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   VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05   

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VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05 (https://dejure.org/2005,28881)
VK Sachsen, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1/SVK/046-05 (https://dejure.org/2005,28881)
VK Sachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1/SVK/046-05 (https://dejure.org/2005,28881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Aufhebung einer Ausschreibung: Anforderungen bei VOF-Verfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Vergabe trotz Verfahrens ist möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03

    Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002, Az: 1/SVK/077-02; HanseatischesOLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002, Az: 1 Verg 3/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003, Az: VK 20/03).

    Sie ist nicht entsprechend anwendbar in VOF-Verfahren (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003, Az: VK 20/03).

    Ein öffentlicher Auftraggeber hat danach beim Verzicht auf die Auftragsvergabe vielmehr die allgemeinen vergabeverfahrensrechtlichen Prinzipien des Transparenzgebots (aa), des Vertrauensschutzprinzips (bb) sowie des Willkürverbots (cc) und des Gleichbehandlungsgrundsatzes (dd) zu beachten, § 97 Abs. 1, 2 GWB (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02, VK Brandenburg, Beschluss v. 16.06.2003, Az: VK 20/03), zumal vorliegend gar kein abschließender Verzicht erfolgen soll, sondern lediglich eine erneute Ausschreibung des VOF-Verfahrens mit modifizierter Vergabebekanntmachung.

    In diesem Sinne hat die Auftraggeberin die von ihm getroffenen Entscheidungen zeitnah schriftlich in den Vergabeakten zu dokumentieren und die diese tragenden Gründe dort niederzulegen und zu belegen (vgl. VK Lüneburg; Beschluss vom 24.09.2004, Az.: Vergabekammer 24/04, VK Brandenburg, Beschluss vom 16.6.2003 - Az.: VK 20/03).

    Gleichwohl kann sich für jedes Vergabeverfahren das Erfordernis der Aufhebung ergeben, sofern der Auftraggeber sich auf sachliche Gründe stützt, also nicht willkürlich handelt (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 16.6.2003 - Az.: VK 20/03).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002, Az: 1/SVK/077-02; HanseatischesOLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002, Az: 1 Verg 3/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003, Az: VK 20/03).

    Mit der Entscheidung des EuGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00 Rn. 29 ff., 54 sowie des BGH Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02 ist geklärt worden, dass ein Primärrechtsschutz gegen Entscheidungen, mit denen ein Auftraggeber auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags verzichtet, statthaft ist und nicht zur Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens führt.

    Dies haben auch der EuGH und BGH in ihren bereits zitierten Entscheidungen zur Frage des Primärrechtsschutzes gegen Entscheidungen über die Aufhebung von Vergabeverfahren bzw. den Verzicht auf die Auftragsvergabe zum wiederholten Mal bestätigt (EuGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00, Rn. 40 f.; BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02).

    Ein öffentlicher Auftraggeber hat danach beim Verzicht auf die Auftragsvergabe vielmehr die allgemeinen vergabeverfahrensrechtlichen Prinzipien des Transparenzgebots (aa), des Vertrauensschutzprinzips (bb) sowie des Willkürverbots (cc) und des Gleichbehandlungsgrundsatzes (dd) zu beachten, § 97 Abs. 1, 2 GWB (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02, VK Brandenburg, Beschluss v. 16.06.2003, Az: VK 20/03), zumal vorliegend gar kein abschließender Verzicht erfolgen soll, sondern lediglich eine erneute Ausschreibung des VOF-Verfahrens mit modifizierter Vergabebekanntmachung.

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
    Mit der Entscheidung des EuGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00 Rn. 29 ff., 54 sowie des BGH Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02 ist geklärt worden, dass ein Primärrechtsschutz gegen Entscheidungen, mit denen ein Auftraggeber auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags verzichtet, statthaft ist und nicht zur Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens führt.

    Dies haben auch der EuGH und BGH in ihren bereits zitierten Entscheidungen zur Frage des Primärrechtsschutzes gegen Entscheidungen über die Aufhebung von Vergabeverfahren bzw. den Verzicht auf die Auftragsvergabe zum wiederholten Mal bestätigt (EuGH, Urteil vom 18.06.2002, Rs. C-92/00, Rn. 40 f.; BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02).

    Die darin aufgestellten Grundsätze sind aber auch auf die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge anwendbar, da Art. 8 Abs. 2 dem Art. 12 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG entspricht und kein Grund ersichtlich ist, für öffentliche Dienstleistungsaufträge einen Unterschied zu machen (so auch EuGH, Urteil v. 18.06.2002, Rs. C-92/00, Rn. 40 f.).

  • OLG Dresden, 03.12.2003 - WVerg 15/03

    Spielraum bei Verhandlungsverfahren nach VOL/A; Identität des

    Auszug aus VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
    Derartige Anpassungen seien in einem Verhandlungsverfahren, soweit nicht die Identität des Beschaffungsvorhabens unmittelbar berührt ist, ohne weiteres zulässig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2003, WVerg 15/03).
  • OLG Dresden, 11.04.2005 - WVerg 5/05

    Vergabe; Verhandlungsverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
    Dazu hat das OLG Dresden zu Recht in seinem Beschluss vom 11.04.2005, Az.: WVerg 5/05 darauf hingewiesen, dass ein vergaberechtswidriges Verhalten eines Auftraggebers in einem - auch hier einschlägigen - Verhandlungsverfahren nach § 5 VOF nicht schon dann vorliegt, wenn dieser im Laufe von Verhandlungen in einigen Punkten veränderte Nutzungsanforderungen an das zu planende Bauvorhaben entwickelt hat, die ggf. eine entsprechende Überarbeitung eines Wettbewerbsentwurfs erforderlich machen.
  • VK Sachsen, 21.05.2001 - 1/SVK/32-01

    Nachträgliche Einführung von Wertungskriterien unzulässig!

    Auszug aus VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
    Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens soll regelmäßig nur als letzte Möglichkeit zur Heilung von Vergaberechtsfehlern des Auftraggebers genutzt werden, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht (vgl VK Sachsen, Beschluss vom 21.05.2001 - Az.: 1/SVK/32-01, Beschluss vom 11.11.2004 - Az.: 1/SVK/105-04).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-27/98

    Fracasso und Leitschutz

    Auszug aus VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
    Der Verzicht auf die Auftragsvergabe ist nach der Rechtsprechung des EuGH nicht auf Ausnahmefälle begrenzt noch auf schwerwiegende Gründe zu stützen (EuGH, Urteil vom. 16.09.1998, Rs. C-27/98, Rn. 23, 25).
  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 1 Verg 3/02

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen Mitwirkung eines Bieters an der Ausarbeitung

    Auszug aus VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002, Az: 1/SVK/077-02; HanseatischesOLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002, Az: 1 Verg 3/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003, Az: VK 20/03).
  • VK Sachsen, 11.11.2004 - 1/SVK/105-04

    Abweichungen jeglicher Art qualifizieren als Nebenangebot

    Auszug aus VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
    Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens soll regelmäßig nur als letzte Möglichkeit zur Heilung von Vergaberechtsfehlern des Auftraggebers genutzt werden, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht (vgl VK Sachsen, Beschluss vom 21.05.2001 - Az.: 1/SVK/32-01, Beschluss vom 11.11.2004 - Az.: 1/SVK/105-04).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Auszug aus VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05
    Damit muss die Dokumentation aus Gründen der Transparenz und Überprüfbarkeit laufend fortgeschrieben werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04).
  • VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02

    Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung

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