Rechtsprechung
   VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02   

Volltextveröffentlichungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann die Aufhebung einer Ausschreibung wieder aufgehoben werden? (IBR 2002, 624)

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2002, 624
  • ZfBR 2003, 97 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (6)  

  • VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02  

    Vergabe - Überprüfbarkeit einer Aufhebung einer Ausschreibung

    Durch Beschluss der Vergabekammer vom 21.08.2002 im Verfahren 1/SVK/077-02 (... ./. ...) wurde die Aufhebung der Ausschreibung aufgehoben und in den Gründen der Entscheidung fest gestellt, dass hinsichtlich des Konkurrenzangebotes des Unternehmens ... keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 25 Nr. 1 b VOB/A vorlägen, so dass auch die Voraussetzungen für die Aufhebung der Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 a VOB/A nicht gegeben seien.

    So hat die Vergabekammer zum einen schon in ihrem Beschluss vom 21.08.2002 im Verfahren 1/SVK/077-02 (... ./. ...) in selbiger Sache entscheiden, dass das Angebot des Konkurrenzunternehmens ... mangels Ausschlussgrundes (Fehlen von Typangaben bei vorhandenen Fabrikatsangaben irrelevant) den Ausschreibungsbedingungen entsprach und eine lediglich mangelnde haushaltsrechtliche Deckung selbst des niedrigsten Angebotes jedenfalls im Rahmen des § 26 Nr. 1 a VOB/A keinerlei Bedeutung zukommt (vgl. Jasper in Motzke/Pietzcker/Prieß, VOB, Teil A, § 26 Rdnr. 20 unter Hinweis auf VÜA Bund, 1 VÜ 10/97, WuE 1998, 110, 111).

    Übertragen auf die Erklärungen und Angaben der Antragstellerin in den monierten Leistungspositionen 3.1.10 und 3.3.390 bedeutet dies, dass die Antragstellerin nicht nur eine Typenangabe neben einer bestehenden Fabrikatsangabe weggelassen hat (so die Fallkonstellation im Verfahren 1/SVK/077-02), sondern dass sie zwar die geforderten Fabrikatsangaben mit den Herstellerangaben "F." und "D." eingetragen hat, diese verbindlichen Angaben aber durch den Zusatz "o. glw" (= oder gleichwertig) wieder relativiert hat.

    Eine Reduzierung der Gebühr - wie im Verfahren 1/SVK/077-02 kommt - nicht in Betracht, da Gegenstand des Verfahrens neben dem kostengeminderten Verfahren zur Aufhegung der Ausschreibung bis zur Einstellung auch noch das nach Aufhebung eingeleitete Verhandlungsverfahren des Auftraggebers war.

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02  

    Vergabe - Wertungsermessen der Vergabestelle bei § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A?

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 05.09.2002 wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 21.08.2002 - 1/SVK/77-02 abgeändert und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
  • VK Sachsen, 24.03.2005 - 1/SVK/019-05  

    Vergabe - Urteil "übersehen": Rügefrist läuft dennoch weiter!

    Eine direkte Geltung der Richtlinie oder eine völlige Unanwendbarkeit der umgesetzten Regelungen kann es daher nach Ansicht der Vergabekammer - auch nach der einschlägigen Recht-sprechung des EuGH (Urt. v. 04.12.1997, Rs. 97/96 "Daihatsu"), aber auch der erkennenden Vergabekammer (B. v. 21.08.2002, 1/SVK/077-02 und v. 05.09.2002, 1/SVK/073-02) nicht geben (vgl. dazu Jarass/Beljin, "Die Bedeutung von Vorrang und Durchführung des EG-Rechts für die nationale Rechtsetzung und Rechtsanwendung, NVwZ 2004, 1; Blejin, JuS 2002, 989).
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  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03  

    Vergabe - Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02 - HansOLG, Beschluss v. 04.11.2002 - 1 Verg 3/02 - OLG Brandenburg, Beschluss v. 19.12.2002 - Az. Verg W 9/02 - VK Hamburg, Beschluss v. 25.07.2002 - VgK FB 1/02 - VK Brandenburg, Beschluss v. 17.09.2002 - VK 50/02 - VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002 - 1/SVK/077-02; VK Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2002 - VK 30/2002-B - bislang a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.12.2002 - WVerg 15/02 - VK Nordbayern, Beschluss v. 28.10.2002 - 320.VK-3194-33/02 - VK Berlin, Beschluss v. 05.11.2002 - VK B2-51/02 - VK Bund, Beschluss v. 13.11.2002 - VK 2-78/02 -) .
  • VK Sachsen, 17.01.2006 - 1/SVK/151-05  

    Vergabe - VOF-Verfahren: Aufhebung überprüfbar?

    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002, Az: 1/SVK/077-02; HanseatischesOLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002, Az: 1 Verg 3/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003, Az: VK 20/03).
  • VK Sachsen, 31.05.2005 - 1/SVK/046-05  

    Vergabe - Verzicht auf Vergabe trotz Verfahrens ist möglich

    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002, Az: 1/SVK/077-02; HanseatischesOLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002, Az: 1 Verg 3/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2003, Az: VK 20/03).
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