Rechtsprechung
   VK Sachsen, 05.09.2005 - 1/SVK/104-05   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • oeffentliche-auftraege.de

    Wertung: Zulässigkeit der nachträglichen Bildung von "Unterkriterien der Unterkriterien"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nur im Vergabe-, nicht Nachprüfungsverfahren!




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Wird zitiert von ... (5)  

  • VK Sachsen, 14.12.2005 - 1/SVK/142-05  

    Vergabe - "Unter"-Unterkriterien bei Neubewertung

    Nach diesem Zeitpunkt ist es vergaberechtswidrig, ein als Auftragskriterium angekündigtes Merkmal wieder fallen zu lassen (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2005, Az: 1/SVK/104-05).

    Im Ergebnis des so dann unter dem Aktenzeichen 1/SVK/104-05 ergangenen Beschlusses der Vergabekammer Sachsen vom 05.09.2005 war der Auftraggeberin aufgegeben, eine Neubewertung der vorliegenden Angebote unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer vorzunehmen.

    Diese Vorgehensweise entspricht dem Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 05.09.2005, Az: 1/SVK/104-05 und ist nicht zu beanstanden.

    Der Auftraggeberin steht wie bereits im Verfahren 1/SVK/104-05 ausgeführt bei der Angebotswertung ein weiter, nur begrenzt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

    Hierzu hatte sich die Vergabekammer bereits in ihrem Beschluss 1/SVK/104-05 vom 05.09.2005 geäußert und festgestellt, dass sich für die entscheidende Vergabekammer nicht ergeben hätte, wie bei der Präsentation das Vorhandensein von "Kommunikationsfähigkeit/öffentlichkeitswirksames Auftreten" festgestellt wurde, so dass ein Verstoß gegen das Transparenzgebot im Zusammenhang mit § 18 VOF durch die Vergabekammer festzustellen war.

    Die Rüge der Antragstellerin im jetzigen Nachprüfungsverfahren zielte vielmehr darauf ab, dass sie vorerst vermutete, dass sie im jetzigen Bewertungsverfahren die analoge Bewertung erfahren hatte - nämlich 3 Punkte - wie in dem Bewertungsverfahren, welches Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens 1/SVK/104-05 war.

    Für die Vergabekammer stellte sich schon im Nachprüfungsverfahren 1/SVK/104-05 das durch die Auftraggeberin verlautbarte Unterkriterium dieses Auftragkriteriums so dar, dass die Plausibilität und Transparenz der Honorarkalkulation sowohl der Höhe nach als auch der Art entsprechend bewertet werden sollte.

    Durch die Vergabekammer war bereits mit dem Beschluss vom 05.09.2005 zum Nachprüfungsverfahren 1/SVK/104-05 unmissverständlich festgestellt worden, dass die Auftraggeberin keinerlei Möglichkeiten hat, nach dem verlautbarten Unterkriterium "Plausibilität und Transparenz der Honorarkalkulation in Höhe und Art" dieses fallen zu lassen oder durch ein anderes zu ersetzten.

    Die Vergabekammer hat aber eingeräumt - und diese Auffassung vertritt die entscheidende Vergabekammer nach wie vor-, dass es der Auftraggeberin gestattet sein muss "Unterkriterien der Unterkriterien" zu bilden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2005, Az: 1/SVK/104-05).

    Insoweit sind die verlautbarten Auftragskriterien und Unterkriterien zwar bindend aber "Unterkriterien der Unterkriterien" sind aus Sicht der entscheidenden Vergabekammer statthaft (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2005, Az: 1/SVK/104-05, VK Bund, Beschluss vom 04.05.2005 - Az: VK 3-25/05), denn diese machen letztendlich die Bewertungsmatrix aus.

    Nach diesem Zeitpunkt ist es vergaberechtswidrig, ein als Auftragskriterium angekündigtes Merkmal wieder fallen zu lassen (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2005, Az: 1/SVK/104-05).

    Die Auftraggeberin wurden bereits im Vergabenachprüfungsverfahren 1/SVK/104-05 durch die Vergabekammer zur Einhaltung der nach der Geschäftsordnung und Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden entscheidungsbefugten Gremien aufgefordert.

  • VK Sachsen, 16.11.2006 - 1/SVK/097-06  

    Vergabe - Keine nachträgliche Fristverlängerung!

    Nach (ständiger) Rechtsprechung der Vergabekammer muss es einem Auftraggeber möglich sein den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien weitere Unterkriterien zuzuordnen (vgl. Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 04.08.2004, Az: 1/SVK/062-04; Beschluss vom 05.09.2005, Az: 1/SVK/104-05, VK Bund, Beschluss vom 04.05.2005 - Az: VK 3-25/05), denn diese machen letztendlich die Bewertungsmatrix aus.
  • VK Sachsen, 12.03.2010 - 1/SVK/056-09  

    Vergabe - Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergabe

    Dies gilt auch für den Fall, dass ein Antragsteller erst im Laufe eines Nachprüfungsverfahrens von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften positive Kenntnis erlangt - und sei es dadurch, dass sich bei ihm erst in diesem Verfahren die hierzu erforderliche rechtliche Wertung vollzieht (OLG Düsseldorf, B. v. 08.12.2008 - Az.: VII-Verg 55/08; B. v. 2.8.2002 - Az.: Verg 25/02; B. v. 05.09.2005 - Az.: 1/SVK/104-05; VK Münster, B. v. 28.06.2007 - Az.: VK 10/07; 1. VK Sachsen, B. v. 10.04.2007 - Az.: 1/SVK/020-07.
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  • VK Sachsen, 10.04.2007 - 1/SVK/020-07  

    Vergabe - Aufhebung des Vergabeverfahrens

    Dies gilt auch für den Fall, dass ein Antragsteller erst im Laufe eines Nachprüfungsverfahrens von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften positive Kenntnis erlangt - und sei es dadurch, dass sich bei ihm erst in diesem Verfahren die hierzu erforderliche rechtliche Wertung vollzieht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.8.2002 - Verg 25/02, VK Sachsen, B. v. 05.09.2005 -: 1/SVK/104-05).
  • VK Sachsen, 21.02.2006 - 1/SVK/004-06  

    Vergabe - Auftraggeber ist an seine verlautbarten Zuschlagskriterien gebunden

    Nach diesem Zeitpunkt ist es vergaberechtswidrig, ein als Auftragskriterium angekündigtes Merkmal wieder fallen zu lassen (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2005, Az: 1/SVK/104-05, vgl. auch Müller-Wrede, a.a.O., Rn. 138 zu § 16).
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