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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2006 - 10 A 10783/05/OVG   

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https://dejure.org/2006,11454
OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2006 - 10 A 10783/05/OVG (https://dejure.org/2006,11454)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.08.2006 - 10 A 10783/05/OVG (https://dejure.org/2006,11454)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. August 2006 - 10 A 10783/05/OVG (https://dejure.org/2006,11454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Anerkennung als Asylberechtigter und der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft; Widerruf der Flüchtlingseigenschaft auf Grund der Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse im Irak nach dem Sturz des seinerzeitigen Diktators Saddam ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1
    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Schiiten, Gruppenverfolgung, Perser, nichtstaatliche Verfolgung, Sicherheitslage, Terrorismus, Nadjaf

  • Judicialis

    GG Art. 16 a; ; AuslG 1990 § 51 Abs. 1; ; AuslG 1990 § 51; ; AufenthG § ... 60 Abs. 1; ; AufenthG § 60; ; AsylVfG § 73 Abs. 1 Satz 1; ; AsylVfG § 73; ; GFK Art. 1 Abschnitt C Nr. 5 Satz 1; ; GFK Art. 1; ; EU RL 20004/83 EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schiiten im Irak nicht mehr politisch verfolgt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schiiten werden im Irak nicht mehr politisch verfolgt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2006 - 10 A 10783/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 -, NVwZ 2006, 707 = AuAS 2006, 92) ist das insbesondere dann der Fall, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Heimatstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht.

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat keinen Zweifel, dass sich die maßgeblichen Verhältnisse i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. November 2005, DVBl. 2006, 511) nachträglich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Klägers in den Irak eine Wiederholung der für seine Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist.

    Angesichts der sich daraus ergebenden Unwahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung kommt es zur Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits auch nicht darauf an, welcher Maßstab für die zu treffende Prognoseentscheidung hierfür maßgeblich ist (offen gelassen auch von BVerwG, Urteil vom 1. November 2005, NVwZ 2006, 707 = AuAS 2006, 92).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2006 - 10 A 10795/05

    Rechtmäßiger Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter für Kurden aus dem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2006 - 10 A 10783/05
    Diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 2005 hat sich der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit bereits in seinen Urteilen vom 19. Mai 2006 (10 A 10795/05.OVG u.a. [rechtskräftig]) sowie weiteren Urteilen vom 11. August 2006 (10 A 11042/05.OVG u.a. [nicht rechtskräftig]) angeschlossen.

    Zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG) geht der Senat in Fortschreibung seiner Urteile vom 19. Mai 2006 (10 A 10795/05.OVG u.a.) und vom 11. August 2006 (10 A 11042/05.OVG u.a.) im Sommer 2006 von folgender allgemeinen Lage im Irak aus:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2005 - 10 A 10001/05

    Kein Asylrecht für irakische Christen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2006 - 10 A 10783/05
    Betroffen waren später gerade auch Christen (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 24. Januar 2005 - 10 A 10001/05.OVG).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2006 - 10 A 10783/05
    Auch eine solche Änderung der Verhältnisse hat das Bundesverwaltungsgericht für das Herkunftsland Irak nach dem Sturz des seinerzeitigen Diktators Saddam Hussein bereits festgestellt (Urteil vom 25. August 2004, AuAS 2005, 5 [7]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 10 A 10785/05

    Christen im Irak nicht aus religiösen Gründen verfolgt

    Dem entspricht es, dass der Senat in seiner Rechtsprechung sehr wohl den Umfang und den Schrecken des allgemeinen Terrors, der willkürlich jeden treffen kann und wahllos zigtausende schon getroffen hat und gegenwärtig 100 und mehr irakische Staatsbürger täglich trifft, anerkennt, es ihm andererseits aber bislang nicht möglich war, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine ausschließliche oder maßgebliche religiöse Motivation der Attentäter und Terroristen (und das auch noch in einer asylbeachtlichen Dichte) in Bezug auf andere Glaubensgemeinschaften im Irak festzustellen (so zu sunnitischen Kurden die Urteile des Senats vom 19. Mai 2006 - 10 A 10795/05.OVG u.a. [rechtskräftig] - und zu Schiiten arabischer und persischer Herkunft das Urteil vom 11. August 2006 - 10 A 10783/05.OVG [rechtskräftig] -).
  • VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07
    (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. August 2006 - 10 A 10783/05.OVG - OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. September 2006 - 3 R 6/06 -).

    Das Gericht geht vielmehr in Übereinstimmung mit dem OVG Rheinland-Pfalz (s. Urteil vom 11. August 2006 - 10 A 10783/05.OVG -) davon aus, dass sich im Irak die maßgeblichen Verhältnisse nach dem Sturz Diktators Saddam Hussein nachträglich erheblich verändert haben, so dass die Voraussetzungen für den Widerruf vorliegen.

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