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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 10 A 10610/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,11959
OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 10 A 10610/05.OVG (https://dejure.org/2005,11959)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.12.2005 - 10 A 10610/05.OVG (https://dejure.org/2005,11959)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 10 A 10610/05.OVG (https://dejure.org/2005,11959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a; AufenthG § 60 Abs. 1
    Mauretanien, Sklaverei, interne Fluchtalternative, mittelbare Verfolgung, Glaubwürdigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1611 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 10 A 10610/05
    Diese Fragen sind - bis auf die der Vorverfolgung und des Bestehens einer inländischen Fluchtalternative vor der Ausreise - nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, also zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, S. 204 ff.).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 10 A 10610/05
    Eine solche politische Verfolgung ist grundsätzlich staatliche Verfolgung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502 u.a./86 -, BVerfGE 80, S. 315 ff.).
  • VG Hannover, 11.10.2022 - 10 A 5133/18

    Mauretanien: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage

    Zur Begründung bezieht er sich auf die bereits im behördlichen Verfahren getätigten Angaben sowie auf die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 2. Dezember 2015 (Az. 10 A 10610/05) sowie aktuelle Erkenntnismittel zur Menschenrechts- und Sicherheitslage in Mauretanien.

    Das bedeutet aber nicht, dass der Kläger dann dort aus diesem Grund versklavt würde; dies zumal auch deshalb da es in Mauretanien (wohl) keine Neuversklavung mehr gibt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Dezember 2005, - 10 A 10610/05-, juris Rn. 38).

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