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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2003 - 10 A 2512/00   

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https://dejure.org/2003,12678
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2003 - 10 A 2512/00 (https://dejure.org/2003,12678)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.2003 - 10 A 2512/00 (https://dejure.org/2003,12678)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 10 A 2512/00 (https://dejure.org/2003,12678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines beidseitig grenzständigen rückwärtigen Anbaus an ein Wohnhaus; Verstoß eines Bauvorhabens gegen nachbarschützende bauplanungsrechtliche Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1995 - 7 A 159/94

    Geltung des neuen Bauordnungsrechts bei Nachbarklage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2003 - 10 A 2512/00
    Da sich das Vorhaben schließlich wie bereits dargelegt innerhalb des durch das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot gezogenen Rahmens hält, vgl. zur Notwendigkeit der Prüfung der Einhaltung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebotes im Rahmen des Tatbestandes des § 6 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW: OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 7 A 159/94 -, ist es insgesamt ohne Grenzabstand zum Grundstück der Kläger zulässig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1998 - 10 A 1318/97

    Müssen aneinandergebaute Häuser ähnlich aussehen, damit sie ein Doppelhaus

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2003 - 10 A 2512/00
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 10 A 1318/97 -, NWVBl. 1999, 90 (93).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2003 - 10 A 2512/00
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erfordernis der baulichen Einheit zwischen eine Doppelhausbebauung bildenden Gebäuden, vgl. Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, BRS 63 Nr. 185, ergibt sich nichts anderes.
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