Rechtsprechung
LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06 KfH |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Die Besonderheiten im Arzneimittelbereich bzw. der Werbung im Gesundheitswesen rechtfertigen vom Grundsatz der Zulässigkeit der Verkaufsförderung durch "Social Sponsoring"keine generelle Ausnahme; Zulässigkeit der Koppelung der Zuwendung an einen Dritten an den Kauf von ...
- diekmann-rechtsanwaelte.de
Die Verkaufsförderungsmassnahme des sogenannten Social Sponsorings ist auch mit Rücksicht auf die Besonderheiten im Arzneimittelbereich und bei der Werbung im Gesundheitswesen grundsätzlich möglich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Pharmafirmen dürfen für soziale Projekte sponsern; Medizinrecht
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 300
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (19)
- BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00
Kleidersack
Auszug aus LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06
Dies habe der BGH in den Entscheidungen "Kleidersack" (GRUR 2003, 624, 625) und "Kunden werben Kunden" (GRUR 2006, 949, 951 f) bestätigt.Denn die Vorschrift stellt ein abstraktes Gefährdungsdelikt dar (BGH WRP 2003, 886 zu II. 1 a - Kleidersack).
- BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98
Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens
Auszug aus LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06
Da es ausreichend ist, dass die Mitglieder des Verbandes in einem (abstrakten) Wettbewerbsverhältnis zur Verfügungsbeklagten stehen, es also genügt, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Wettbewerbsbeeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringfügigen Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGH WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; GRUR 2001, 260 - vielfach Abmahner - GRUR 2001, 529, 531 - Herz-Kreislauf-Studie - GRUR 2000, 408, 440 - gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge), ist die Kammer nach dem Vortrag des Verfügungsklägers und der von ihm vorgelegten Unterlagen davon überzeugt, dass Unternehmen aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt vom Verfügungskläger nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten werden, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann. - BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06
Da es ausreichend ist, dass die Mitglieder des Verbandes in einem (abstrakten) Wettbewerbsverhältnis zur Verfügungsbeklagten stehen, es also genügt, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Wettbewerbsbeeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringfügigen Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGH WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; GRUR 2001, 260 - vielfach Abmahner - GRUR 2001, 529, 531 - Herz-Kreislauf-Studie - GRUR 2000, 408, 440 - gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge), ist die Kammer nach dem Vortrag des Verfügungsklägers und der von ihm vorgelegten Unterlagen davon überzeugt, dass Unternehmen aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt vom Verfügungskläger nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten werden, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann.
- BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94
Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl
Auszug aus LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06
Da es ausreichend ist, dass die Mitglieder des Verbandes in einem (abstrakten) Wettbewerbsverhältnis zur Verfügungsbeklagten stehen, es also genügt, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Wettbewerbsbeeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringfügigen Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGH WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; GRUR 2001, 260 - vielfach Abmahner - GRUR 2001, 529, 531 - Herz-Kreislauf-Studie - GRUR 2000, 408, 440 - gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge), ist die Kammer nach dem Vortrag des Verfügungsklägers und der von ihm vorgelegten Unterlagen davon überzeugt, dass Unternehmen aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt vom Verfügungskläger nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten werden, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann. - BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
Verbandsinteresse - Streitwertbemessung
Auszug aus LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06
Die Kammer hat weiter berücksichtigt, dass bei der Bemessung des Streitwertes im Verfahren eines Verbandes keine anderen Grundsätze gelten als sonst (BGH GRUR 1998, 958, Verbandsinteresse). - OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02
Bringt die Kinder durch den Winter
Auszug aus LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06
Die Verfügungsbeklagte ist auch nicht verpflichtet, den von ihr intern kalkulierten Förderbeitrag pro Packung anzuzeigen (…vgl. Steinbeck, a.a.O., § 4 - 1 Rn. 370; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 51 - Bringt die Kinder durch den Winter; BGH, Urteile vom 26.10.2006, I ZR 33/04 und I ZR 97/04, zitiert nach der Pressemitteilung des BGH Nr. 147/2006 = AG 5 = Bl. 57 d. A.). - BGH, 26.10.2006 - I ZR 33/04
Regenwaldprojekt I
Auszug aus LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06
Die Verfügungsbeklagte ist auch nicht verpflichtet, den von ihr intern kalkulierten Förderbeitrag pro Packung anzuzeigen (…vgl. Steinbeck, a.a.O., § 4 - 1 Rn. 370; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 51 - Bringt die Kinder durch den Winter; BGH, Urteile vom 26.10.2006, I ZR 33/04 und I ZR 97/04, zitiert nach der Pressemitteilung des BGH Nr. 147/2006 = AG 5 = Bl. 57 d. A.). - BPatG, 07.12.1999 - 20 W (pat) 14/99
Zuerkennung technischen Charakters bei Handbedienung durch Bedienperson
Auszug aus LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06
Da es ausreichend ist, dass die Mitglieder des Verbandes in einem (abstrakten) Wettbewerbsverhältnis zur Verfügungsbeklagten stehen, es also genügt, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Wettbewerbsbeeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringfügigen Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BGH WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; GRUR 2001, 260 - vielfach Abmahner - GRUR 2001, 529, 531 - Herz-Kreislauf-Studie - GRUR 2000, 408, 440 - gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge), ist die Kammer nach dem Vortrag des Verfügungsklägers und der von ihm vorgelegten Unterlagen davon überzeugt, dass Unternehmen aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt vom Verfügungskläger nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten werden, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann. - BGH, 22.09.2005 - I ZR 55/02
Imagewerbung mit einer Unterstützung des Tier- und Artenschutzes
Auszug aus LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06
Tut er dies, dann ist die Kaufentscheidung nicht unsachlich (BGH NJW 2006, 149 f - Artenschutz). - BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
Erneute Aufhebung von Werbeverboten
Auszug aus LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06
Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (GRUR 2002, 455; Tier- und Artenschutz) ist dieser Rechtsprechung ein Ende gesetzt worden. - VG Stuttgart, 18.01.2001 - 17 K 334/01
Zur Frage, ob die deutsche Wehrpflicht für Männer gegen Europarecht verstößt
- BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit …
- BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93
Produkt-Interview - Getarnte Werbung
- BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00
Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig
- OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04
Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG
- OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 142/03
Zum Verstoß gegen §§ 1 , 7 HWG bei Ankündigung eines Barrabatts der nach …
- BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03
Kunden werben Kunden
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01
Lebertrankapseln
- BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95
Händlervereinigung - Mitgliederzahl
Rechtsprechung
LG Bonn, 19.07.2006 - 10 O 157/06 |
Verfahrensgang
- LG Bonn, 19.07.2006 - 10 O 157/06
- OLG Köln, 11.12.2006 - 5 W 122/06
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 11.12.2006 - 5 W 122/06
Prozesskostenhilfe für Protokollierung des Vergleichs bei außergerichtlicher …
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19.07.2006 - 10 O 157/06 - wird zurückgewiesen.