Rechtsprechung
   EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92   

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EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92 (https://dejure.org/1992,23944)
EuGH, Entscheidung vom 10.04.1992 - Gutachten 1/92 (https://dejure.org/1992,23944)
EuGH, Entscheidung vom 10. April 1992 - Gutachten 1/92 (https://dejure.org/1992,23944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation andererseits über die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums.

    1. Völkerrechtliche Verträge - Abkommen über die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums - Gemischter Ausschuß - Zuständigkeit für das Verfolgen der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften und des Gerichts der Europäischen ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Vertrag über den europäischen Wirtschaftsraum

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gutachten, erstattet aufgrund von Artikel 228 Absatz 1 Unterabsatz 2 EWG-Vertrag - Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation andererseits über die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums.

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

    Auszug aus EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92
    Am 14. Dezember 1991 hat der Gerichtshof sein Gutachten 1/91 zur Vereinbarkeit des Entwurfs eines Abkommens über die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums (nachstehend: Abkommen, EWR) abgegeben.

    Als unmittelbare Folge des Gutachtens 1/91 habe auf die Schaffung eines EWR-Gerichtshofes verzichtet und die Schaffung eines EFTA-Gerichtshofes ins Auge gefasst werden müssen.

    Zum dritten Sachgebiet führt die Kommission aus, mit Artikel 111 (neu) werde ein Verfahren eingeführt, das sowohl dem Gutachten 1/91 des Gerichtshofes als auch der Notwendigkeit eines Streitbeilegungsverfahrens Rechnung tragen solle.

    Nach Ansicht der Kommission entspricht das Schiedsverfahren damit den Randnummern 40 und 41 des Gutachtens 1/91.

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92
    39 Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, "AETR", und vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3/76, 4/76 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279, sowie Gutachten 1/76 vom 26. April 1977, Slg. 1977, 741, Randnr. 3) hervorgeht, ergibt sich die Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluß internationaler Abkommen nicht nur aus einer ausdrücklichen Verleihung durch den Vertrag, sondern auch aus anderen Vertragsbestimmungen und in deren Rahmen vorgenommenen Handlungen der Organe der Gemeinschaft.
  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92
    39 Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, "AETR", und vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3/76, 4/76 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279, sowie Gutachten 1/76 vom 26. April 1977, Slg. 1977, 741, Randnr. 3) hervorgeht, ergibt sich die Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluß internationaler Abkommen nicht nur aus einer ausdrücklichen Verleihung durch den Vertrag, sondern auch aus anderen Vertragsbestimmungen und in deren Rahmen vorgenommenen Handlungen der Organe der Gemeinschaft.
  • EuGH, 26.04.1977 - Gutachten 1/76

    Entwurf zu einem Übereinkommen über die Errichtung eines europäischen

    Auszug aus EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92
    39 Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, "AETR", und vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3/76, 4/76 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279, sowie Gutachten 1/76 vom 26. April 1977, Slg. 1977, 741, Randnr. 3) hervorgeht, ergibt sich die Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluß internationaler Abkommen nicht nur aus einer ausdrücklichen Verleihung durch den Vertrag, sondern auch aus anderen Vertragsbestimmungen und in deren Rahmen vorgenommenen Handlungen der Organe der Gemeinschaft.
  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Sodann machen die tschechische Regierung, Irland, die hellenische und die spanische Regierung sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs geltend, auch wenn dem Gerichtshof durch das Verfahren der Vorabbefassung zusätzliche Aufgaben neben denen übertragen würden, die er bereits nach den Verträgen habe, bedeute dies nicht, dass der Übereinkunftsentwurf die Befugnisse des Gerichtshofs erweitere, denn diese zusätzlichen Aufgaben verfälschten seine derzeitigen Befugnisse nicht (Gutachten 1/92, EU:C:1992:189, Rn. 32, 1/00, EU:C:2002:231, Rn. 21, 23 und 26, sowie 1/09, EU:C:2011:123, Rn. 75).
  • EuGH, 18.04.2002 - Gutachten 1/00

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE'

    Die Kommission habe sich bei den Verhandlungen über den Entwurf auf die im Gutachten 1/92 vom 10. April 1992 (Slg. 1992, I-2821) zum Entwurf eines Abkommens über die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) aufgestellten Grundsätze sowie auf die vom Rat festgelegten Verhandlungsrichtlinien gestützt.

    Sie stellt fest, der Gerichtshof habe bestätigt, dass die Gemeinschaft internationale Abkommen auf dem Gebiet der Wettbewerbsregeln schließen könne (Gutachten 1/92, Randnr. 40), und vertritt den Standpunkt, dass die Kompetenzverteilung innerhalb der Gemeinschaft durch den Entwurf nicht beeinträchtigt werde.

    Der Gerichtshof habe im Übrigen festgestellt, dass ein Übereinkommen ihm neue Zuständigkeiten zuweisen könne, sofern dadurch seine Aufgabe, wie sie im Vertrag ausgestaltet sei, nicht verfälscht werde (Gutachten 1/92, Randnr. 32).

    Diese Bestimmung des Entwurfs, die im Einklang mit der Strategie der Heranführung der assoziierten Staaten stehe, trage auch der Randnummer 33 des Gutachtens 1/92 Rechnung, wonach die vom Gerichtshof vertretene Auslegung verbindlich sein müsse.

    Für den Fall jedoch, dass solche Streitigkeiten aufträten, regele Artikel 27 ihre Beilegung in Übereinstimmung mit den Randnummern 23 und 24 des Gutachtens 1/92.

    Der Gerichtshof habe ferner seine Vorbehalte gegenüber dem nach dem Gutachten 1/91 in das EWR-Abkommen eingefügten Artikel 105, durch den einem Ausschuss die Wahrung der einheitlichen Auslegung dieses Abkommens übertragen worden sei, nur aufgrund der "Vereinbarten Niederschrift zu Artikel 105" fallen gelassen, der zufolge die Entscheidungen dieses Ausschusses der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht zuwiderlaufen dürften (Gutachten 1/92, Randnrn. 22 bis 25).

    Das Gutachten 1/91 habe es nämlich für unvereinbar mit dem Vertrag erklärt, dass der Gerichtshof ersucht werden könne, "sich" zu einer Auslegungsfrage "zu äußern" ("di pronunciarsi"); dagegen habe das Gutachten 1/92 im Zusammenhang mit einem Antrag auf "Entscheidung" ("decisione") eine verbindliche Wirkung angenommen.

    Drittens seien die Verfahren der Artikel 23 Absatz 3 und 27 des Entwurfs, was die Funktion des Gemischten Ausschusses angehe, denjenigen der Artikel 105 und 111 des EWR-Abkommens, die der Gerichtshof im Gutachten 1/92 als vertragskonform angesehen habe, sehr ähnlich.

    Die Funktion der Kommission bei der Durchführung der Wettbewerbsregeln und anderer Vorschriften des GELR-Übereinkommens sei mit dem vom Gerichtshof in den Randnummern 40 und 41 des Gutachtens 1/92 aufgestellten Grundsatz vereinbar, wonach ein internationales Abkommen der Gemeinschaft und ihren Organen Zuständigkeiten in Wettbewerbssachen übertragen könne, sofern hierdurch ihre Zuständigkeiten nach dem Vertrag nicht verfälscht würden.

    Die dem Gerichtshof durch Artikel 23 Absatz 2 des Entwurfs eingeräumte Befugnis zur Entscheidung über die von den Gerichten eines Vertragsstaats vorgelegten Fragen gebe keinen Anlass zu Bedenken, da einerseits klar sei, dass die vom Gerichtshof insoweit getroffene "Entscheidung" verbindlich sei (siehe Gutachten 1/92, Randnr. 37), und da andererseits die den Vertragsstaaten belassene Freiheit, ihren Gerichten die Anrufung des Gerichtshofes zu erlauben oder nicht, als solche nicht zu beanstanden sei (Gutachten 1/91, Randnr. 60).

    Was die Streitbeilegung angehe, seien die Bestimmungen des Artikels 27 des Entwurfs betreffend den Gemischten Ausschuss vergleichbar mit denjenigen des Artikels 111 des EWR-Abkommens, die dem Gerichtshof zufolge "die Verbindlichkeit der Rechtsprechung des Gerichtshofes und die Autonomie der Gemeinschaftsrechtsordnung nicht beeinträchtigen" (Gutachten 1/92, Randnr. 29).

    Auch die Bestimmungen des Artikels 27, die dem Gerichtshof eine Zuständigkeit einräumten, seien vertragskonform, wie der Gerichtshof bereits im Zusammenhang mit entsprechenden Bestimmungen bestätigt habe (Gutachten 1/92, Randnrn. 33 und 35).

    Dies war beim zweiten Entwurf eines Abkommens zur Schaffung des EWR der Fall, der dem Gerichtshof zur Begutachtung vorgelegt wurde und den dieser aufgrund des folgenden unterschiedlichen Kontextes als mit dem Vertrag vereinbar angesehen hat: Von dem geplanten EWR-Gerichtshof war Abstand genommen worden, ein EFTA-Gerichtshof war geschaffen worden, und die Entscheidungen des Ausschusses, dem die Beilegung der Streitigkeiten zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Staaten sowie die Bemühung um eine homogene Auslegung der EWR-Bestimmungen übertragen worden waren, konnten die Rechtsprechung des Gerichtshofes in keiner Weise beeinträchtigen (Gutachten 1/92, Randnrn. 18 bis 35).

    Die Wahrung der Autonomie der Gemeinschaftsrechtsordnung setzt daher zum einen voraus, dass die Zuständigkeiten der Gemeinschaft und ihrer Organe, wie sie im Vertrag ausgestaltet sind, nicht verfälscht werden (Gutachten 1/91, Randnrn. 61 bis 65, und Gutachten 1/92, Randnrn. 32 und 41).

    Wie er in seinen Gutachten zu den Entwürfen eines Abkommens über die Schaffung des EWR festgestellt hat, ist ein solches Abkommen mit dem Vertrag vereinbar, wenn es die Zuständigkeiten, die dieser den Gemeinschaftsorganen zuweist, nicht verfälscht (vgl. insbesondere Gutachten 1/92, Randnrn. 32 und 41).

    Zwar erkennt diese Bestimmung die Bindungswirkung der Beschlüsse und Entscheidungen der Kommission und der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur für die vor Unterzeichnung des GELR-Übereinkommens erlassenen Urteile und Entscheidungen an, doch stellt dieser Umstand als solcher keinen Grund für eine Unvereinbarkeit mit dem Vertrag dar, wenn entsprechende Verfahren geschaffen werden, damit die spätere Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht beeinträchtigt und die einheitliche Auslegung der Gemeinschaftsvorschriften somit gewährleistet wird (Gutachten 1/92, Randnrn. 21 bis 23).

    In seinem Gutachten 1/92 zu einem Entwurf eines Abkommens über die Schaffung des EWR hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Verfahren betreffend die Berücksichtigung seiner Rechtsprechung ausreichend waren.

    Die letztgenannte Bestimmung ist vom Gerichtshof in Randnummer 24 des Gutachtens 1/92 im Übrigen als "eine wesentliche, für die Autonomie der Gemeinschaftsrechtsordnung unerlässliche Garantie" bezeichnet worden.

  • EuGH, 20.10.2011 - C-284/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Im Hinblick darauf dienen mehrere Bestimmungen des genannten Abkommens dazu, dessen möglichst einheitliche Auslegung im gesamten EWR sicherzustellen (vgl. Gutachten 1/92 vom 10. April 1992, Slg. 1992, I-2821).
  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

    26, 34 und 41), sofern diese Aufgaben die den Organen durch den EU-Vertrag und den AEU-Vertrag übertragenen Befugnisse nicht verfälschen (vgl. u. a. Gutachten 1/92 vom 10. April 1992, Slg. 1992, I-2821, Randnrn. 32 und 41, 1/00 vom 18. April 2002, Slg. 2002, I-3493, Randnr. 20, und 1/09 vom 8. März 2011, Slg. 2011, I-1137, Randnr. 75).
  • EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines

    Der Gerichtshof hat außerdem festgestellt, dass ihm durch ein mit Drittstaaten geschlossenes internationales Abkommen neue Zuständigkeiten zugewiesen werden können, sofern dadurch nicht die Aufgabe des Gerichtshofs, wie sie im EU-Vertrag und im AEU-Vertrag ausgestaltet ist, verfälscht wird (vgl. entsprechend Gutachten 1/92 vom 10. April 1992, Slg. 1992, I-2821, Randnr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    Die Kommission stütze sich zu Unrecht auf das Urteil Pringle und das Gutachten 1/92(218).

    Zwar habe der Gerichtshof im Gutachten 1/92(220) auf Vertragsbestimmungen über den Wettbewerb verwiesen.

    218 - Gutachten 1/92 (EWR-Abkommen - II) vom 10. April 1992 (EU:C:1992:189).

    220 - Gutachten 1/92 (EWR-Abkommen - II) vom 10. April 1992 (EU:C:1992:189).

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Der Gerichtshof habe bereits im Gutachten 1/78 und im Gutachten 1/92 vom 10. April 1992 (Slg. 1992, I-2821) festgestellt, daß einem Gutachtenantrag stattzugeben sei, falls der Gegenstand des geplanten Abkommens bekannt sei und der Antragsteller ein Interesse an der Antwort habe, auch wenn der Inhalt des geplanten Abkommens noch nicht in allen Einzelheiten festliege.
  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    Der Gerichtshof habe entgegen der Auffassung der Kommission in seinem Gutachten 1/92 vom 10. April 1992 (Slg. 1992, I-2821) bestätigt, dass diese strenge Zuständigkeitsaufteilung die Zuständigkeiten der Gemeinschaft nicht verfälsche und daher mit dem EG-Vertrag vereinbar sei.

    Ebenso bestätige Artikel 109 EWR, den der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/92 (zitiert oben in Randnr. 461) bei der Würdigung der Vereinbarkeit des Artikels 56 EWR mit dem EG-Vertrag für einschlägig gehalten habe, dass sich die ausschließliche Zuständigkeit auch auf das Stadium der Untersuchung selbst erstrecke.

    482 Es ist zunächst daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/92 (zitiert oben in Randnr. 461) festgestellt hat, dass die von ihm in dem Gutachten zu prüfenden Bestimmungen des EWR-Abkommens, insbesondere dessen Artikel 56 über die Aufteilung der Zuständigkeiten in Wettbewerbssachen zwischen der EFTA-Überwachungsbehörde und der Kommission, mit dem EG-Vertrag vereinbar sind.

    484 Dem Gutachten 1/92 ist damit zu entnehmen, dass Artikel 56 EWR die vom EG-Vertrag vorgesehenen Zuständigkeiten der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts nicht verfälscht.

    485 Insoweit geht sowohl aus Artikel 56 EWR selbst als auch aus seiner eingehenden Erläuterung im einleitenden Teil des Gutachtens 1/92, im Abschnitt "Zusammenfassung des Antrags der Kommission", hervor, dass alle Angelegenheiten, die vor dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens in die wettbewerbsrechtliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fielen, auch nach dem Inkrafttreten des Abkommens in der ausschließlichen Zuständigkeit der Kommission verbleiben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13

    Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur

    35 - Gutachten 1/92 (EU:C:1992:189, Rn. 32) und Gutachten 1/09 (EU:C:2011:123, Rn. 75).

    104 - Gutachten 1/91 (EU:C:1991:490, Rn. 30), Gutachten 1/92 (EU:C:1992:189, Rn. 18), Gutachten 1/00 (EU:C:2002:231, Rn. 11) und Gutachten 1/09 (EU:C:2011:123, Rn. 67).

    116 - Gutachten 1/00 (EU:C:2002:231, Rn. 11 bis 13); vgl. auch Gutachten 1/91 (EU:C:1991:490, Rn. 41 bis 46 und 61 bis 65) und Gutachten 1/92 (EU:C:1992:189, Rn. 32 und 41).

    126 - So insbesondere, mit Blick auf die Gründung des Europäischen Wirtschaftsraums, Gutachten 1/91 (EU:C:1991:490, Rn. 34 und 35, 41 bis 46 sowie 61 bis 65) und Gutachten 1/92 (EU:C:1992:189, Rn. 32 und 41).

    161 - Gutachten 1/92 (EU:C:1992:189, Ziff. 1 des Tenors).

  • EuGH, 23.09.2003 - C-452/01

    DER FREIE KAPITALVERKEHR VERWEHRT ES NICHT, DASS DER ERWERB LANDWIRTSCHAFTLICHER

    Im Hinblick darauf dienen mehrere Bestimmungen des genannten Abkommens dazu, eine möglichst einheitliche Auslegung des Abkommens im gesamten EWR sicherzustellen (vgl. Gutachten 1/92 vom 10. April 1992, Slg. 1992, I-2821).
  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

  • EuGH, 19.11.2009 - C-540/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-425/11

    Ettwein - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-452/01

    Ospelt und Schlössle Weissenberg

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - Gutachten 1/17

    Accord ECG UE-Canada - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Umfassendes

  • EuGH, 05.05.2011 - C-267/09

    Kommission / Portugal

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15

    Das Gericht hat nach Ansicht der Generalanwälte Wathelet und Wahl die Klagen auf

  • EuGH, 11.06.2009 - C-521/07

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung - Abkommen über den Europäischen

  • EuGH, 19.07.2012 - C-48/11

    A - Direkte Besteuerung - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-250/08

    Kommission / Belgien - Eintragungsabgabe auf den Erwerb einer Wohnung als

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Abkommen mit der Schweiz über

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-321/97

    Andersson und Wåkerås-Andersson

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 40

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-327/91

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1997 - C-122/96

    Stephen Austin Saldanha und MTS Securities Corporation gegen Hiross Holding AG. -

  • EuGH, 10.04.1992 - C-1/92

    1. Völkerrechtliche Verträge - Abkommen über die Schaffung des Europäischen

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.04.1992 - V 1/92 - 1 StE 11/88   

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https://dejure.org/1992,4251
OLG Düsseldorf, 03.04.1992 - V 1/92 - 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1992,4251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.1992 - V 1/92 - 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1992,4251)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 1992 - V 1/92 - 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1992,4251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2

Besprechungen u.ä.

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundlagen und Grenzen "stellvertretender Strafrechtspflege" (Prof. Dr. Dr. Albin Eser; JZ 1993, 875)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1161
  • StV 1993, 144
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 06.11.2002 - 1 Ws 484/02

    Zuständigkeit deutscher Strafverfolgungsbehörden für Straftaten im ehemaligen

    Zwar vertritt das OLG Düsseldorf in Übereinstimmung mit Teilen der Literatur die Rechtsauffassung, dass im Zusammenhang mit der Frage nach der Tatort-Strafbarkeit auch das Vorliegen von Strafverfolgungs- und Verfahrenshindernissen beachtlich sei (OLG Düsseldorf MDR 1992, 1161 ff.; Roxin JZ 1993, 875 ff.; Scholten NStZ 1994, 266 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.1993 - V 1/92 - 1 StE 11/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,14395
OLG Düsseldorf, 22.01.1993 - V 1/92 - 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1993,14395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.1993 - V 1/92 - 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1993,14395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 1993 - V 1/92 - 1 StE 11/88 (https://dejure.org/1993,14395)
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Besprechungen u.ä.

  • uni-freiburg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grundlagen und Grenzen "stellvertretender Strafrechtspflege" (Prof. Dr. Dr. Albin Eser; JZ 1993, 875)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG München, 28.04.1992 - W 1/92 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6586
OLG München, 28.04.1992 - W 1/92 Bau (https://dejure.org/1992,6586)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.1992 - W 1/92 Bau (https://dejure.org/1992,6586)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 1992 - W 1/92 Bau (https://dejure.org/1992,6586)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Landshut - O 1584/91
  • OLG München, 28.04.1992 - W 1/92 Ba

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 109
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Rechtsprechung
   LBerG Ärzte Baden-Württemberg, 13.06.1992 - 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,26671
LBerG Ärzte Baden-Württemberg, 13.06.1992 - 1/92 (https://dejure.org/1992,26671)
LBerG Ärzte Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.06.1992 - 1/92 (https://dejure.org/1992,26671)
LBerG Ärzte Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juni 1992 - 1/92 (https://dejure.org/1992,26671)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 04.03.1993 - W 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,41781
LG Bielefeld, 04.03.1993 - W 1/92 (https://dejure.org/1993,41781)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 04.03.1993 - W 1/92 (https://dejure.org/1993,41781)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 04. März 1993 - W 1/92 (https://dejure.org/1993,41781)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   AG Tauberbischofsheim, 08.05.1992 - C 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5636
AG Tauberbischofsheim, 08.05.1992 - C 1/92 (https://dejure.org/1992,5636)
AG Tauberbischofsheim, Entscheidung vom 08.05.1992 - C 1/92 (https://dejure.org/1992,5636)
AG Tauberbischofsheim, Entscheidung vom 08. Mai 1992 - C 1/92 (https://dejure.org/1992,5636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwerts für das Klagebegehren, einen geeigneten Platz zur Anbringung einer Parabolantenne auf einem Mietgrundstück bestimmt zu bekommen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1098
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.10.1991 - 1 BvR 976/89

    Umfang der Informationsfreiheit bezüglich des Empfangs von Fernsehprogrammen

    Auszug aus AG Tauberbischofsheim, 08.05.1992 - C 1/92
    Insofern ist es nicht ohne Bedeutung, daß das Bundesverfassungsgericht erst jüngst die Ansicht des Kammergerichts (NJW 1985, 2031) gebilligt hat, nach der das, was Treu und Glauben im Rahmen der §§ 535, 536 und 242 BGB entspricht, maßgeblich durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit mitbestimmt wird (BVerfG, NJW 1992, 493 [494]).
  • KG, 27.06.1985 - 8 REMiet 874/85

    Wohnungseigentum; Kabelanschluß; Breitbandkabelnetz; Gemeinschaftsantenne;

    Auszug aus AG Tauberbischofsheim, 08.05.1992 - C 1/92
    Insofern ist es nicht ohne Bedeutung, daß das Bundesverfassungsgericht erst jüngst die Ansicht des Kammergerichts (NJW 1985, 2031) gebilligt hat, nach der das, was Treu und Glauben im Rahmen der §§ 535, 536 und 242 BGB entspricht, maßgeblich durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit mitbestimmt wird (BVerfG, NJW 1992, 493 [494]).
  • EGMR, 26.04.1979 - 6538/74

    SUNDAY TIMES c. ROYAUME-UNI (N° 1)

    Auszug aus AG Tauberbischofsheim, 08.05.1992 - C 1/92
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Formulierung von Art. 10 EMRK nicht nur ein Recht des Publikums entnommen, die von den Medien verbreiteten Informationen zu erhalten, sondern darüber hinaus von einem Recht gesprochen, angemessen informiert zu werden (EGMR, EuGRZ 1979, 386 - Sunday Times).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus AG Tauberbischofsheim, 08.05.1992 - C 1/92
    Dazu gehört auch die EMRK, die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach ausdrücklich als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte des Grundgesetzes herangezogen worden ist (BVerfGE 74, 358 [370] ...).
  • AG Essen-Steele, 08.10.1992 - 11b C 470/92

    Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mitmieter; Inaussichtstellen

    Der Vermieter kann nämlich unter bestimmten Umständen nach § 242 BGB verpflichtet sein, die Zustimmung zur Installation einer Satelliten-Antennen-Anlage zu erteilen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490 ; AG Altötting, WM 1992, 365; AG Bergisch-Gladbach, WM 1992, 367; AG Königswinter, WM 1992, 117 ; AG Tauberbischofsheim, NJW-RR 1992, 1098 ).

    Auch die EMRK entfaltet, ebenso wie die Grundrechte des Grundgesetzes mittelbare Wirkung über die Generalklausel des § 242 BGB (AG Tauberbischofsheim, NJW-RR 1992, 1098 ).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.05.1992 - W 1/92 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,20683
OLG Karlsruhe, 08.05.1992 - W 1/92 BSch (https://dejure.org/1992,20683)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.05.1992 - W 1/92 BSch (https://dejure.org/1992,20683)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Mai 1992 - W 1/92 BSch (https://dejure.org/1992,20683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2002 - 1 W 1/02

    Rheinschifffahrtssache: Zuständiges Gericht für ein Rechtsmittel gegen einen

    Zu Recht hat das Rheinschifffahrtsgericht es abgelehnt, im Rahmen der Kostenfestsetzung des Hauptsacherechtsstreits für das Verklarungsverfahren zugunsten der Klägerin nicht nur Gebühren gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BRAGO (vgl. zu deren Anfall und Erstattungsfähigkeit OLG Karlsruhe B. v. 8.5.1992 - W 1/92 BSch - = ZfB 1993, 1404 = VRS 83, 251; von Waldstein, Das Verklarungsverfahren im Binnenschifffahrtsrecht, S. 105), sondern auch eine Gebühr gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO festzusetzen.
  • AG Duisburg-Ruhrort, 19.05.2022 - 5 C 3/21
    Die Klägerin kann aber nicht Kosten aus dem Verfahrenswert des Verklarungsverfahrens geltend machen, sondern lediglich aus dem Streitwert des Hauptsacheverfahrens, wenn der Gegenstand der Verklarung und der Gegenstand des Hauptsachprozesses nur teilweise identisch sind (vgl. Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, 22.11.2002 1 W 1/02 RhSch VRS 83, 251(254) (1992) Rn. 7; Schiffahrtsobergericht Hamburg, 02.02.2018 6 W 38/17 BSch; v. Waldstein/Holland, Binnenschiffahrtsrecht, 5. Aufl. § 14 BinSchG Rn. 11 mit Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 02.02.2018 - 6 W 38/17

    Umfang der Festsetzung der Kosten des Verklarungsverfahrens als

    Es wird/wurde die Auffassung vertreten, dass im Kostenfestsetzungsverfahren die Kosten eines vorausgegangenen Verklarungsverfahren nur im Verhältnis des Streitwertes des Hauptsacheverfahrens zu dem Gegenstandswert des Verklarungsverfahrens erstattungsfähig sind, wenn Gegenstand der Verklarung und Gegenstand des Hauptsacheprozesses nur teilweise identisch sind (vgl. OLG Karlsruhe VRS 83, 251, 254; Waldstein/Holland, a.a.O., Rn. 14).
  • AG Hamburg, 17.04.2017 - 33a C 89/14
    Kommt es nach einem Verklarungsverfahren, in dem es mangels einer entsprechenden Kostengrundentscheidung kein eigenes Kostenfestsetzungs- und Erstattungsverfahren gibt, zu einem Rechtsstreit vor dem Schifffahrtsgericht, an dem die früheren Beteiligten bzw. Antragsteller nun als Parteien teilnehmen, kommt grundsätzlich in Betracht, dass die Kosten des Verklarungsverfahrens als Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nach § 91 ZPO von der unterliegenden Partei zu tragen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 05.08.1992 - W 1/92, VRS 83, 251-256 mwN - juris; ZfB 1993, Sammlung Seite 1404 f.).
  • OLG Nürnberg, 26.07.2016 - 5 W 450/16
    Kommt es nach einem Verklarungsverfahren, in dem es mangels einer entsprechenden Kostengrundentscheidung kein eigenes Kostenfestsetzungs- und Erstattungsverfahren gibt, zu einem Rechtsstreit vor dem Schifffahrtsgericht, an dem die früheren Beteiligten bzw. Antragsteller nun als Parteien teilnehmen, kommt grundsätzlich in Betracht, dass die Kosten des Verklarungsverfahrens als Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nach § 91 ZPO von der unterliegenden Partei zu tragen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 05.08.1992 - W 1/92, VRS 83, 251-256 mwN, ZfB 1993, Sammlung Seite 1404 ff).
  • - Hamburg, 17.04.2017 - 33 A C 89/14
    Kommt es nach einem Verklarungsverfahren, in dem es mangels einer entsprechenden Kostengrundentscheidung kein eigenes Kostenfestsetzungs- und Erstattungsverfahren gibt, zu einem Rechtsstreit vor dem Schifffahrtsgericht, an dem die früheren Beteiligten bzw. Antragsteller nun als Parteien teilnehmen, kommt grundsätzlich in Betracht, dass die Kosten des Verklarungsverfahrens als Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nach § 91 ZPO von der unterliegenden Partei zu tragen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 05.08.1992 - W 1/92, VRS 83, 251-256 mwN - juris; ZfB 1993, Sammlung Seite 1404 f.).
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Rechtsprechung
   AG Leipzig, 13.03.2000 - N 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,27248
AG Leipzig, 13.03.2000 - N 1/92 (https://dejure.org/2000,27248)
AG Leipzig, Entscheidung vom 13.03.2000 - N 1/92 (https://dejure.org/2000,27248)
AG Leipzig, Entscheidung vom 13. März 2000 - N 1/92 (https://dejure.org/2000,27248)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Rechtsanwalts zu einem Sonderinsolvenzverwalter; Prüfung von Schadensersatzansprüchen der Insolvenzmasse gegen den Verwalter

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Rechtsprechung
   EuGH, 10.04.1992 - 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,23123
EuGH, 10.04.1992 - 1/92 (https://dejure.org/1992,23123)
EuGH, Entscheidung vom 10.04.1992 - 1/92 (https://dejure.org/1992,23123)
EuGH, Entscheidung vom 10. April 1992 - 1/92 (https://dejure.org/1992,23123)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 09.02.1994 - 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,48121
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 09.02.1994 - 1/92 (https://dejure.org/1994,48121)
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 09.02.1994 - 1/92 (https://dejure.org/1994,48121)
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 1/92 (https://dejure.org/1994,48121)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   RG, 30.04.1892 - Rep. V. 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1892,96
RG, 30.04.1892 - Rep. V. 1/92 (https://dejure.org/1892,96)
RG, Entscheidung vom 30.04.1892 - Rep. V. 1/92 (https://dejure.org/1892,96)
RG, Entscheidung vom 30. April 1892 - Rep. V. 1/92 (https://dejure.org/1892,96)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig, wenn der Landesfiskus wegen Versäumung der ihm als Eigentümer obliegenden Räumung eines Privatflusses auf Entschädigung belangt ist?

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 29, 420
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53

    Zuständigkeit für Erstattungsansprüche

    Das Revisionsgericht hat die Voraussetzungen des § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO selbständig zu prüfen und ist hierbei weder durch die Auffassung der Parteien (RGZ 29, 420; 40, 398; 50, 396 [397]; 58, 244 [246 ff]; 60, 321 [323]) noch durch die Beurteilung des Berufungsgerichts (RGZ 95, 214 [216/17]; 156, 303 [304/5]; Urteil des Reichsgerichts vom 3. März 1939 - VII 148/38 = Nr. 18 des Nachschlagewerkes des Reichsgerichts zu § 71 GVG n.F.) gebunden (so auch Stein-Jonas 17. Aufl. § 547 Anm. III).
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