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OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2001 - 10 A 10088/01 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 10 A 10088/01 (https://dejure.org/2001,27214)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 06.12.2000 - 9 K 2491/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2001 - 10 A 10088/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 80.68
Erledigung der Hauptsache aufgrund der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2001 - 10 A 10088/01
Denn wegen ihrer Stellung zur Klägerin war für sie überhaupt keine rechtliche Beschwer denkbar (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall BVerwGE 35, 247 [248]).
- BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19
Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld
Das Sterbegeld hat seitdem nur noch den Zweck, den Hinterbliebenen die Bestreitung der mit dem Tod des Beamten zusammenhängenden besonderen Aufwendungen zu erleichtern, d.h. dazu beizutragen, z.B. die Kosten für die letzte Krankheit und die Bestattung des Beamten zu tragen (s. BVerwG-Urteil vom 10.12.1965 - VI C 35.64, BVerwGE 23, 52) sowie diejenigen Mehrbelastungen, die die Umstellung auf die veränderten Lebensverhältnisse infolge des Todesfalls für die Hinterbliebenen sonst mit sich bringt (s. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.01.1977 - VI ZR 250/74; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.02.2001 - 10 A 10088/01).