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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13.OVG   

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https://dejure.org/2014,18484
OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13.OVG (https://dejure.org/2014,18484)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.07.2014 - 10 A 10931/13.OVG (https://dejure.org/2014,18484)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - 10 A 10931/13.OVG (https://dejure.org/2014,18484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Zuweisung einer Beamtin der früheren Deutschen Bundespost zu einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Amtsangemessenheit einer Tätigkeit als Sachbearbeiter im Backoffice Bereich gegenüber der früheren Tätigkeit als Fernmeldehauptsekretär/in im mittleren nichttechnischen Dienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Amtsangemessenheit einer Tätigkeit als Sachbearbeiter im Backoffice Bereich gegenüber der früheren Tätigkeit als Fernmeldehauptsekretär/in im mittleren nichttechnischen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung (DTNP); Fernmeldeamtsrat (A

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13
    Im Rahmen der Zuweisung von Beamten nach § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG dürfen die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost keine unternehmerischen Entscheidungen treffen, die die ihnen übertragene Ausübung der Dienstherrenbefugnisse beeinträchtigen (vgl. BayVGH, Urteil vom 19.06.2012 - 6 BV 11.2713 - Juris-Rn. 23 und VGH BW, Beschluss vom 28.02.2012 - 4 S 33.12 - Juris-Rn. 11).

    Der Klägerin ist darin zuzustimmen, dass die Zuweisungsverfügung rechtswidrig wäre, wenn von vornherein feststünde, dass das aufnehmende Unternehmen den Beamten gar nicht in der vorgesehenen Weise einsetzen kann (ebenso BayVGH, Urteil vom 19.06.2012, - 6 BV 11.2713 - Juris-Rn. 25).

    Sollte die Klägerin bei der VCS tatsächlich gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden, dauerhaft nur ein oder zwei untergeordnete Tätigkeiten zu erbringen, wäre sie dazu aufgerufen, auf Durchsetzung der Zuweisungsverfügung zu dringen und hierzu gegebenenfalls den Rechtsweg einzuschlagen (BayVGH, Urteil vom 19.06.2012 - 6 BV 11.2713 - Juris-Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 30.09.2013 - 1 B 1028/13 - Juris-Rn. 12).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13
    Dazu muss der Inhalt der getroffenen Regelung aus dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen sowie den sonstigen bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen für den Adressaten vollständig, klar und unzweideutig hervorgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667 , Juris-Rn. 15; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 37 Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2013 - 1 B 1028/13

    Rechtmäßigkeit einer Zuweisungsverfügung in Bezug auf medizinische Gründe bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13
    Sollte die Klägerin bei der VCS tatsächlich gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden, dauerhaft nur ein oder zwei untergeordnete Tätigkeiten zu erbringen, wäre sie dazu aufgerufen, auf Durchsetzung der Zuweisungsverfügung zu dringen und hierzu gegebenenfalls den Rechtsweg einzuschlagen (BayVGH, Urteil vom 19.06.2012 - 6 BV 11.2713 - Juris-Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 30.09.2013 - 1 B 1028/13 - Juris-Rn. 12).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13
    Seine Einstufung des Dienstpostens ist rechtswidrig, wenn sich die Bewertung des vom Beamten bekleideten Dienstpostens als Missbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit der Behörde und damit als Manipulation zum Nachteil des Beamten darstellen würde, wenn sich die Behörde bei der Bewertung des Dienstpostens also nicht von sachbezogenen Erwägungen hätte leiten lassen, sondern solche Erwägungen nur vorgeschoben hätte, um den Beamten weiter auf einem Dienstposten zu verwenden, dem sie in Wahrheit selbst nicht eine dem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimisst (BVerwG, Urteil vom 28.11.1991 - 2 C 41/89 - Juris-Rn. 21).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13
    Die Zuordnung der Dienstposten zu einem statusrechtlichen Amt einer bestimmten Besoldungsgruppe liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (std. Rspr, siehe nur BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 - Juris-Rn. 28 m.w.Nw.).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13
    Denn nur so ist sichergestellt, dass die sich aus dem Status des Beamten ergebenden Rechte bei der Beschäftigung in einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG gewahrt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2006 - 2 C 26/05 - BVerwGE 126, 182 [184 ff.]).
  • AG Offenburg, 26.06.2008 - 2 C 74/08
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13
    Eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit gilt als amtsangemessene Beschäftigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 2 C 74/08 - Juris-Rn. 16 zur Situation bei der Deutschen Bahn).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung;

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung angenommen wird, die Beschäftigung eines Beamten gegen seinen Willen auf einem höher bewerteten Dienstposten begegne vor dem Hintergrund der Amtsangemessenheit seiner Beschäftigung keinen rechtlichen Bedenken (z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 2013 - 5 ME 165/13 - juris Rn. 25 und OVG Koblenz, Urteil vom 16. Juli 2014 - 10 A 10931/13 - juris Rn. 45) und zur Stützung dieser Ansicht auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen wird, wird verkannt, dass diese eine andere Fragestellung betreffen.
  • VG Gelsenkirchen, 12.05.2015 - 12 K 1187/14

    Telekom; Kundenberatung II a; amtsangemessene Beschäftigung

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Juli 2014 - 10 A 10931/13 -, juris Rn. 52.
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