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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2003 - 10 A 10682/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,25102
OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2003 - 10 A 10682/03.OVG (https://dejure.org/2003,25102)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.06.2003 - 10 A 10682/03.OVG (https://dejure.org/2003,25102)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 10 A 10682/03.OVG (https://dejure.org/2003,25102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachgerechte dienstliche Beurteilung einer einfachen, in vorgegebenen Bahnen zu verrichtenden Tätigkeit eines Amtsboten der Besoldungsgruppe A 4; Schematische Heranziehung und Gewichtung sämtlicher vorgesehener Beurteilungsmerkmale; Gleichbehandlung aller Bediensteter ...

  • Judicialis

    BLV § 40; ; BLV § 41; ; Bestimmungen über die dienstliche Beurteilun... g der Beamten und Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (Beurteilungsbestimmungen) vom 15. August 1996 (VMBl. S. 338)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Koblenz - 9 K 2436/02
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2003 - 10 A 10682/03.OVG
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 8.83

    Beamtenrecht - Laufbahn - Beurteilung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2003 - 10 A 10682/03
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 17. April 1986, DVBl. 1986, S. 951 m.w.N.) unterliegt es innerhalb des in §§ 40, 41 der Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV) gezogenen Rahmens grundsätzlich dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn, wie er die ihm aufgegebene, für zukünftige Personalentscheidungen verwertbare Aussage über Eignung und Leistung des Beamten gestalten und begründen will.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2015 - 4 S 2375/14

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Anfechtung einer aus Anlass eines

    Der Dienstherr überschreitet diesen Rahmen nicht schon dadurch, dass er - wie hier - in einer großen Verwaltung trotz sehr unterschiedlicher Aufgabenbereiche einen einheitlichen Beurteilungsbogen mit Beurteilungsmerkmalen vorsieht, die auf manche Aufgabenbereiche in geringerem Maße zutreffen als auf andere, sofern er nicht eine schematische Heranziehung und Gewichtung sämtlicher vorgesehener Beurteilungsmerkmale, sondern eine sinnvolle Verwertung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Aufgabenbereichs vorschreibt (BVerwG, Urteil vom 17.04.1986 - 2 C 8.83 -, ZBR 1986, 294 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.06.2003 - 10 A 10682/03 -, IÖD 2003, 208).
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