung einer Beurteilung durch einen Berufungsbeurteilenden; Notwendigkeit einer ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 2 Abs. 3; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 7; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Beurteilung - Erstellung - Pflichten des Erstbeurteilenden und des Berufungsbeurteilenden; [Beamtenstatut, Artikel 43] 2. Beamte - Beurteilung - Erstellung - Verspätung - Nicht zur Aufhebung führender Fehler - Zubilligung von Schadensersatz - Voraussetzung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.03.1985 - 263/83

    Turner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.02.1988 - 1/87
    März 1985 ( Rechtssache 263/83, Turner/Kommission, Slg .
  • EuG, 24.01.1991 - T-63/89

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Sie beruft sich insoweit auf die Urteile des Gerichtshofes vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87 (Picciolo/Kommission, Slg. 1988, 711) und vom 15. März 1989 in der Rechtssache 140/87 (Bevan/Kommission, Slg. 1989, 701).

    15 Nach ständiger Rechtsprechung kann aber eine Verspätung bei der Durchführung des Beurteilungsverfahrens für sich allein keinesfalls die Gültigkeit der Beurteilung beeinträchtigen und folglich auch nicht deren Aufhebung rechtfertigen (siehe Urteile des Gerichtshofes vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87, Picciolo, a. a. O., und vom 15. März 1989 in der Rechtssache 140/87, Bevan, a. a. O.).

    Gleichwohl stelle dieser Fehler keine "wesentliche Unregelmässigkeit dar..., die geeignet wäre, die Beurteilung ungültig zu machen" (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87, Picciolo, a. a. O.); folglich sei er auch kein ausreichender Grund, um die Aufhebung dieser Beurteilung zu rechtfertigen.

    32 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes geht hervor, daß der Beamte, der Ersatz des durch eine fehlerhafte Beurteilung verursachten materiellen Schadens beansprucht, mit hinreichender Genauigkeit einen Kausalzusammenhang zwischen dem behaupteten Amtsfehler, d. h. in der vorliegenden Sache der Fehlerhaftigkeit der Beurteilung, und dem angeblich erlittenen Schaden nachweisen muß (Urteile vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich, vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84, Castille, und vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87, Picciolo, alle a. a. O.).

  • EuG, 13.12.1990 - T-20/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    41 Insoweit genügt - ohne daß geprüft zu werden braucht, ob die vom Kläger gerügte Verspätung tatsächlich vorlag, welches Ausmaß sie hatte und wer für sie verantwortlich ist - die Feststellung, daß sich den Akten nicht entnehmen lässt und daß der Kläger nicht dargetan hat, daß er eine zusätzliche Chance gehabt hätte, auf die Stelle des Direktors der Direktion Investitionen und Darlehen ernannt zu werden, wenn seine Personalakte während des Verfahrens zur Besetzung dieser Stelle die Beurteilung für den Zeitraum 1983-1985, wie sie schließlich erstellt worden ist, enthalten hätte (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87, Picciolo/Kommission, Slg. 1988, 711, und vom 4. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87, Bossi/Kommission, Slg. 1989, 303).

    Auch könne ein eventueller Amtsfehler eine Schadensersatzpflicht nur insoweit auslösen, als der Kläger nachgewiesen habe, daß ihm ein Schaden entstanden sei (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87, Picciolo/Kommission, a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1992 - C-68/91

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    "[Randnr. 41] Insoweit genügt ° ohne daß geprüft zu werden braucht, ob die vom Kläger gerügte Verspätung tatsächlich vorlag, welches Ausmaß sie hatte und wer für sie verantwortlich ist ° die Feststellung, daß sich den Akten nicht entnehmen lässt und daß der Kläger nicht dargetan hat, daß er eine zusätzliche Chance gehabt hätte, auf die Stelle [...] ernannt zu werden, wenn seine Personalakte während des Verfahrens zur Besetzung dieser Stelle die Beurteilung für den Zeitraum 1983°1985, wie sie schließlich erstellt worden ist, enthalten hätte (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87, Picciolo/Kommission, Slg. 1988, 711, und vom 4. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87, Bossi/Kommission, Slg. 1989, 303).

    (32) ° Urteil Picciolo/Kommission, Randnr. 44.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

    (125) - Siehe namentlich das Urteil vom 24. März 1983 in der Rechtssache 298/81 (Colussi/Parlament, Slg. 1983, 1131, Randnr. 10); Urteil vom 29. September 1983 in der Rechtssache 223/82 (De Bruyn/Parlament, Slg. 1983, 2879, Randnr. 18); Urteil vom 19. Januar 1984 in der Rechtssache 260/80 (Andersen/Rat, Slg. 1984, 177, Randnrn. 5 f.); Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83 (Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnrn. 9, 11 und 12) (Geschäftsordnung des Rechnungshofs); Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 307/85 (Gavanas/Wirtschafts- und Sozialausschuß und Rat, Slg. 1987, 2435, Randnrn. 17 bis 21) (Geschäftsordnung des Wirtschafts- und Sozialausschusses); Urteil vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87 (Picciolo/Kommission, Slg. 1988, 711, Randnrn. 36 bis 40) (Interne Regelung des Amtes für Veröffentlichungen).
  • EuG, 24.01.1991 - T-27/90

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    46 Nach Ansicht der Beklagten hat der Kläger die Natur des behaupteten immateriellen Schadens nicht genau dargelegt; diese Voraussetzung müsse jedoch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87, Bossi/Kommission, a. a. O., und vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87, Picciolo/Kommission, Slg. 1988, 711) erfuellt sein.
  • EuG, 16.12.1993 - T-20/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Der Kläger könne deshalb aus dem Fehlen seiner Beurteilung in seiner Akte keinen Rechtsverstoß herleiten (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 151/80, De Hö/Kommission, Slg. 1981, 3161, und vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87, Picciolo/Kommission, Slg. 1988, 711, Randnr. 43).
  • EuG, 05.12.1990 - T-82/89

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Gemäß dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87 (Picciolo/Kommission, Slg. 1988, 711, 736) sei die vom Kläger gerügte Verspätung zumindest teilweise auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-270/99

    Z / Parlament

    27: - Urteil vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87 (Slg. 1988, 711).
  • EuG, 08.11.2018 - T-827/16

    QB / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Beurteilungen - Beurteilung

    Unter diesen Umständen kann sie die Ordnungsmäßigkeit der streitigen Beurteilung oder des Beurteilungsverfahrens nicht unter Berufung darauf in Frage stellen, dass sie an diesem Gespräch nicht teilgenommen habe, weil sie sich aufgrund ihrer angespannten Beziehung zu dem Beurteilenden davor gefürchtet habe, und ebenso wenig kann sie sich insoweit auf eine Situation berufen, die sie selbst geschaffen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 1988, Picciolo/Kommission, 1/87, EU:C:1988:67, Rn. 24).
  • EuG, 01.12.1994 - T-54/92

    Johann Schneider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Zwar gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts, in der ein mit der verspäteten Erstellung einer Beurteilung begründeter Klageantrag auf Ersatz eines immateriellen Schadens unter möglicherweise vergleichbaren Umständen nicht als unzulässig abgewiesen wurde (vgl. z. B. die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359, vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84, Castille/Kommission, Slg. 1986, 497, vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 178/86, Turner/Kommission, Slg. 1987, 5367, und vom 9. Februar 1988 in der Rechtssache 1/87, Picciolo/Kommission, Slg. 1988, 711, und die Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache T-29/89, Moritz/Kommission, Slg. 1990, II-787, sowie vom 24. Januar 1991 in den Rechtssachen T-63/89, Latham/Kommission, Slg. 1991, II-19, und T-27/90, Latham/Kommission, Slg. 1991, II-35).
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Rechtsprechung
   EuGH, 17.06.1987 - 1/87 S. A   

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https://dejure.org/1987,2657
EuGH, 17.06.1987 - 1/87 S. A (https://dejure.org/1987,2657)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1987 - 1/87 S. A (https://dejure.org/1987,2657)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1987 - 1/87 S. A (https://dejure.org/1987,2657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    VORRECHTE UND BEFREIUNGEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - ANTRAG AUF ERTEILUNG DER ERMÄCHTIGUNG ZUR PFÄNDUNG BEI EINEM GEMEINSCHAFTSORGAN - KEINE EINWÄNDE DES DRITTSCHULDNERISCHEN ORGANS - ANTRAG GEGENSTANDSLOS

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Wird zitiert von ... (8)

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-87/01

    Kommission / CCRE

    115: - Beschluss vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/87 SA (Universe Tankship/Kommission, Slg. 1987, 2807), Urteil vom 29. April 1993 in der Rechtssache C-182/91 (Forafrique Burkinabe/Kommission, Slg. 1993, I-2161, Randnr. 12) und Beschluss vom 10. Januar 1995 in der Rechtssache C-1/94 SA (Dupret/Kommission, Slg. 1995, I-1).
  • EuGH, 29.04.1993 - C-182/91

    Forafrique Burkinabe / Kommission

    Erklärt das betroffene Organ allerdings, daß es keine Einwände gegen die Zwangsmaßnahme habe, so wird der Antrag auf Erteilung der Ermächtigung gegenstandslos und ist vom Gerichtshof nicht zu prüfen (Beschluß des Gerichtshofes vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/87 SA, Universe Tankship/Kommission, Slg. 1987, 2807).
  • EuGH, 11.04.1989 - 1/88

    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Pfändung bei einem

    Wie der Gerichtshof in seinem Beschluß vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/87 SA ( Universe Tankship/Kommission, Slg. 1987, 2807 ) festgestellt hat, beschränkt sich die Zuständigkeit des Gerichtshofes im Fall von Pfändungen auf die Prüfung der Frage, ob diese Maßnahme im Hinblick auf die Wirkungen, die sie nach dem anwendbaren nationalen Recht entfaltet, geeignet ist, das ordnungsgemässe Funktionieren und die Unabhängigkeit der Europäischen Gemeinschaften zu behindern.
  • EuGH, 29.05.2001 - C-1/00 SA

    Cotecna Inspection SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    10 Folglich beschränkt sich die Zuständigkeit des Gerichtshofes im Fall eines Antrags auf Pfändung, wie es der Gerichtshof in Randnummer 3 seines Beschlusses vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/87 SA (Universe Tankship/Kommission, Slg. 1987, 2807) entschieden hat, auf die Prüfung der Frage, ob eine solche Maßnahme im Hinblick auf die Wirkungen, die sie nach dem anwendbaren nationalen Recht entfaltet, geeignet ist, das ordnungsgemäße Funktionieren und die Unabhängigkeit der Europäischen Gemeinschaften zu beeinträchtigen.
  • EuG, 29.03.1995 - T-497/93

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Vorrechte und Befreiungen der Beamten der

    49 Ausserdem kann der betreffende Gläubiger nach ständiger Rechtsprechung (siehe z. B. die Beschlüsse des Gerichtshofes vom 11. Mai 1971 in der Rechtssache S.A. 1/71, Slg. 1971, 363, Randnr. 7, und vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/87 SA, Universe Tankship/Kommission, Slg. 1987, 2807, Randnr. 5) angesichts der mit dem Protokoll verfolgten Schutzzwecke nur dann beim Gerichtshof die Ermächtigung zur Vornahme einer Pfändung beantragen, wenn das Gemeinschaftsorgan, bei dem ein Dritter eine Pfändung vornehmen will, Einwände erhebt, die darauf gestützt sind, daß die geplante Pfändung geeignet sei, die Funktionsfähigkeit und die Unabhängigkeit der Gemeinschaften zu beeinträchtigen.
  • EuGH, 10.01.1995 - C-1/94 SA

    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Antrag auf Erteilung

    3 Erhebt das betroffene Gemeinschaftsorgan gegen die Zwangsmaßnahme keine Einwände, nachdem ein Gläubiger beim Gerichtshof beantragt hat, die durch Artikel 1 des Protokolls gewährte Befreiung aufzuheben, so wird der Antrag auf Erteilung der Ermächtigung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gegenstandslos und ist von diesem nicht zu prüfen (siehe insbesondere Beschluß vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/87 S-A, Universe Tankship/Kommission, Slg. 1987, 2807, und Urteil vom 29. April 1993 in der Rechtssache C-182/91, Forafrique Burkinabe/Kommission, Slg. 1993, I-2161).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-182/91

    Forafrique Burkinabe SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    ( 19 ) Vgl. den Beschluß vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/87 (SA Universe Tankship/Kommission, Slg. 1987, 2807, Randnr. 3).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2001 - C-1/00 SA

    Cotecna Inspection / Kommission

    Folglich beschränkt sich die Zuständigkeit des Gerichtshofes im Fall eines Antrags auf Pfändung, wie es der Gerichtshof in Randnummer 3 seines Beschlusses vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/87 SA (Universe Tankship/Kommission, Slg. 1987, 2807) entschieden hat, auf die Prüfung der Frage, ob eine solche Maßnahme im Hinblick auf die Wirkungen, die sie nach dem anwendbaren nationalen Recht entfaltet, geeignet ist, das ordnungsgemäße Funktionieren und die Unabhängigkeit der Europäischen Gemeinschaften zu beeinträchtigen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.03.1988 - U 1/87 Baul   

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https://dejure.org/1988,5957
OLG München, 17.03.1988 - U 1/87 Baul (https://dejure.org/1988,5957)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.1988 - U 1/87 Baul (https://dejure.org/1988,5957)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 1988 - U 1/87 Baul (https://dejure.org/1988,5957)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 1069
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   RG, 09.02.1887 - Rep. I. 1/87   

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https://dejure.org/1887,184
RG, 09.02.1887 - Rep. I. 1/87 (https://dejure.org/1887,184)
RG, Entscheidung vom 09.02.1887 - Rep. I. 1/87 (https://dejure.org/1887,184)
RG, Entscheidung vom 09. Februar 1887 - Rep. I. 1/87 (https://dejure.org/1887,184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Genügt zur Nachweisung der Verkündung die Angabe im Sitzungsprotokolle, das Urteil sei "erlassen"?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Verkündung eines Urteils durch die Angabe im Sitzungsprotokoll, das Urteil sei "erlassen"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 17, 420
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 49/51

    Rechtsmittel

    Es bedarf dagegen keiner Niederlegung im Sitzungsprotokoll, ob hierbei die nach § 311 ZPO für die Verkündung vorgeschriebene Form eingehalten worden ist (RGZ 17, 420).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,14242
Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87 (https://dejure.org/1988,14242)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.01.1988 - 1/87 (https://dejure.org/1988,14242)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - 1/87 (https://dejure.org/1988,14242)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Santo Picciolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Beurteilung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 21.03.1985 - 263/83

    Turner / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87
    Der Direktor in der Generaldirektion XVIII, der den Entwurf sowohl der ersten 2 _ Urteil vom 21. März 1985 in der Rechtssache 263/83, Turner/Kommission, Slg. 1985, 893, 906, Randnr. 16 a. E.

    6 - Vgl. zu diesem letzten Punkt das Urteil vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 178/86, Turner/Kommission, Slg. 1987, 5367, Randnr. 8, und meine Schlußanträge in derselben Rechtssache.

    13 und 14, und Urteil vom 21. März 1985, Turner/Kommission, Slg. 1985, 910, Randnr. 16.

  • EuGH, 14.07.1977 - 61/76

    Geist / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87
    - Rechtssache 61/76, Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419.14 - Randnr. 47.
  • EuGH, 10.06.1987 - 7/86

    Vincent / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87
    12 - Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Europäisches Parlament, Slg. 1987, 2473, Randnrn.
  • EuGH, 16.12.1987 - 178/86

    Turner / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87
    6 - Vgl. zu diesem letzten Punkt das Urteil vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 178/86, Turner/Kommission, Slg. 1987, 5367, Randnr. 8, und meine Schlußanträge in derselben Rechtssache.
  • EuGH, 30.01.1974 - 148/73

    Louwage / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87
    35 und 36.8 - Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Slg. 1974, 81, 89, Randnr. 12.
  • EuGH, 28.10.1982 - 105/81

    Oberthur / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87
    g) Siebter Klagegrund 55. Mit diesem Klagegrund wird die verspätete Erstellung der endgültigen Beurteilung geltend gemacht, die erst am 5. März 1986 erfolgte, das heißt mehr als vierzehn Monate nach dem Zeitpunkt (dem 31. Dezember 1984), zu dem sie gemäß Artikel 7 der 4 - Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359, Randnr. 13.5 - Vgl. Urteil vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 105/81, Oberthür/Kommission, Slg. 1982, 3781, 3794, Randnr. 26.
  • EuGH, 05.05.1983 - 207/81

    Ditterich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87
    g) Siebter Klagegrund 55. Mit diesem Klagegrund wird die verspätete Erstellung der endgültigen Beurteilung geltend gemacht, die erst am 5. März 1986 erfolgte, das heißt mehr als vierzehn Monate nach dem Zeitpunkt (dem 31. Dezember 1984), zu dem sie gemäß Artikel 7 der 4 - Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 207/81, Ditterich/Kommission, Slg. 1983, 1359, Randnr. 13.5 - Vgl. Urteil vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 105/81, Oberthür/Kommission, Slg. 1982, 3781, 3794, Randnr. 26.
  • EuGH, 18.06.1981 - 173/80

    Blasig / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87
    Weiterhin ist festzustellen, daß der Leitfaden für die Beurteilung, der, wie der Gerichtshof in dem Urteil in der Rechtssache Blasig 1 festgestellt hat, "den Vorgesetzten, 1 - Urteil vom 18. Juni 1981 in der Rechtssache 173/80, Blasig/Kommission, Slg. 1981, 1649, Randnr. 13.
  • EuGH, 01.06.1983 - 36/81

    Seton / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87
    Im selben Sinne Urteil vom I. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36, 37 und 218/81, Selon/Kommission, Slg. 1983, 1789, Randnrn.
  • EuGH, 06.02.1986 - 173/82

    Castille / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87
    - Urteil vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84, Castille/Kommission, Slg. 1986, 497, Randnrn.
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