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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 10 A 10007/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,15639
OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 10 A 10007/05.OVG (https://dejure.org/2005,15639)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2005 - 10 A 10007/05.OVG (https://dejure.org/2005,15639)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2005 - 10 A 10007/05.OVG (https://dejure.org/2005,15639)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91

    Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 10 A 10007/05
    Dabei war es bis zum In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes vom 29. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2588 f.) ganz herrschende Meinung gewesen, dass Stammberechtigter und Familienangehörige zeitgleich anerkannt werden könnten (vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - 9 C 66.91 -, BVerwGE 89, S. 315 f.).

    Schließlich lassen sich auch überflüssige Verwaltungs- und gegebenenfalls Gerichtsverfahren vermeiden, wenn der Asylstatus der gesamten Familie einheitlich einer Prüfung unterzogen werden kann (insofern gilt nichts anderes als mit Blick auf den "ursprünglichen" § 26 AsylVfG, vgl. hierzu die Entscheidung des BVerwG vom 21. Januar 1992 - 9 C 66.91 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 31.97

    Familienasyl; "stammberechtigtes" Familienmitglied; unanfechtbare Anerkennung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 10 A 10007/05
    Weder diese Gesetzesänderung - die vom Wortlaut her nur den Ehegatten des Asylberechtigten betraf, was allerdings allgemein als "redaktionelles Versehen" betrachtet wurde (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 29. September 1998 - 9 C 31.97 -, EZAR 215 Nr. 19) - noch die nunmehr mit dem Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950 f.) erfolgte ausdrückliche Klarstellung insoweit auch für die Kinder hat der Gesetzgeber zum Anlass genommen, Entsprechendes auch für den "umgekehrten Fall" der Aberkennung des Familienasyls zu fordern.
  • VGH Hessen, 13.10.2005 - 8 UE 1274/04

    Familienasyl; Widerruf; Afghanistan; Verfestigung der Lebensverhältnisse

    Die in Satz 2 des § 73 Abs. 1 AsylVfG für beide Verben verwandte gleiche Zeitform macht vielmehr deutlich, dass nach dem Willen des Gesetzgebers über den Widerruf der Anerkennung des Stammberechtigten und den Widerruf der Anerkennung seiner Familienmitglieder gleichzeitig entschieden werden soll, wie auch ein Vergleich zum Wortlaut des § 26 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG zeigt, der für die Gewährung von Familienasyl ausdrücklich die Unanfechtbarkeit der Asylanerkennung des Stammberechtigten verlangt (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 22. März 2005 - 10 A 1007/05 - AuAS 2005 S. 129 f. = juris).
  • VG Düsseldorf, 26.09.2012 - 27 K 7338/10

    Widerruf Asyl Kosovo Albaner Frist Ermessen Familienasyl

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2006 - 1 C 8.05 -, Juris (Rn. 16); OVG NRW, Urteil vom 9. März 2011 - 11 A 1440/07.A - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. März 2005 - 10 A 10007/05 -, Juris (Rn. 3 ff.).
  • VG Neustadt, 29.06.2006 - 4 K 2337/05

    Zum Widerruf der Asylanerkennung der Familienmitglieder bei Widerrufsentscheidung

    Aus diesem Wortlaut der Regelung folgt nicht nur, dass über den Widerruf der Anerkennung des Stammberechtigten und den Widerruf der Anerkennung seiner Familienmitglieder gleichzeitig entschieden werden kann (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. März 2005, - 10 A 10007/05.OVG - ; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Oktober 2005, - 8 UE 1274/04 - ).
  • VG Neustadt, 08.07.2005 - 8 K 447/05

    Widerruf, Asylberechtigte, Asylanerkennung, Serbien und Montenegro, Kosovo,

    Vielmehr können die Anerkennung als Asylberechtigter nach § 26 AsylVfG und die Anerkennung des Stammberechtigten gleichzeitig widerrufen werden (so ausdrücklich zuletzt OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. März 2005, 10 A 10007/05.OVG, ESOVG-RP).
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