Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.03.1997 - U 1/97 Bsch   

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https://dejure.org/1997,14274
OLG Karlsruhe, 05.03.1997 - U 1/97 Bsch (https://dejure.org/1997,14274)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.03.1997 - U 1/97 Bsch (https://dejure.org/1997,14274)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. März 1997 - U 1/97 Bsch (https://dejure.org/1997,14274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 443 (Ls.)
  • VersR 1999, 342
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.1997 - U 1/97
    Auch ohne besondere Eilmaßnahmen wäre es daher für das Schiffahrtsgericht möglich aber auch geboten gewesen, im "normalen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang" (BGH NJW 1987, 440) entweder den Kläger-Vertreter auf seinen Fehler hinzuweisen, so daß dieser noch fristgerecht einen (erneuten) Berufungsschriftsatz unmittelbar an das Schiffahrtsobergericht leiten konnte, oder aber den an das Schifffahrtsgericht Mainz gerichteten Berufungsschriftsatz unmittelbar dem Schiffahrtsobergericht zuzuleiten.".
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 96/87

    Beschwerdefrist - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Weiterleitung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.1997 - U 1/97
    Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Einlegung des Rechtsmittels liegt stets bei der beschwerten Partei (vgl. BGH NJW 1972, 684; FamRZ 1988, 829).
  • BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Hinweispflicht - Unzuständigkeit -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.1997 - U 1/97
    Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Einlegung des Rechtsmittels liegt stets bei der beschwerten Partei (vgl. BGH NJW 1972, 684; FamRZ 1988, 829).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.1981 - 16 UF 254/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.1997 - U 1/97
    b) Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, daß dann, wenn ein beim Rechtsmittelgericht einzulegendes Rechtsmittel von einer anwaltlich nicht vertretenen Partei beim unteren Gericht eingelegt wurde, dieses, sobald es den Fehler erkennt, aus prozessualer Fürsorgepflicht gehalten ist, die Rechtsmittelschrift umgehend im normalen Geschäftsgang unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit des Vorgangs an das zuständige Gericht weiterzuleiten, wenn davon auszugehen ist, daß die Rechtsmittelschrift noch rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingehen kann (OLGZ 1981, 241).
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Rechtsprechung
   AGH Baden-Württemberg, 26.04.1997 - 1/97 (III)   

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https://dejure.org/1997,31486
AGH Baden-Württemberg, 26.04.1997 - 1/97 (III) (https://dejure.org/1997,31486)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.1997 - 1/97 (III) (https://dejure.org/1997,31486)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 1997 - 1/97 (III) (https://dejure.org/1997,31486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung anwaltlicher Pflichten; Verhängen einer Warnung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung anwaltlicher Pflichten; Verhängen einer Warnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1962 - AnwSt (R) 8/61

    Auslegung des § 115 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor dem Hintergrund

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 26.04.1997 - 1/97
    Bei der nach § 114 Abs. 2 BRAO möglichen Kumulierung der Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße handelt es sich nach einhelliger Auffassung um eine eigenständige Maßnahme, die als einschneidenste Maßnahme unterhalb des Vertretungsverbots die drittschwerste Sanktion bildet (BGHSt 17, 149; Henssler/Prütting a.a.O. § 114 Rn. 10; Feuerich/Braun, a.a.O., § 114 Rn. 17; Kleine-Cosack, BRAO, 2. Aufl. 1996, § 114 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1991 - 3 Ws 141/91
    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 26.04.1997 - 1/97
    Dagegen vertritt die veröffentlichte Rechtsprechung einhellig die Auffassung, daß es für die Anzeigepflicht nicht darauf ankommt, ob die Zahlungen letztlich anzurechnen sind oder nicht (OLG Hamburg AnwBl. 1987, 246; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1091; OLG Stuttgart, Beschluß vom 20.03.1990 - 1 WS 51/90 -, mitgeteilt im Kammerreport der RAK Stuttgart vom 15.04.1991).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 08.01.1998 - T 1/97 KfH IV   

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https://dejure.org/1998,17101
LG Karlsruhe, 08.01.1998 - T 1/97 KfH IV (https://dejure.org/1998,17101)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.01.1998 - T 1/97 KfH IV (https://dejure.org/1998,17101)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - T 1/97 KfH IV (https://dejure.org/1998,17101)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 16.11.1998 - 2 Wx 45/98

    Feststellungen zu dem tatsächlichen Aufwand bei der Eintragung der Niederlassung

    Entgegen der Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (SchlHA 1997, 292) werden von Absatz 6 mithin nicht nur Eintragungen nach § 26 Abs. 3 bis 5 KostO n.F., sondern auch solche mit bestimmtem Geldbetrag nach § 26 Abs. 1 KostO n.F. erfaßt (vgl. Otto, JurBüro 1997, 61, 63; Rohs/Wedewer, § 26 Rn. 52; wohl auch LG Karlsruhe, Rpfleger 1998, 217).
  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98

    Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer nach dem Recht der USA

    Allerdings ist anerkannt, daß im Einzelfall nach altem Gebührenrecht zu verfahren ist, wenn ein Antrag schon vor einer Gesetzesänderung beim zuständigen Gericht eingegangen ist, dort aber verzögerlich behandelt und deshalb die Eintragung erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen worden ist (vgl. Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 161 Rn. 5; LG Karlsruhe, Rpfleger 1998, 217/218; Mümmler, JurBüro 1987, 483 und 1988, 219).
  • LG Detmold, 28.06.2002 - 3 T 159/02
    Der vom Amtsgericht zur Stützung seiner entgegengesetzten Meinung herangezogene Fall (LG Düsseldorf Rpfl 1998, 217) ist nicht vergleichbar.
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Rechtsprechung
   VGH der UEK, 17.08.1998 - 1/97   

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https://dejure.org/1998,41589
VGH der UEK, 17.08.1998 - 1/97 (https://dejure.org/1998,41589)
VGH der UEK, Entscheidung vom 17.08.1998 - 1/97 (https://dejure.org/1998,41589)
VGH der UEK, Entscheidung vom 17. August 1998 - 1/97 (https://dejure.org/1998,41589)
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Volltextveröffentlichung

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