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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1994 - 10 A 1149/91   

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https://dejure.org/1994,4343
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1994 - 10 A 1149/91 (https://dejure.org/1994,4343)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.1994 - 10 A 1149/91 (https://dejure.org/1994,4343)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 10 A 1149/91 (https://dejure.org/1994,4343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung des vollständigen Abrisses; Ermessenskriterien; Unsichere Bauruine; Außenbereich; Gerichtlich bestellter Sachverständiger ; Bauaufnahmetermin; Beweisverwertungsverbot; Ermessenserwägungen; Angefochtene Verfügung; Veränderung einer Verfügung ; Bestandschutz ; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 247
  • BauR 1994, 741
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • VG Köln, 13.09.2018 - 23 L 2060/18

    Hambacher Forst: Räumung des Baumhauses rechtmäßig

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Februar 1994 - 10 A 1149/91 - NWVBl 1994, 302-304; Gädtke/Johlen, BauO NRW, 11. Aufl. 2008, § 15 Rn 1.
  • BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05

    Beweisaufnahme; Parteiöffentlichkeit; Sachverständigenbeweis; Ermittlung des

    Abgesehen von dem Sonderfall, dass der Beteiligte den Verstoß zwar rügt, das Ergebnis des Gutachtens inhaltlich aber nicht infrage stellt (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 3. Februar 1994 - 10 A 1149/91 - NVwZ-RR 1995, 247 ; Rudisile, a.a.O. Rn. 29) oder dass der Beteiligte auf die Einhaltung der Benachrichtigung nachträglich ausdrücklich oder konkludent durch rügelose Einlassung verzichtet (Höffmann, a.a.O. S. 81, Rudisile, a.a.O.; Kuntze, a.a.O. Rn. 3; Redeker/von Oertzen, a.a.O. Rn. 2; Geiger, a.a.O. Rn. 4), wird sich regelmäßig - ebenso wie bei der unterbliebenen Ladung eines Beteiligten zur mündlichen Verhandlung - nicht feststellen lassen, welches Ergebnis die Ortsbesichtigung bei Anwesenheit der Beteiligten gehabt hätte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13

    Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes - Berechtigung eines Dritten als

    Es spricht Überwiegendes dafür, dass auch diese Maßnahme nach § 57 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA erforderlich ist, weil der Zustand eines Grundstücks nach Abbruch eines Gebäudes regelmäßig gegen die Anforderungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA verstößt, der für die Beseitigung baulicher Anlagen nach § 3 Abs. 4 BauO LSA sinngemäß gilt (vgl. Beschl. d. Senats v. 20.10.2004 - 2 M 483/04 -, JMBl LSA 2006, 366; vgl. auch OVG NW, Urt. v. 03.02.1994 - 10 A 1149/91 -, NVwZ-RR 1995, 247 [249]; SächsOVG, Urt. v. 20.08.2008 - 1 B 186/07 -, BauR 2009, 970, RdNr. 28 in Juris).
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