Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 10 A 11390/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3538
OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 10 A 11390/98 (https://dejure.org/1998,3538)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.10.1998 - 10 A 11390/98 (https://dejure.org/1998,3538)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 10 A 11390/98 (https://dejure.org/1998,3538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Diensstelle; Örtliche Zuständigkeit in Beamtensachen; Konkurrentenstreit; Dienstposten; Klagebefugnis; Umsetzungsbewerber; Beförderungsbewerber

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 592
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 10 A 11390/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung etwa des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler: Urteil vom 09. März 1989, ZBR 1989, S. 281) kann sich eine Bewerbung um einen Beförderungsdienstposten allerdings erledigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 4 S 3464/96

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Umsetzung unter Berücksichtigung der Grundsätze

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 10 A 11390/98
    Auf der anderen Seite kann sich der Dienstherr allerdings selbst auch bei einer solchen Konkurrenzsituation dahin binden, die freie Stelle gleichwohl allein nach dem Leistungsprinzip zu besetzen, wobei sich indessen die Frage stellt, ob eine solche Bindung etwa allein aus dem Umstand einer erfolgten Ausschreibung der freiwerdenden Stelle oder dann anzunehmen ist, wenn der Dienstherr neben seinen Überlegungen zur Umsetzung oder Versetzung auch Erwägungen zur Bestenauslese anstellt, zumal vielfach freie Dienstposten ohnehin zumindest behördenintern ausgeschrieben werden müssen und der Dienstherr auch objektiv-rechtlich gehalten ist, jeden Dienstposten mit dem ihm am geeignetsten erscheinenden Beamten zu besetzen (vgl. zum Ganzen: Schnellenbach, ZBR 1997, S. 169 - 175 - sowie neuestens: Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Aufl., München 1998, Rdnr. 68 m.w.N., auch zur Rechtsprechung des beschließenden Gerichts sowie auch: VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 1997, IÖD 1997, S. 196).
  • VG Darmstadt, 14.07.1995 - 5 G 1063/95
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 10 A 11390/98
    Das gilt um so mehr, wenn man bedenkt, dass der Gesetzgeber der Verwaltungsgerichtsordnung den Beamten privilegieren wollte, im Unterschied zu den Regelfällen der Nrn. 2 und 3 des § 52 VwGO nicht am Sitz der Behörde klagen zu müssen, sondern bei dem Gericht, das für ihn leicht erreichbar ist (vgl. dazu: VG Darmstadt, Beschluss vom 14. Juli 1995, NVwZ-RR 1996, S. 162 - 163).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 2 M 4952/96

    Zustimmung des Personalrats zu einer Auswahlentscheidung von Bewerbern ;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 10 A 11390/98
    Etwas anderes kann übrigens auch nicht dem vom Kläger vorgelegten Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. November 1996 - 2 M 4952/96 - entnommen werden, der sich auf der Grundlage der erstellten dienstlichen Beurteilungen mit dem allgemeinen Anforderungsprofil beschäftigt, nicht aber mit speziellen Eignungsanforderungen, die nicht durch den Inhalt der dienstlichen Beurteilung abgedeckt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1996 - 4 S 1882/94

    Dienstliche Beurteilung: fehlende Besprechung alleine führt nicht zur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 10 A 11390/98
    Es kommt hinzu, dass die (angebliche) tatsächliche Voreingenommenheit eines Erstbeurteilers nicht zwingend auf die - wie hier - von einem abschließenden Beurteiler erstellte dienstliche Beurteilung durchschlägt (vgl. zu diesem Aspekt etwa: VGH BW, Urteil vom 09. Juli 1996, ZBR 1997, S. 29 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1994 - 13 B 10166/94

    Dienstherr; Bestenauslese ; Beförderungsdienstposten; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 10 A 11390/98
    Ein Abgehen hiervon und etwa ein Anlegen eines speziellen Anforderungsprofils bezogen auf den gerade in Rede stehenden Dienstposten ist auch nach der Rechtsprechung des Senats nur ausnahmsweise sachgerecht (vgl. z.B. Beschluss vom 14. März 1994, IÖD 1994, S. 171 = DÖD 1994, S. 294, Beschluss vom 06. Juli 1995 - 10 B 11632/95).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

    Andererseits müssen nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. grundlegend: Beschluss vom 14. März 1994, DÖD 1994, S. 294 - 295 - sowie die Beschlüsse vom 6. Juli 1995 - 10 B 11632/95.OVG - und vom 9. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, S. 592 = IÖD 1999, S, 135) die dienstlichen Beurteilungen als maßgebliches Kriterium nicht stets herangezogen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2004 - 1 B 42/04

    Besetzung eines Dienstpostens; Gewährung des rechtlichen Gehörs; Konkurrenz

    Ebenso: OVG S.-H., Beschluss vom 2.9.2002 - 3 M 36/02 - Juris; OVG Rh-Pf., Beschluss vom 9.10.1998 - 10 A 11390/98 - NVwZ-RR 1999, 592; Schöbener, Verwaltungsgerichtlicher Rechtschutz in beamtenrechtlichen Konkurrenzsituationen, BayVBl. 2001, 321; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58: Abschluss des Besetzungsverfahren (erst) mit Ernennung (Beförderung) des ausgewählten Bewerbers.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2002 - 10 B 11229/02

    Stellenausschreibung - Anforderungsprofil

    Andererseits müssen nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. gundlegend nochmals: Beschluss vom 14. März 1994, DÖD 1994, S. 294 - 295 - sowie die Beschlüsse vom 6. Juli 1995 - 10 B 11632/95.OVG - und vom 9. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, S. 592 = IÖD 1999, S, 135) die dienstlichen Beurteilungen als maßgebliches Kriterium nicht stets herangezogen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht