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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2001 - 10 A 10314/01   

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https://dejure.org/2001,7270
OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2001 - 10 A 10314/01 (https://dejure.org/2001,7270)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.07.2001 - 10 A 10314/01 (https://dejure.org/2001,7270)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - 10 A 10314/01 (https://dejure.org/2001,7270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit einer zeitlich versetzten Besoldungserhöhung für bestimmte Besoldungsgruppen; Verstoß gegen die Grundsätze des Berufsbeamtentums; Geltungsbereich des Alimentationsprinzips; Pflicht zur Anpassung der Besoldung an veränderte Umstände; Berücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 50
  • DVBl 2002, 140 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des 5. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2001 - 10 A 10314/01
    Ist demnach nicht von einer (zeitweisen) Nichtanpassung, sondern statt dessen von einer verspäteten linearen Anpassung der Besoldung auszugehen, so gelten - jedenfalls grundsätzlich - die in Rechtsprechung (vgl. etwa BVerfGE 56, 353 [361 f.]) und Literatur (vgl. a.a.O.) für eine Nichtanpassung aufgestellten strengen verfassungsrechtlichen Grenzen hier nicht.
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2001 - 10 A 10314/01
    (so BVerfGE 8, 332, st. Rspr., vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfGE 8, 16 f; BVerfGE 43, 154, 168).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2001 - 10 A 10314/01
    (so BVerfGE 8, 332, st. Rspr., vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfGE 8, 16 f; BVerfGE 43, 154, 168).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2001 - 10 A 10314/01
    Dabei genügt es zur Rechtfertigung einer vom Normgeber vorgenommenen verschiedenen Behandlung zweier Sachverhalte nicht, auf die eine oder andere Verschiedenheit zwischen ihnen hinzuweisen, es muss vielmehr ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen (vgl. z.B. BVerfGE 42, 388 unter Hinweis auf BVerfGE 17, 122 - 130 - 19, 1 - 8 - 29, 402 - 411 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 373/08

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    So wurden die Beamtenbezüge jahrelang unter Berücksichtigung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst angepasst, auch wenn - zunächst gelegentliche und seit 1999 durchgängige - zeitliche Verschiebungen der jeweiligen Erhöhungen um einige Monate festzustellen sind, zur Verfassungsmäßigkeit der zeitversetzt für die Beamten und Richter übernommenen Tarifabschlüsse für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NVwZ 2001, 1393 f., und juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10. August 2007 - 2 A 10516/07 -, DÖD 2008, 32, und juris, und vom 27. Juli 2000 - 10 A 10314/01 -, NVwZ-RR 2002, 50, und juris Rn. 22 ff., so auch bei den Erhöhungen im Jahr 2003 und im darauffolgenden Jahr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08

    Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener

    So wurden die Beamtenbezüge jahrelang unter Berücksichtigung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst angepasst, auch wenn - zunächst gelegentliche und seit 1999 durchgängige - zeitliche Verschiebungen der jeweiligen Erhöhungen um einige Monate festzustellen sind, zur Verfassungsmäßigkeit der zeitversetzt für die Beamten übernommenen Tarifabschlüsse für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NVwZ 2001, 1393 f., und juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10. August 2007 - 2 A 10516/07 -, DÖD 2008, 32, und juris, und vom 27. Juli 2000 - 10 A 10314/01 -, NVwZ-RR 2002, 50, und juris Rn. 22 ff., so auch bei den Erhöhungen im Jahr 2003 und im darauffolgenden Jahr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1416/08

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    So wurden die Beamtenbezüge jahrelang unter Berücksichtigung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst angepasst, auch wenn - zunächst gelegentliche und seit 1999 durchgängige - zeitliche Verschiebungen der jeweiligen Erhöhungen um einige Monate festzustellen sind, zur Verfassungsmäßigkeit der zeitversetzt für die Beamten und Richter übernommenen Tarifabschlüsse für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NVwZ 2001, 1393 f., und juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10. August 2007 - 2 A 10516/07 -, DÖD 2008, 32, und juris, und vom 27. Juli 2000 - 10 A 10314/01 -, NVwZ-RR 2002, 50, und juris Rn. 22 ff., so auch bei den Erhöhungen im Jahr 2003 und im darauffolgenden Jahr.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1695/08

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

    So wurden die Beamtenbezüge jahrelang unter Berücksichtigung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst angepasst, auch wenn - zunächst gelegentliche und seit 1999 durchgängige - zeitliche Verschiebungen der jeweiligen Erhöhungen um einige Monate festzustellen sind, zur Verfassungsmäßigkeit der zeitversetzt für die Beamten übernommenen Tarifabschlüsse für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NVwZ 2001, 1393 f., und juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10. August 2007 - 2 A 10516/07 -, DÖD 2008, 32, und juris, und vom 27. Juli 2000 - 10 A 10314/01 -, NVwZ-RR 2002, 50, und juris Rn. 22 ff., so auch bei den Erhöhungen im Jahr 2003 und im darauffolgenden Jahr.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10516/07

    Kein Anspruch auf Besoldungsanpassung entsprechend dem Ergebnis von

    Neben dem Erfordernis von Besoldungsabständen zwischen unterschiedlichen Statusämtern (sog. Differenzierungsgebot) gehört hierzu auch die grundsätzliche Pflicht des Gesetzgebers zur Anpassung der Beamtenbesoldung bei veränderten Umständen (vgl. OVG R-P, NVwZ-RR 2002, 50 m.w.N.).

    Die für diese Feststellung erforderliche Überprüfung der Bezüge hat wegen der oben dargelegten "Fortschreibung" des in Art. 1 Abs. 1 BBVAnpG 99 festgelegten Besoldungsniveaus für das Jahr 2000 anhand einer Gesamtbetrachtung der Kalenderjahre 1998 bis 2000 zu erfolgen (vgl. OVG R-P, NVwZ-RR 2002, 50).

  • VG Saarlouis, 10.01.2006 - 3 K 241/04

    Besoldung der Beamten und Richter: Die Kürzungen der Sonderzahlungen sind

    Diese Verzögerung liege im weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, der Gleichklang werde darüber hinaus jenseits der Alimentationspflicht von den Dienstherren praktiziert (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 27.07.2001 - 10 A 10314/01 - NVwZ-RR 2002, 50-52).
  • OVG Sachsen, 21.06.2023 - 6 B 199/22

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Geschäftsfähigkeit;

    Das Beschwerdegericht hat für den Fall, dass die vom Beschwerdeführer angebrachten Bedenken gegen die Entscheidung durchgreifen, anhand der für die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geltenden allgemeinen Maßstäbe zu prüfen, ob dem Antragsbegehren zu entsprechen ist (OVG NRW, Beschl. v. 8. Mai 2002 - 1 B 241/02 -, NVwZ-RR 2002, 50; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 5. September 2011 - NC 2 B 300/10 -, juris Rn. 10).
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