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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.1998 - 10 A 10902/97   

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OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.1998 - 10 A 10902/97 (https://dejure.org/1998,3096)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.04.1998 - 10 A 10902/97 (https://dejure.org/1998,3096)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. April 1998 - 10 A 10902/97 (https://dejure.org/1998,3096)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    UDPS; Kongo-Zaire; Politische Verfolgung; Abschiebungshindernis; Leukämie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, Beilage Nr. 8, 85
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1997 - 10 A 10647/96

    UDPS; Exilpolitische Aktivität; Kongo-Zaire; Politische Verfolgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.1998 - 10 A 10902/97
    Exilpolitisch tätigen Mitgliedern der UDPS in der Bundesrepublik Deutschland droht bei Rückkehr nach Kongo-Zaire generell nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung (wie Urteil des Senats vom 14. November 1997 - 10 A 10647/96.OVG).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 trotz

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in der Folgezeit seine Rechtsprechung vom 14. November 1997 zu der fehlenden Rückkehrgefährdung wegen der Asylantragstellung oder einer untergeordneten exilpolitischen Tätigkeit nicht geändert, sondern bekräftigt (vgl. dessen Entscheidung vom 3. April 1998 - 10 A 10902/97 -, NVwZ-Beilage 8/1998, S. 85 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2002 - 4 A 3113/95

    Kein Abschiebungsschutz für Asylbewerber aus

    Ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 3 Bs 369/99 -, NVwZ 2001, Beilage Nr. 3, 31 = InfAuslR 2001, 132; OVG Koblenz, Urteil vom 3. April 1998 - 10 A 10902/97 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 8, 85, 86; VG Augsburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - Au 7 K 98.30453/Au 7 K 98.31120 -, NVwZ 2000, Beilage Nr. 1, 7,9; VG Osnabrück, Urteil vom 15. November 1999 - 5 A 458/99 -, Asylmagazin 2000, 38 (Ls).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 trotz

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in der Folgezeit seine Rechtsprechung vom 14. November 1997 zu der fehlenden Rückkehrgefährdung wegen der Asylantragstellung oder einer untergeordneten exilpolitischen Tätigkeit nicht geändert, sondern bekräftigt (vgl. dessen Entscheidung vom 3. April 1998 - 10 A 10902/97 -, NVwZ-Beilage 8/1998, S. 85 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2002 - 4 A 3366/95

    Anspruch eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo auf

    Ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 3 Bs 369/99 -, NVwZ 2001, Beilage Nr. 3, 31 = InfAuslR 2001, 132; OVG Koblenz, Urteil vom 3. April 1998 - 10 A 10902/97 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 8, 85, 86; VG Augsburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - Au 7 K 98.30453/Au 7 K 98.31120 -, NVwZ 2000, Beilage Nr. 1, 7,9; VG Osnabrück, Urteil vom 15. November 1999 - 5 A 458/99 -, Asylmagazin 2000, 38 (Ls).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2003 - 4 A 3414/01

    Demokratische Republik Kongo, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe,

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 -, EzAR 043 Nr. 56; OVG Hamburg, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 3 Bs 369/99 -, NVwZ 2001, Beilage Nr. 3, 31 = InfAuslR 2001, 132; OVG Koblenz, Urteil vom 3. April 1998 - 10 A 10902/97 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 8, 85, 86; VG Augsburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - Au 7 K 98.30453/Au 7 K 98.31120 -, NVwZ 2000, Beilage Nr. 1, 7,9; VG Osnabrück, Urteil vom 15. November 1999 - 5 A 458/99 -, Asylmagazin 2000, 38 (Ls).
  • VG Düsseldorf, 10.08.2001 - 17 K 3934/01

    Rechtliche Ausgestaltung eines Asylfolgeantrages einer türkischen

    Nach alledem bedarf es keiner Erörterung der Problematik, ob und bejahendenfalls in welchen Fallgestaltungen die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit eines Ausländers bei objektiv bestehenden Behandlungsmöglichkeiten ein Abschiebungshindernis zu begründen vermag, wenn man zu Grunde legt, dass es grundsätzlich die Aufgabe des jeweiligen Heimatstaates ist, dafür zu sorgen, dass seine Staatsangehörigen die für sie notwendige und im Heimatstaat mögliche medizinische Versorgung auch dann erhalten, wenn sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen; vgl. hierzu Verwaltungsgericht Augsburg, Urt. v. 25. Februar 1999 - 7 K 98.30453 -, EZAR 043 Nr. 36, S. 9, unter Verweis auf Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Beschl. v. 25. November 1996 - 10 Cs 96.2972 - und Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG RP), Urt. v. 3. April 1998 - 10 A 10902/97.OVG -.
  • VG Düsseldorf, 17.02.2003 - 17 K 1962/02

    Rechtliche Ausgestaltung eines Asylfolgeantrages von türkischen Staatsangehörigen

    Nach alledem bedarf es keiner Erörterung der Problematik, ob und bejahendenfalls in welchen Fallgestaltungen die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit eines Ausländers bei objektiv bestehenden Behandlungsmöglichkeiten ein Abschiebungshindernis zu begründen vermag, wenn man zu Grunde legt, dass es grundsätzlich die Aufgabe des jeweiligen Heimatstaates ist, dafür zu sorgen, dass seine Staatsangehörigen die für sie notwendige und im Heimatstaat mögliche medizinische Versorgung auch dann erhalten, wenn sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen; vgl. hierzu Verwaltungsgericht Augsburg, Urt. v. 25. Februar 1999 - 7 K 98.30453 -, EZAR 043 Nr. 36, S. 9, unter Verweis auf Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Beschl. v. 25. November 1996 - 10 Cs 96.2972 - und Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG RP), Urt. v. 3. April 1998 - 10 A 10902/97.OVG -.
  • VG Düsseldorf, 12.02.2002 - 17 K 7611/99

    Ausgestaltung des Asylanspruchs einer türkischen Staatsangehörigen kurdischen

    Nach alledem bedarf es keiner Erörterung der Problematik, ob und bejahendenfalls in welchen Fallgestaltungen die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit eines Ausländers bei objektiv bestehenden Behandlungsmöglichkeiten ein Abschiebungshindernis zu begründen vermag, wenn man zu Grunde legt, dass es grundsätzlich die Aufgabe des jeweiligen Heimatstaates ist, dafür zu sorgen, dass seine Staatsangehörigen die für sie notwendige und im Heimatstaat mögliche medizinische Versorgung auch dann erhalten, wenn sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen; vgl. hierzu Verwaltungsgericht Augsburg, Urt. v. 25. Februar 1999 - 7 K 98.30453 -, EZAR 043 Nr. 36, S. 9, unter Verweis auf Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Beschl. v. 25. November 1996 - 10 Cs 96.2972 - und Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG RP), Urt. v. 3. April 1998 - 10 A 10902/97.OVG -.
  • VG Düsseldorf, 13.12.2001 - 23 K 714/97

    Anerkennung als Asylberechtigter für einen Staatsangehörigen der Demokratischen

    Eine politische Verfolgung des Kläger wegen oppositioneller Aktivitäten gegen das Regime Mobutus ist daher mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, vgl. OVG NW, Beschluss vom 3. November 1999 - 4 A 3240/95.A -, S. 4 f des Abdrucks; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8. Mai 1998, - 1 L 1690/96 -, S. 8 f des Abdrucks; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. April 1998 - 10 A 10902/97.OVG - S. 6 ff des Abdrucks; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 1998 - 8 K 11701/96.A -, S. 5 f des Abdrucks; Urteil vom 2. August 1999 - 23 K 7384/96.A -, S. 9 des Abdrucks.
  • VG Düsseldorf, 13.05.2003 - 17 K 6423/98

    Türkei, Kurden, Aleviten, Traumatisierte Flüchtlinge, Posttraumatische

    Nach alledem bedarf es keiner Erörterung der Problematik, ob und bejahendenfalls in welchen Fallgestaltungen die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit eines Ausländers bei objektiv bestehenden Behandlungsmöglichkeiten ein Abschiebungshindernis zu begründen vermag, wenn man zu Grunde legt, dass es grundsätzlich die Aufgabe des jeweiligen Heimatstaates ist, dafür zu sorgen, dass seine Staatsangehörigen die für sie, notwendige und im Heimatstaat mögliche medizinische Versorgung auch dann erhalten, wenn sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen; vgl. hierzu Verwaltungsgericht Augsburg, Urt. v. 25. Februar 1999 - 7 K 98.30453 -, EIAR 043 Nr. 36, S. 9, unter Verweis auf Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Beschl. v. 25. November 1996 - 10 Cs 96.2972 - und Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz OVG RP), Urt. v. 3. April 1998 - 10 A 10902/97.OVG -.
  • VG Düsseldorf, 07.05.2004 - 26 K 4376/03

    Anerkennung einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und

  • VG Düsseldorf, 03.04.2003 - 23 K 8871/97

    Anspruch eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo auf

  • VG Düsseldorf, 17.05.2001 - 23 K 8230/96

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik

  • VG Düsseldorf, 19.03.2001 - 23 K 8218/96

    Ausgestaltung des Asylanspruchs eines Staatsangehörigen der Demokratischen

  • VG Düsseldorf, 23.11.2000 - 23 K 8196/96

    Voraussetzungen des Anspruchs von Staatsangehörigen der Demokratischen Republik

  • VG Düsseldorf, 15.11.2000 - 23 K 1038/97

    Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz für einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 4 A 3634/01
  • VG Düsseldorf, 08.02.2007 - 8 K 7907/04

    Demokratische Republik Kongo, Verfahrensrecht, Zustellung, Einschreiben,

  • VG Düsseldorf, 08.10.2002 - 12 K 806/98

    Togo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • VG Arnsberg, 30.04.2014 - 2 L 379/14
  • VG Düsseldorf, 25.04.2003 - 1 K 8637/02

    Nigeria, HIV/AIDS, Krankheit, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Situation bei

  • VG Düsseldorf, 01.03.2001 - 23 K 6525/96

    Ausgestaltung der asylverfahrensrechtlichen Klagefrist;

  • VG Leipzig, 03.09.1998 - A 2 K 30410/95

    Anspruch eines zairischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Asyl und

  • VG Düsseldorf, 14.06.2005 - 1 K 7987/04

    Nigeria, HIV/Aids, Allgemeine Gefahr, medizinische Versorgung, Krankheit,

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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.1998 - 10 A 10902/97   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.1998 - 10 A 10902/97
    Denn wie das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich klargestellt hat (Urteil vom 15. April 1997, Buchholz 402.240 § 50 AuslG 190 Nr. 2 = NVwZ 1997, S. 1132), besteht in Fällen der vorliegenden Art eine objektive Klagehäufung.

    Demnach war und ist auch hier das Rechtsschutzbegehren des Klägers vorrangig, d.h. als Hauptantrag, auf die Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG gerichtet; für den Fall, daß dieses Hauptbegehren erfolglos bleibt, war und ist Rechtsschutzziel daneben aber (nachrangig) auch die Aufhebung der negativen Feststellung zu § 53 AuslG und zugleich die teilweise Aufhebung der Abschiebungsandrohung wegen des Bestehens von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG in bezug auf das Abschiebezielland; falls die Klage auch insoweit erfolglos bleibt, soll in der Regel - so auch hier - zumindest die Verpflichtung des Bundesamtes erreicht werden, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festzustellen, um wenigstens den vergleichsweise schwächsten Schutz vor Durchführung der angedrohten Abschiebung zu erhalten (in diesem Sinne: BVerwG, Urteil vom 15. April 1997, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des für das Asylrecht zuständigen Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 15. April 1997, Buchholz 402.240 § 50 AuslG 1990 = NVwZ 1997, S. 1132) bleibt diese vielmehr bestehen, weil in § 41 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 AsylVfG die Rechtsfolgen der Feststellung eines Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG ausdrücklich und abschließend geregelt sind und deshalb - jedenfalls bei einer auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage getroffenen Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung - für eine erweiternde Auslegung des § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG kein Raum ist.

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.1998 - 10 A 10902/97
    Die Entscheidung hierüber obliegt nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das Urteil vom 25. November 1997 9 C 58.96), der sich der Senat anschließt, dem Bundesamt und nicht der Ausländerbehörde.

    Ein solches Abschiebungshindernis, das sich bei der gebotenen weiten Auslegung des Begriffs "Gefahr" in § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auch aus einer durch die gesundheitliche Konstitution des Ausländers bedingte Leibes- und Lebensgefahr ergeben kann (vgl. dazu nochmals das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1997, a.a.O.) liegt hier auch vor.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1994 - 13 A 11675/93

    Aktive Mitglieder der Exil-UDPS; Zaire; Politische Verfolgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.1998 - 10 A 10902/97
    Eine solche Einschätzung ergibt sich für den Senat, der damit seine frühere ständige Rechtsprechung zur Rückkehrgefährdung wegen exilpolitischer Aktivitäten (vgl. grundlegend: Urteil vom 16. Mai 1994 - 13 A 11675/93 - u.a., DVBl. 1994, S. 944 - nur Leitsatz; Beschlüsse vom 29. März 1996 - 10 A 12605/95 - u.a. und vom 17. April 1996 - 10 A 12607/95 - u.a. sowie Urteile vom 20. September 1996 - 10 A 12873/95.OVG - u.a.) ausdrücklich aufgibt, aus der zwischenzeitlichen grundlegenden Änderung der politischen Verhältnisse im Heimatland des Klägers.
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.1998 - 10 A 10902/97
    In Übereinstimmung mit der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 25. November 1997 - 9 C 58/96 -, vom 11. November 1997 - 9 C 13.96 - und vom 02. September 1997 - 9 C 40.96 -) setzt das Merkmal der "unmenschlichen Behandlung" i.S.d. Art. 3 EMRK ein vorsätzliches, auf eine bestimmte Person zielendes Handeln, dessen Urheber außerdem ein Staat oder zumindest eine staatsähnliche Gewalt sein muß, voraus.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1996 - 10 A 12605/95

    Aktive Mitglieder der Exil-UDPS; Zaire; Politische Verfolgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.1998 - 10 A 10902/97
    Eine solche Einschätzung ergibt sich für den Senat, der damit seine frühere ständige Rechtsprechung zur Rückkehrgefährdung wegen exilpolitischer Aktivitäten (vgl. grundlegend: Urteil vom 16. Mai 1994 - 13 A 11675/93 - u.a., DVBl. 1994, S. 944 - nur Leitsatz; Beschlüsse vom 29. März 1996 - 10 A 12605/95 - u.a. und vom 17. April 1996 - 10 A 12607/95 - u.a. sowie Urteile vom 20. September 1996 - 10 A 12873/95.OVG - u.a.) ausdrücklich aufgibt, aus der zwischenzeitlichen grundlegenden Änderung der politischen Verhältnisse im Heimatland des Klägers.
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.1998 - 10 A 10902/97
    In Übereinstimmung mit der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 25. November 1997 - 9 C 58/96 -, vom 11. November 1997 - 9 C 13.96 - und vom 02. September 1997 - 9 C 40.96 -) setzt das Merkmal der "unmenschlichen Behandlung" i.S.d. Art. 3 EMRK ein vorsätzliches, auf eine bestimmte Person zielendes Handeln, dessen Urheber außerdem ein Staat oder zumindest eine staatsähnliche Gewalt sein muß, voraus.
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