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   VG Hannover, 11.09.2017 - 10 A 1489/17   

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VG Hannover, 11.09.2017 - 10 A 1489/17 (https://dejure.org/2017,33705)
VG Hannover, Entscheidung vom 11.09.2017 - 10 A 1489/17 (https://dejure.org/2017,33705)
VG Hannover, Entscheidung vom 11. September 2017 - 10 A 1489/17 (https://dejure.org/2017,33705)
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Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen von mutmaßlichen Fußballrowdys gegen Heranziehung zu Kosten der Ingewahrsamsnahme abgewiesen - Unterbringung in den Gewahrsamszellen der PD Hannover verstieß nicht gegen Menschenwürde

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Teures Fußballspiel: Hooligans müssen für Übernachtung und Frühstück zahlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kostenbescheide: Hooligans müssen für Nacht in Zelle zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen von mutmaßlichen Fußballrowdys gegen Heranziehung zu Kosten der Ingewahrsamsnahme abgewiesen - Unterbringung in den Gewahrsamszellen der PD Hannover verstieß nicht gegen Menschenwürde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fußballfans müssen Kosten für Ingewahrsamnahme tragen

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhinderter Fan-Zusammenstoß bei Hildesheim hat gerichtliches Nachspiel - Hannoveraner wehren sich gegen Heranziehung zu Kosten für Transport und Ingewahrsamsnahme

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 21.08.2017)

    Heute keine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Kostenbescheiden für Präventivgewahrsam von Fußball-Fans - Nach Inaugenscheinnahme der Gewahrsamszellen wird Entscheidung in Kürze schriftlich bekanntgegeben

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   VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17   

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https://dejure.org/2017,62803
VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17 (https://dejure.org/2017,62803)
VG Hannover, Entscheidung vom 21.08.2017 - 10 A 1489/17 (https://dejure.org/2017,62803)
VG Hannover, Entscheidung vom 21. August 2017 - 10 A 1489/17 (https://dejure.org/2017,62803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1127/14

    Geldentschädigung wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

    Auszug aus VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17
    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 - juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17).

    Ob die Art und Weise der Unterbringung eines Strafgefangenen die Menschenwürde verletzt, ist von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 18; vgl. auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - 184/07 -, juris, Rn. 26).

    Die 3. Kammer des Ersten Senats hat die Auffassung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin (VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - 184/07 -, juris) gebilligt, wonach eine Unterbringung für einen Zeitraum von knapp drei Monaten in einem Einzelhaftraum mit einer Bodenfläche von 5, 25 m² bei einer Gesamtschau der dortigen Umstände die Menschenwürde verletze (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 18; vgl. zur Mindestgröße von Einzelhafträumen ferner schon BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, juris, Rn. 9).

  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17
    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 - juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17).

    Als Faktoren, die eine aus den räumlichen Haftbedingungen resultierende Verletzung der Menschenwürde indizieren, kommen in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, in Betracht, wobei als ein die Haftsituation abmildernder Faktor die Verkürzung der täglichen Einschlusszeiten berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 30; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris, Rn. 38).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17
    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 - juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17).

    Als Faktoren, die eine aus den räumlichen Haftbedingungen resultierende Verletzung der Menschenwürde indizieren, kommen in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, in Betracht, wobei als ein die Haftsituation abmildernder Faktor die Verkürzung der täglichen Einschlusszeiten berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 30; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris, Rn. 38).

  • EGMR, 20.10.2016 - 7334/13

    MURSIC c. CROATIE

    Auszug aus VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seiner ständigen Rechtsprechung, die erst im Oktober 2016 durch eine Grundsatzentscheidung der großen Kammer des Gerichts (EGMR, Urt. der großen Kammer vom 20.10.2016 - 7334/13, Mursic/Kroatien, Rdnr. 91 ff.) bestätigt und konkretisiert worden ist, sowie in seiner Entscheidung vom 14. Februar 2017 (EGMR, Urteil vom 14.02.2017 - 14249/07, Lazar/Rumänien, Rdnr. 36) die Prüfungsmaßstäbe dafür aufgestellt, unter welchen Umständen eine starke Vermutung für eine unmenschliche Behandlung während des Strafvollzuges anzunehmen ist und zugleich klargestellt, dass diese Vermutung im Einzelfall im Hinblick auf bestimmte kompensatorische Maßnahmen widerlegt werden kann.

    Nach der durch die Große Kammer des Gerichtshofs (EGMR, Urt. v. 20.10.2016, a.a.O. Rn. 122 ff.) bestätigten und konkretisierten Rechtsprechung des EGMR liegt dann kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK vor, wenn die Haftraumgröße einer mit mehreren Gefangenen belegten Zelle geringer ist als 3 m² pro dort untergebrachtem Gefangenen.

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17
    Demgemäß müssen nachvollziehbare, bestimmte Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass der Schaden sofort oder in allernächster Zeit und zudem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten wird (BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - I C 31.72 -, a.a.O., juris, Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.12.2011 - 5 A 1045/09 -, juris, Rn. 37; OLG Celle, Beschl. v. 3.7.2017 - 22 W 4/17).

    Wenn die mit Strafe bedrohte Handlung durch eine polizeiliche Maßnahme verhütet werden kann, die den Einzelnen und die Allgemeinheit weniger beeinträchtigt, ist die polizeiliche Ingewahrsamnahme nicht erforderlich und daher auch nicht unerlässlich (BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - I C 31.72 -, juris, Rn. 29).

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17
    Erledigt sich - wie hier - die polizeiliche Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Heranziehungsbescheides auch die die Erhebung verursachende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482, juris, Rn. 49 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540, juris, Rn. 57, und Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, DVBl. 2011, 626, juris, Rn. 22; VG Oldenburg, Urt. v. 26.6.2012 - 7 A 2830/12 -, juris, Rn. 15; Nds. OVG, Urt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, NordÖR 2012, 355, juris, Rn. 22, zur Kostenpflicht bei polizeilicher Beförderung einer hilflosen Person).

    § 18 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Nds. SOG ist nicht verfassungswidrig (BVerfG, Entscheidung v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, juris, Rn. 57), indem er die polizeiliche Ingewahrsamnahme zur Verhinderung einer "unmittelbar" bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat zulässt und die Maßnahme "unerlässlich" sein muss.

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

    Auszug aus VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17
    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 - juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17
    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 - juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17).
  • EGMR, 12.07.2007 - 20877/04

    TESTA v. CROATIA

    Auszug aus VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17
    Die zitierte Entscheidung des Gerichtshofs vom 12. Juli 2007 (EGMR, Testa v. Kroatien, Nr. 20877/04, EuGRZ 2008, S. 21) betrifft die Unterbringung in einem Gemeinschaftshaftraum.
  • BVerfG, 19.10.1993 - 2 BvR 1778/93

    Besondere Sicherungsmaßnahmen in der U-Haft - Haftraumgröße

    Auszug aus VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17
    Die 3. Kammer des Ersten Senats hat die Auffassung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin (VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - 184/07 -, juris) gebilligt, wonach eine Unterbringung für einen Zeitraum von knapp drei Monaten in einem Einzelhaftraum mit einer Bodenfläche von 5, 25 m² bei einer Gesamtschau der dortigen Umstände die Menschenwürde verletze (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 18; vgl. zur Mindestgröße von Einzelhafträumen ferner schon BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11

    Strafvollzug (Menschenwürde; Haftraum; Ausstattung; Zellengröße); Zulässigkeit

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11

    Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

  • EGMR, 14.02.2017 - 14249/07

    LAZAR v. ROMANIA

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 5 A 1045/09

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme anlässlich

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme als inzident zu prüfende Voraussetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10

    Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers

  • VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12

    Gebühren für die Gewahrsamnahme; gerichtliche Kontrolle

  • OLG Celle, 31.03.2017 - 2 AR (Ausl) 15/17

    Rumänien; Auslieferung; Haftbedingungen; Haftraumgröße; Zusicherung

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