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   VGH Hessen, 25.09.2018 - 10 A 19/18.Z   

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https://dejure.org/2018,33427
VGH Hessen, 25.09.2018 - 10 A 19/18.Z (https://dejure.org/2018,33427)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.09.2018 - 10 A 19/18.Z (https://dejure.org/2018,33427)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. September 2018 - 10 A 19/18.Z (https://dejure.org/2018,33427)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 168
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 02.01.2018 - 10 A 3025/16

    Rundfunkbeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.2018 - 10 A 19/18
    Eine Erhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG erfolgt nicht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 2. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z - juris).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (s. Beschluss vom 2. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z - juris) eine hiervon abweichende Auffassung vertreten hat, wird an dieser im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. Juni 2016 - 6 C 41.15 - insoweit n. v.) nicht festgehalten (vgl. auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. März 2018 - 7 A 11938/17 - juris).

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.2018 - 10 A 19/18
    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob in jeder beitragspflichtigen Wohnung tatsächlich Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden oder ob der Beitragspflichtige das Rundfunkangebot tatsächlich nutzen will (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 - juris).

    Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung eines Rundfunkbeitrags kann indes nicht (mehr) als grundsätzlich klärungsbedürftig im eingangs genannten Sinn angesehen werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteilen vom 18. Juli 2018 (u. a. - 1 BvR 1675/16 - juris) festgestellt hat, dass der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich sowie für Betriebsstätten und nicht lediglich privatgenutzte Kraftfahrzeuge verfassungsmäßig nicht zu beanstanden ist mit der Ausnahme, dass die Bemessung des Beitrags bei Zweitwohnungen gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit verstoße, da dieselbe Person für die Möglichkeit der privaten Rundfunknutzung nicht zu insgesamt mehr als einem vollen Beitrag herangezogen werden dürfe.

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.2018 - 10 A 19/18
    Ob die Berufung zuzulassen ist, ist stets nur im Rahmen der rechtzeitig dargelegten Gründe (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 41.15
    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.2018 - 10 A 19/18
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (s. Beschluss vom 2. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z - juris) eine hiervon abweichende Auffassung vertreten hat, wird an dieser im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. Juni 2016 - 6 C 41.15 - insoweit n. v.) nicht festgehalten (vgl. auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. März 2018 - 7 A 11938/17 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 7 A 11938/17

    Rundfunkbeitrag europarechtlich unbedenklich

    Auszug aus VGH Hessen, 25.09.2018 - 10 A 19/18
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (s. Beschluss vom 2. Januar 2018 - 10 A 3025/16.Z - juris) eine hiervon abweichende Auffassung vertreten hat, wird an dieser im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. Juni 2016 - 6 C 41.15 - insoweit n. v.) nicht festgehalten (vgl. auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. März 2018 - 7 A 11938/17 - juris).
  • OVG Bremen, 03.12.2018 - 1 LA 330/16

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf eine beim

    Eine Erhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG erfolgt nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.07.2017 - 6 B 45.17 - juris Rn. 10; HessVGH, Beschl. v. 25.09.2018 - 10 A 19/18.Z - juris Rn. 10 m.w.N., insbesondere unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 15.06.2016 - 6 C 41.15 - insoweit n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2019 - 4 LA 27/19

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkbeitragsfestsetzungsbescheid; Streitwert;

    2 Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschl. v. 15. Juni 2016 - 6 C 41.15 -) zur Nichtanwendung der Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG in Verfahren über Rundfunkbeitragsfestsetzungsbescheide, der einige Oberverwaltungsgerichte gefolgt sind (HambOVG, Beschl. v. 22.1.2019 - 5 So 115/18 - OVG Bremen, Beschl. v. 3.12.2018 - 1 LA 330/16 - HessVGH, Beschl. v. 25.9.2018 - 10 A 19/18.Z - OVG R-P, Beschl. v. 1.3.2018 - 7 A 11938/17 - OVG NRW, Beschl. v. 16.5.2017 - 2 A 2885/15 -), überzeugt den Senat nicht, so dass es bei der grundsätzlichen Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG in Fällen, in denen Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung als solcher geltend gemacht werden, bleibt (grundlegend Senatsbeschl. v. 3.7.2017 - 4 OA 165/17 -).
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