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   OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2009 - 10 A 10060/09   

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https://dejure.org/2009,37927
OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2009 - 10 A 10060/09 (https://dejure.org/2009,37927)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.07.2009 - 10 A 10060/09 (https://dejure.org/2009,37927)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 10 A 10060/09 (https://dejure.org/2009,37927)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2009 - 10 A 10060/09
    Keine der vom Europäischen Gerichtshof für die Zeit bis zum Inkrafttreten der in Art. 18 Abs. 2 angeführten Bestimmungen der RL 2006/126 am 19. Januar 2009 anerkannten Ausnahmen vom Anerkennungsgrundsatz ist einschlägig: Die Fahrerlaubnis wurde außerhalb einer strafgerichtlich verhängten Sperrfrist für die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis erteilt (vgl. hierzu z.B. EuGH, Urtei! vom 29. April 2004 - C-476/01 - Kapper; § 28 Abs. 4 Nr. 4 FeV).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2008 - 10 B 11033/08
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2009 - 10 A 10060/09
    (vgl.z.B. Beschluss des Senats vom 14. November 2008 - 10 B 11033/08.OVG -);.
  • VG Mainz, 10.02.2010 - 3 K 1216/09

    Fahrerlaubnisrecht; Informationen des Gemeinsamen Zentrums der

    Darüber hinaus erfolgt dies aber auch daraus, dass eine Ausnahme von der den anderen EU-Mitgliedsstaaten "klar und eindeutig" auferlegten Pflicht zur Anerkennung einer von einem EU-Mitgliedsstaat erteilten Fahrerlaubnis mit der sich hieraus ergebenden Fahrberechtigung des Fahrerlaubnisinhabers auch in anderen Mitgliedsstaaten, wie sie vorliegend in Rede steht - d.h. die Nichtanerkennung - nur an den selben Zeitpunkt geknüpft sein kann, wie die Anerkennung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Juli 2009 - 10 A 10060/09.OVG -).

    Denn § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV a.F. - der der Umsetzung des Art. 8 Abs. 4 i.V. mit Abs. 2 der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (Abl.EG Nr. L 237 vom 24. August 1991) dient - ist europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass die Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung oder Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 - (Kapper), NJW 2004, 1725, 1728; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Juli 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2009 - 10 B 11127/09

    Möglichkeit der Anerkennung eines tschechischen Führerscheins bei Erteilung der

    Schließlich hat der Senat keineswegs bereits in seinem vom Antragsgegner angeführten Urteil vom 31. Juli 2009 - 10 A 10060/09.OVG - "die Ausnahmetatbestände in § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV .
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