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   VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16   

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VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16 (https://dejure.org/2016,57445)
VG Hannover, Entscheidung vom 29.08.2016 - 10 A 2815/16 (https://dejure.org/2016,57445)
VG Hannover, Entscheidung vom 29. August 2016 - 10 A 2815/16 (https://dejure.org/2016,57445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 GlSpielWStVtr; § 4 GlSpielWStVtr; § 22 GlSpielWStVtr; § 23 Abs 1 GlSpielG ND
    Cent-Auktion; Entgeltlichkeit; Glücksspiel; Internet; Spiel; Zufall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (45)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13

    Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit;

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16
    Das von dem Beklagten zitierte Urteil des VGH Mannheim vom 23.5.2013 (6 S 88/13) entspreche nicht der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Glücksspielbegriff, wonach der ordnungsrechtliche Glücksspielbegriff nicht weiter reichen dürfe als der strafrechtliche, schwanke zudem zwischen Einzel- und Gesamtbetrachtung und verkenne die aktuelle strafrechtliche Kommentarliteratur zu § 284 StGB.

    Veranschaulicht wird dieser auch durch die Möglichkeit einen "Bietagenten" einzuschalten, um eine einmal begonnene Auktion auch in Abwesenheit weiter führen zu können sowie dem Verkauf der Gebotsrechte in Paketen, welche die Grundannahme erkennbar macht, dass ein einzelnes Gebot allein kaum zum erfolgreichen Abschluss einer Auktion führt (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.5.2013 - 6 S 88/13 -, juris).

    Zur Bestimmung des Begriffs "Spiel" im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags können die zivilrechtlichen Begriffsbestimmungen zu § 762 BGB herangezogen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.5.2013 - a. a. O. -).

    Im Übrigen ist Zufall (auch in Abgrenzung zum Geschicklichkeitsspiel) das Wirken einer unberechenbaren, der entscheidenden Mitwirkung der Beteiligten entzogenen Kausalität; jedenfalls darf der Einwirkungsmöglichkeit des Betroffenen insoweit keine ins Gewicht fallende Rolle zukommen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.5.2013 - 6 S 88/13 -, juris, Rn 25).

    Durch diesen wird gleichsam ein stetiger Zeitdruck erzeugt wird, welcher einer rationalen Spielanalyse abträglich ist (vgl. zum Vorstehenden auch VG Karlsruhe, a. a. O, Rn. 23-28; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.5.2013, a. a. O., Rn 25-27).

    Auch vor dem Hintergrund der Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 15.11.2012 - 3 K 3316/11 -, juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württembergs (Urteil vom 23.5.2013 - 6 S 88/13 -, juris) konnte die Klägerin auf ein Nichteinschreiten der deutschen Behörden nicht vertrauen.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16
    Hierfür beruft sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20.6.2013 - BVerwG 8 C 17.12 -, Rn 50).

    Sie lässt sich deshalb als Erfordernis der Binnenkohärenz umschreiben und trifft sich mit dem verfassungsrechtlichen Erfordernis einer normativen Ausgestaltung und Praxis, die konsequent an den überragend wichtigen Gemeinwohlzielen des Monopols ausgerichtet ist (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - BVerwG 8 C 17.12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31.5.2011 - BVerwG 8 C 5.10 -, juris, m. w. N.).

    Davon ist bei einem zur Spielsuchtbekämpfung geschaffenen Monopol auszugehen, wenn in anderen Glücksspielsektoren mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial - auch wenn für sie andere Hoheitsträger desselben Mitgliedstaates zuständig sind - Umstände durch entsprechende Vorschriften herbeigeführt oder, wenn sie vorschriftswidrig bestehen, strukturell geduldet werden, die - sektorenübergreifend - zur Folge haben, dass die in Rede stehende Regelung zur Verwirklichung der mit ihr verfolgten Ziele tatsächlich nicht beitragen kann, so dass ihre Eignung zur Zielerreichung aufgehoben wird (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - BVerwG 8 C 17.12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31.5.2011 - BVerwG 8 C 5.10 -, juris, m. w. N.).

    Zu dieser Anforderung hat das Bundesverwaltungsgericht weiter ausgeführt (Urteil vom 20.6.2013 - a. a. O. -):.

    Auf die Höhe der angedrohten Zwangsgelder ist insoweit nicht abzustellen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 3.9.2013 - BVerwG 8 KSt 1.13, 8 KSt 1.13 (BVerwG 8 C 17.12) -, juris).

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16
    Außerdem habe der BGH in seinem Grundsatzurteil (vom 7.11.2001, VIII ZR 13/01) die fehlende Zufallsabhängigkeit von Internetauktionen bei eBay klargestellt.

    Es wurde erneut bei dem Grundsatzurteil zu Internetauktionen aufgegriffen (BGH, Urteil vom 7.11.2001 - VIII ZR 13/01 -, BGHZ 149, 129-139):.

    Während bei der herkömmlichen Internetauktion ("eBay") der Verkäufer ein (bindendes) Verkaufsangebot abgibt und der Vertrag ohne Zuschlag durch das Höchstgebot des Bieters am Ende der Bietzeit zustande kommt (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2014 - VIII ZR 90/14 -, juris, Rn 19; BGH NJW 2002, 363), geht bei den Auktionen der Klägerin der Bietende vielmehr das Wagnis ein, seinen Einsatz zu verlieren, um die ungewisse Chance auf ein Kaufvertragsangebot zu erhalten.

    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshof zu Internetauktionen (Urteil vom 7.11.2001 - VIII ZR 13/01 -, BGHZ 149, 129-139) folgt nichts anderes.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 13 B 1090/09

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Ordnungsverfügung und

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16
    Maßgeblich ist vielmehr die Befürchtung, dass der Einsatz der Gegenseite anheimfällt, ohne dass diese irgendeine Leistung erbringen muss und aus diesem Grunde für den Teilnehmer "verloren" ist (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris; wonach auch vermögenswerte Aufwendungen beim Kauf von Tombola-Losen ein Entgelt im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV darstellen).

    Eine solche Bagatellgrenze wird bei dem Geschäftsmodell der Klägerin jedenfalls aufgrund der intendierten Summierung der eingesetzten Gebotspunkte überschritten (vgl. Hüsken in: Dietlein, Glücksspielrecht, 2. Auflage, § 3 GlüStV, Rn 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris).

  • VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 415/09

    Verbotenes Glücksspiel in Form einer Online-Tombola mit 0,50 Euro Einsatz

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16
    Maßgeblich ist vielmehr die Befürchtung, dass der Einsatz der Gegenseite anheimfällt, ohne dass diese irgendeine Leistung erbringen muss und aus diesem Grunde für den Teilnehmer "verloren" ist (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris; wonach auch vermögenswerte Aufwendungen beim Kauf von Tombola-Losen ein Entgelt im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV darstellen).

    Eine solche Bagatellgrenze wird bei dem Geschäftsmodell der Klägerin jedenfalls aufgrund der intendierten Summierung der eingesetzten Gebotspunkte überschritten (vgl. Hüsken in: Dietlein, Glücksspielrecht, 2. Auflage, § 3 GlüStV, Rn 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16
    Ein solcher Erlaubnisvorbehalt dient nicht allein dem Schutz des Monopols, sondern unabhängig davon den verfassungsrechtlich wie unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung (BVerwG, Urteil vom 16.5.2013 - BVerwG 8 C 14.12 -, BVerwGE 146, 303, juris, Rn. 53).

    Einen Anspruch auf Duldung einer unerlaubten Tätigkeit vermittelt das Unionsrecht auch bei Unanwendbarkeit der Monopolregelung nicht (BVerwG, Urteil vom 16.5.2013 - BVerwG 8 C 14.12 -, a. a. O., juris, Rn. 56).

  • VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel sowie

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16
    Für die Frage der Entgeltlichkeit kann es insoweit auch keinen Unterschied machen, ob erst mit der Abgabe eines Gebots ein Entgelt fällig wird oder ob - wie im Geschäftsmodell der Klägerin und vergleichbar dem Einsatz von Jetons im Casino - der Kauf von Gebotspunkten der Abgabe des Gebots vorgelagert ist (vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2012 - 3 K 3316/11 -, juris, Rn 19).

    Auch vor dem Hintergrund der Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 15.11.2012 - 3 K 3316/11 -, juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württembergs (Urteil vom 23.5.2013 - 6 S 88/13 -, juris) konnte die Klägerin auf ein Nichteinschreiten der deutschen Behörden nicht vertrauen.

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können sich Unternehmen auch gegenüber dem Staat, in dem sie ihren Sitz haben, zur Erbringung von Dienstleistungen an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Empfänger auf die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs berufen (vgl. u.a. EuGH, Urteil vom 17.5.1994, - C-18/93 -, juris; Urteil vom 14.7.1994, - C-379/92 -, juris; Urteil vom 10.5.1995 - C-384/93 -, juris).

    Dementsprechend ist das Verbot für den Dienstleistungsexport auf solche Maßnahmen zu begrenzen, die geeignet sind, spezifisch, den Zugang von Dienstleistungen zum Markt eines anderen Mitgliedstaats zu behindern (vgl. EuGH, Urteil vom 10.5.1995, a. a. O.) zum Vorstehenden s. auch Müller-Graff in: Streinz, EUV/ AEUV, 2. Auflage, Art. 56,Rn 95-96).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16
    Dass in Bezug auf den in § 4 Abs. 1 GlüStV geregelten Erlaubnisvorbehalt eine andere Beurteilung geboten ist, ist nicht ersichtlich (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.2.2014 - 13 A 2018/11 -, juris, Rn. 186; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17.8.2016, a. a. O.).

    Auch das Internetverbot des § 4 Abs. 4 und Abs. 5 GlüStV bleibt unter Berücksichtigung des Art. 56 AEUV anwendbar (so auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.2.2014 - 13 A 2018/11 -, juris, Rn. 197; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17.8.2016, a. a. O.).

  • LG Köln, 07.04.2009 - 33 O 45/09

    Glücksspiel nach Tombola-Prinzip im Internet

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16
    Maßgeblich ist vielmehr die Befürchtung, dass der Einsatz der Gegenseite anheimfällt, ohne dass diese irgendeine Leistung erbringen muss und aus diesem Grunde für den Teilnehmer "verloren" ist (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris; wonach auch vermögenswerte Aufwendungen beim Kauf von Tombola-Losen ein Entgelt im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV darstellen).

    Eine solche Bagatellgrenze wird bei dem Geschäftsmodell der Klägerin jedenfalls aufgrund der intendierten Summierung der eingesetzten Gebotspunkte überschritten (vgl. Hüsken in: Dietlein, Glücksspielrecht, 2. Auflage, § 3 GlüStV, Rn 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris).

  • BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12

    Entgelt; Gewinn; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; notwendiger

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

  • EuGH, 12.01.2010 - C-341/08

    Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

  • VGH Hessen, 07.09.2011 - 8 B 1552/10

    Verbot des Internetvertriebs von Glücksspielen

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 90/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

  • EuGH, 14.07.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Peralta

  • VG Düsseldorf, 04.07.2014 - 27 L 1578/13

    Glücksspiel; Internet; Veranstaltung; Werbung; Casino; Schleswig; Holstein

  • BVerwG, 03.09.2013 - 8 KSt 1.13

    Änderung der Streitwertfestsetzung

  • VG München, 09.02.2009 - M 22 S 09.300

    Auf das Gebiet des Freistaates Bayern beschränkte Untersagung der Veranstaltung

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2010 - 13 B 939/09

    Pflicht zur Anerkennung der von anderen Mitgliedsstaaten erteilten

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05

    Schadensersatzansprüche dänischer Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 164/75

    Fluchthelfervertrag - Hilfe bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR, §§ 134, 138

  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 26.11

    Heilpraktiker; Heilpraktikerberuf; blinder Heilpraktiker; Erblindung;

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 7.77

    Rechtsnatur der Entscheidung über die Verweigerung von Akteneinsicht

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 7 B 14.1961

    Glücksspiel; Sportwetten; Rundfunkveranstalter; Werbung im Fernsehen;

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16

    Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2013 - 11 S 1581/12

    Zum Verbot politischer Betätigung zugunsten der PKK nach Verbüßung einer

  • BVerwG, 24.08.1989 - 4 B 59.89

    Grundwasserschutz - Trinkwasserbeschaffenheit - Handlungsstörer -

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16

    Bestimmtheitsgebot; Bietagent; Countdown Auktion; Dienstleistungsfreiheit;

    Die Antragstellerin hat gegen beide Bescheide Klage - 10 A 2815/16 - erhoben.

    Der Antrag im Übrigen sei unbegründet, weil sich die Untersagungsverfügung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als rechtmäßig erweisen werde und deshalb das öffentliche Interesse an der Vollziehung der Verfügung überwiege; wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das (noch nicht rechtskräftige) Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. August 2016 - 10 A 2815/16 - verwiesen.

  • VG Köln, 31.08.2022 - 24 L 1095/22
    Die Gewinnchance ergibt sich durch die automatische Teilnahme an allen angebotenen Gewinnspielen oder durch individuelle Teilnahme an ausgewählten Spielen, vgl. auch VG Hannover, Urteil vom 29. August 2016 - 10 A 2815/16 -, juris Rn. 40.
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