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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2006 - 10 A 10053/06/OVG   

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https://dejure.org/2006,23381
OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2006 - 10 A 10053/06/OVG (https://dejure.org/2006,23381)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.05.2006 - 10 A 10053/06/OVG (https://dejure.org/2006,23381)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 10 A 10053/06/OVG (https://dejure.org/2006,23381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrentung von Kapitalabfindungen zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Einrichtungen ; Auswirkungen eigener Einzahlungen des Beamten auf die Verrentung von Kapitalabfindungen; Auswirkungen der Eigentumsgarantie oder des Alimentationsgrundsatzes auf die Verrentung von ...

  • Judicialis

    BeamtVG § ... 69 c Abs. 5 S. 2 F: 1999; ; BeamtVG § 69 c Abs. 5 F: 1999; ; BeamtVG § 69 c F: 1999; ; BeamtVG § 56 Abs. 3 S. 1 F: 1994; ; BeamtVG § 56 Abs. 3 S. 2 F: 1994; ; BeamtVG § 56 Abs. 3 F: 1994; ; BeamtVG § 56 F: 1994; ; BeamtVG § 56 Abs. 2 F: 1992; ; BeamtVG § 56 F: 1992; ; GG Art. 14; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 33

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.05.1982 - 2 BvR 320/82

    Anrechnung gesetzlicher Renten auf Versorgungsbezüge der Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2006 - 10 A 10053/06
    Dies beruht darauf, dass die von der Beklagten erbrachten erheblichen finanziellen Leistungen zur NATO der zusätzlichen Versorgung des Klägers nicht nur über die von dieser Einrichtung geleisteten Beiträge zu Gute kamen, sondern dem Kläger ebenso schon in Form der während seiner Entsendezeit gewährten höheren Bezüge zugeflossen sind, die ihn mit in die Lage versetzt hatten, sich an dieser Versorgung auch durch eigene Beitragsleistungen zu beteiligen (vgl. zum Ganzen: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Komm. zum Bundesbeamtengesetz und Beamtenversorgungsgesetz, Stand April 2006, § 56 BeamtVG, S. 11; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand Mai 2006, § 56 BeamtVG, S. 6; BVerfG, ZBR 1982, S. 242 u. ZBR 1988, S. 30 sowie BVerwG, DÖD 1973, S. 103).
  • BVerwG, 24.02.1972 - II C 32.70

    Beurlaubung eines Beamten von den dienstlichen Aufgaben unter Dienstbezugswegfall

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2006 - 10 A 10053/06
    Dies beruht darauf, dass die von der Beklagten erbrachten erheblichen finanziellen Leistungen zur NATO der zusätzlichen Versorgung des Klägers nicht nur über die von dieser Einrichtung geleisteten Beiträge zu Gute kamen, sondern dem Kläger ebenso schon in Form der während seiner Entsendezeit gewährten höheren Bezüge zugeflossen sind, die ihn mit in die Lage versetzt hatten, sich an dieser Versorgung auch durch eigene Beitragsleistungen zu beteiligen (vgl. zum Ganzen: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Komm. zum Bundesbeamtengesetz und Beamtenversorgungsgesetz, Stand April 2006, § 56 BeamtVG, S. 11; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand Mai 2006, § 56 BeamtVG, S. 6; BVerfG, ZBR 1982, S. 242 u. ZBR 1988, S. 30 sowie BVerwG, DÖD 1973, S. 103).
  • FG Köln, 07.04.2003 - 9 K 6330/01

    Bewertung einer Versorgungsrente unterEinbezug der aufschiebend bedingten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2006 - 10 A 10053/06
    Denn selbst wenn zu Gunsten des Klägers auf die zum Zeitpunkt seiner Zurruhesetzung im Jahr 1997 geltende Sterbetafel aus den Jahren 1995/97 abzustellen wäre und deshalb an Stelle der ihm zu Gute gebrachten voraussichtlichen Lebenserwartung von 18, 96 Jahren eine solche von 20, 02 Jahren angesetzt werden müsste, beliefe sich der Verrentungsdivisor - ausweislich des von ihm angeführten Urteils des Finanzgerichts Köln vom 7. April 2003 (9 K 6330/01) - statt auf 10, 987 pro Jahr bzw. 131, 844 pro Monat auf 12, 279 bzw. 147, 348. Danach ergäbe sich immer noch eine fiktive monatliche Rente in Höhe von 1.076,59 EUR, die gleichfalls noch weit über dem Mindestruhensbetrag von 919.28 EUR läge, so dass der Kläger durch den aus seiner Sicht unzutreffenden Ansatz keine Rechtsnachteile erleidet.
  • BVerwG, 27.03.2008 - 2 C 30.06

    Abfindung; Abwendungsbefugnis; Beamtenversorgung; Dynamisierung; fiktive Rente;

    Zur Begründung hat das Berufungsgericht ausgeführt (vgl. IÖD 2006, 211 = ZBR 2006, 312 = DÖD 2007, 35):.
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