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   BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95   

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BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95 (https://dejure.org/1998,14919)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1998 - 10 A 2.95 (https://dejure.org/1998,14919)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 (https://dejure.org/1998,14919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BUKG § 3; ; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 4; ; VwGO § 79

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 46.79

    Umzug - Versetzung - Wahrnehmung der Dienstgeschäfte - Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95
    Eine rechtliche Belastung liegt darin jedoch nicht einmal dann, wenn der Dienstherr einen Beamten aufgrund des § 74 Abs. 2 BBG oder einen Soldaten unter Berufung auf die Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG; vgl. dazu BVerwGE 61, 241) zum Umzug an den neuen Dienstort oder dessen Umgebung zwingt.
  • BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79

    Umzugskostenzusage - Nachträgliche Rechtsänderung - Unwirksamkeit -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95
    Rechtlich wirkt sich die Umzugskostenzusage, deren Bedeutung darin besteht, daß der Dienstherr, der den durch die Personalmaßnahme veranlaßten Umzug an den neuen Dienstort regelmäßig als notwendig ansehen muß, die Erstattung der damit verbundenen Kosten im Rahmen der umzugskostenrechtlichen Vorschriften zusichert (BVerwGE 64, 24 ), hingegen nicht belastend für den versetzten oder abgeordneten (kommandierten) Beamten, Richter oder Soldaten aus.
  • BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95
    Der Senat hat sich der Auffassung des 6. Senats angeschlossen (Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 C 3.91 - ; Beschluß vom 19. Dezember 1997 BVerwG 10 B 3.96 -).
  • BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 6 C 42.86 - entschieden, daß die Zusage der Umzugskostenvergütung als solche - auch unter Berücksichtigung ihrer möglichen tatsächlichen Auswirkungen auf die Gewährung von Trennungsgeld ein ausschließlich begünstigender Verwaltungsakt ist.
  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 3.91

    Zusage der Umzugskostenvergütung - Trennungsgeld - Begünstigender Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95
    Der Senat hat sich der Auffassung des 6. Senats angeschlossen (Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 C 3.91 - ; Beschluß vom 19. Dezember 1997 BVerwG 10 B 3.96 -).
  • VG Dresden, 04.10.1993 - 5 K 776/93
    Auszug aus BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob gegen den Widerspruchsbescheid und den Ausgangsbescheid mit einer Stufenklage vorzugehen ist, wenn der Widerspruchsbescheid den Widerspruch als unzulässig verwirft (VG Dresden, Gerichtsbescheid vom 4. Oktober 1993 5 K 776/93 ).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 6 C 42.86

    Rechtlicher bzw. tatsächlicher Zusammenhang zwischen der Erstattung von

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 6 C 42.86 - entschieden, daß die Zusage der Umzugskostenvergütung als solche - auch unter Berücksichtigung ihrer möglichen tatsächlichen Auswirkungen auf die Gewährung von Trennungsgeld ein ausschließlich begünstigender Verwaltungsakt ist.
  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 A 1.84

    Streitigkeiten - Anfragen - Informationsübermittlung - Asylverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95
    Bei der Zusage der Umzugskostenvergütung handelt es sich um eine Verwaltungsstreitsache aus dem Dienstverhältnis des beim tätigen Klägers (zur Auslegung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO vgl. auch Urteil vom 12. Dezember 1997 BVerwG 10 A 1.95 ; Beschluß vom 27. Juni 1984 BVerwG 9 A 1.84 - ).
  • BVerwG, 12.12.1997 - 10 A 1.95

    Mietentschädigung für angemietete Wohnung am neuen Dienstort; Eigenheim am

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95
    Bei der Zusage der Umzugskostenvergütung handelt es sich um eine Verwaltungsstreitsache aus dem Dienstverhältnis des beim tätigen Klägers (zur Auslegung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO vgl. auch Urteil vom 12. Dezember 1997 BVerwG 10 A 1.95 ; Beschluß vom 27. Juni 1984 BVerwG 9 A 1.84 - ).
  • VGH Bayern, 12.10.2015 - 14 BV 14.1493

    Ein Umzug, für den nach entsprechender Zusage eine Umzugskostenvergütung zu

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 21.12.1998 - 10 A 2.95 - juris Rn. 30) spricht von einem "Umzug", wenn der Dienstherr einen Beamten aufgrund des § 74 Abs. 2 BBG a.F. (jetzt § 72 Abs. 2 BBG n.F.), der inhaltsgleich mit Art. 74 Abs. 2 BayBG ist, zur Wohnsitznahme am neuen Dienstort zwingt.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht von der in die Personalmaßnahme (Versetzung, Abordnung etc.) eingeschlossenen und durch die Umzugskostenzusage fürsorglich unterstützten Erwartung, der Beamte werde seinen Familienwohnsitz sobald wie möglich an den neuen Dienstort verlegen, spricht (BVerwG, U.v. 9.1.1989 -6 C 47.46 - BVerwGE 81, 149; U.v. 21.12.1998 - 10 A 2.95 - juris Rn. 28), kann daraus nicht geschlossen werden, dass für einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung gemäß Art. 3, 4 Abs. 1 Nr. 1 BayUKG auch die Verlegung des Familienwohnsitzes erforderlich ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass beide Leistungen selbständig geregelt und damit rechtlich voneinander unabhängige Leistungen sind, die auf unterschiedlichen Erwägungen beruhen, und allenfalls eine rein tatsächliche Beziehung zwischen Umzugskostenzusage und Gewährung von Trennungsgeld besteht (BVerwG, U.v. 21.12.1998, a.a.O., Rn. 23, 29).

    Sagt der Dienstherr die Erstattung der Umzugskosten dagegen zu, macht er damit deutlich, dass er die alsbaldige Beendigung der Trennung für geboten hält und sie durch die Umzugskostenzusage unterstützen will (BVerwG, U.v. 21.12.1998 - 10 A 2.95 - juris Rn. 28); Trennungsgeld erhält der Beamte in diesem Fall nur dann, wenn er uneingeschränkt umzugswillig ist und nachweislich wegen Wohnungsmangels am neuen Dienstort einschließlich seines Einzugsgebiets nicht umziehen kann (Art. 13 Abs. 2 Satz 1 BayUKG).

  • VG Stade, 09.01.2003 - 3 A 335/01

    Wiederaufgreifen eines Verfahrens auf Gewährung von Trennungsgeld

    Dies gilt allerdings erst ab dem 01.08.1999, denn die Zusage, bei der es sich nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ( vgl. zuletzt Urt. vom 21.12.1998, 10 A 2/95, zitiert nach juris ) um einen ausschließlich begünstigenden Verwaltungsakt handelt, ist auf der Grundlage des § 49 VwVfG mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben worden.

    ( vgl. etwa in der Entscheidung vom 21.12.1998, 10 A 2/95 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 09.01.1989, BVerwGE 81, 149 ) ausführt, dass die Umzugskostenzusage, die, wie hier, zu einer Trennungsgeldgewährung in unterschiedlicher Höhe führen kann, "als belastend empfunden" wird.

  • BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20

    Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt

    Soweit dem die bisherige Rechtsprechung entgegensteht, wonach es sich bei der Zusage der Umzugskostenvergütung um einen Verwaltungsakt handele, der rein begünstigend und deshalb nicht anfechtbar sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149; ebenso unter teilweise wörtlicher Wiedergabe der Gründe BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1993 - 10 C 3.91 - Buchholz 264 LUmzugskostenR Nr. 4 und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 - juris sowie Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 10 B 2.96 - juris und vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 - juris), hält der Senat daran nicht fest.
  • VG Köln, 27.04.2012 - 9 K 4550/10

    Widerruf einer WKV-Zusage, Ausschlussfrist Trennungsgeldantrag, keine Berufung

    Es liegt schließlich auch deshalb nahe, weil ein regelrechtes Rechtsbehelfsverfahren allein gegen die Erteilung einer Umzugskostenvergütungszusage nach der Rechtsprechung nicht zulässig ist, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2/95 -, nachgewiesen bei juris, sondern sie nur gemeinsam mit der Personalmaßnahme angegriffen werden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2002 - 10 A 10426/02

    Schriftliche Zusage der Umzugskostenvergütung erforderlich - Zeitpunkt

    Insbesondere wird mit der Zusage weder der Umzug angeordnet noch auch nur selbständig der Erwartung Ausdruck gegeben, dass der von der Personalmaßnahme Betroffene von sich aus (alsbald) an den neuen Dienstort umzieht; diese Erwartung drückt sich vielmehr schon in der der Zusage zugrunde liegenden Personalmaßnahme aus, bei deren Vorbereitung abzuwägen ist, ob dem einzelnen Beamten, Richter oder Soldat ein Umzug zugemutet werden kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, BVerwGE 81, S. 149 ff., und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 1 A 1351/10

    Zusage einer uneingeschränkten Umzugskostenvergütung als ausschließlich

    vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, a.a.O., juris, Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 27 und 33, und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 -, juris, Rn. 24 und 30; ferner Beschluss vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 1 B 610/02 -, n.v., Urteil vom 15. Dezember 2005 - 1 A 4733/03 -, juris, Rn. 97 ff., insbesondere Rn. 102, und Beschluss vom 23. November 2006 - 1 A 1700/05 -, n.v.
  • VG Minden, 15.01.2016 - 10 K 132/14
    vgl. zum Ganzen BVerwG Urteile vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, juris (Rdnr. 26 ff.), und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 -, juris (Rdnr. 23 ff.); vgl. außerdem OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. September 1998- A 3 S 317/96 -, juris (Rdnr. 25 und 26).
  • VG Düsseldorf, 13.03.2015 - 13 K 2341/14

    Umfang der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen eines Berufssoldaten

    BVerwG, Urteile vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 -, juris, Rn. 29, und vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, BVerwGE 81, 149 = juris, Rn. 27.
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