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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1994 - 10 A 1025/90   

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https://dejure.org/1994,1077
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1994 - 10 A 1025/90 (https://dejure.org/1994,1077)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.05.1994 - 10 A 1025/90 (https://dejure.org/1994,1077)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Mai 1994 - 10 A 1025/90 (https://dejure.org/1994,1077)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung; Rechtwidrigkeit; Nachbarklage; Zugehörigkeitsvermerk; Bauvorlagen; Unbestimmtheit; Nachbarrechtsrelevante Merkmale; Widerspruchsbescheid

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unbestimmtheit von Bauvorlagen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Anforderungen an Bauvorlagen für Hanggrundstücke? (IBR 1995, 132)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1994, 750
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • VG Köln, 05.09.2017 - 2 K 6600/15

    Keine naturschutzrechtliche Befreiung für einen Friedwald in Swisttal

    Wird im Rahmen eines Verwaltungsakts auf Antragsunterlagen verwiesen, kann eine mangelnde Bestimmtheit dieser Dokumente zur Unbestimmtheit des Verwaltungsakts führen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Mai 1994 - 10 A 1025/90 -, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 05. Dezember 2002 - 1 B 325/01 -, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 2008 - 2 Bf 277/03 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1995 - 11 B 1258/95

    Aufhebung einer Baugenehmigung; Verletzung von Nachbarrechten; Veränderung der

    Eine Baugenehmigung ist als nachbarrechtswidrig aufzuheben, wenn Bauschein und genehmigte Bauvorlagen hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Baumaßnahmen unbestimmt sind und infolgedessen bei der Ausführung des Bauvorhabens eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen ist - hier: flächendeckende Veränderung der Geländeoberfläche eines in Hanglage befindlichen Grundstücks, u.a. mit Anschüttungen bis zur Nachbargrenze - (Anschluß an OVG NW, Urteil vom 6.5.1994 - 10 A 1025/90 -, BauR 1994, 750).

    OVG NW, Urteil vom 6.5.1994 - 10 A 1025/90 -, BauR 1994, 750; Urteil vom 14.3.1994 - 7 A 432/91 - und Beschluß vom 11.8.1993 - 7 B 1385/93 -.

  • VG Düsseldorf, 13.11.2003 - 9 L 4047/03

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung i.R. von nachbarrelevanter Baumaßnahmen ;

    Namentlich ist eine Baugenehmigung als nachbarrechtswidrig aufzuheben, wenn der Bauschein und die genehmigten Bauvorlagen hinsichtlich nachbarrelevanter Baumaßnahmen unbestimmt sind und infolgedessen bei der Ausführung des Bauvorhabens eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.05.1994 - 10 A 1025/90 - BRS 56 Nr. 139, Urteil vom 03.08.1995 - 7 A 145/94 - und - 7 A 132/94 -, Beschluss vom 29.09.1995 - 11 B 1258/95 - BRS 57 Nr. 162 und Beschluss vom 17.07.1998 - 7 B 1102/98 -.

    Mangels Festsetzung in einem Bebauungsplan oder im Bauschein ist für die Wandhöhe der streitbefangenen Grenzgarage gemäß § 2 Abs. 4 BauO NRW die natürliche Geländeoberfläche als untere Bezugsebene maßgeblich und deren Zustand hätte vor Durchführung der Baumaßnahme bestimmt und festgehalten werden müssen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.05.1994 - , a.a.O..

    Namentlich ist eine Baugenehmigung als nachbarrechtswidrig aufzuheben, wenn der Bauschein und die genehmigten Bauvorlagen hinsichtlich nachbarrelevanter Baumaßnahmen unbestimmt sind und infolgedessen bei der Ausführung des Bauvorhabens eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.05.1994 - 10 A 1025/90 - BRS 56 Nr. 139, Urteil vom 03.08.1995 - 7 A 145/94 - und - 7 A 132/94 -, Beschluss vom 29.09.1995 - 11 B 1258/95 - BRS 57 Nr. 162 und Beschluss vom 17.07.1998 - 7 B 1102/98 -.

    Mangels Festsetzung in einem Bebauungsplan oder im Bauschein ist für die Wandhöhe der streitbefangenen Grenzgarage gemäß § 2 Abs. 4 BauO NRW die natürliche Geländeoberfläche als untere Bezugsebene maßgeblich und deren Zustand hätte vor Durchführung der Baumaßnahme bestimmt und festgehalten werden müssen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.05.1994 - , a.a.O..

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