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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 10 A 3607/06   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 10 A 3607/06 (https://dejure.org/2007,25510)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.04.2007 - 10 A 3607/06 (https://dejure.org/2007,25510)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. April 2007 - 10 A 3607/06 (https://dejure.org/2007,25510)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 NB 26.92

    Bauplanungsrecht: Erneute Abwägung bei rückwirkender Inkraftsetzung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 10 A 3607/06
    Es hat, ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 23. Juni 1992 - 4 NB 26.92 -, BRS 54 Nr. 22 m.w.N., zutreffend dargelegt, dass ein solches Interesse nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Satzung nach wie vor dem planerischen Willen der Gemeinde entspricht und auch - trotz möglicherweise geänderter Umstände - noch abwägungsgerecht ist.
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 14.97

    Sanierungsgebiet; förmliche Festlegung des -; Sanierungssatzung; Bestimmtheit;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 10 A 3607/06
    Zu keinem anderen Ergebnis führt das - eine andere Fragestellung betreffende - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 4 C 14.97 -, BRS 60 Nr. 223, auf das der Beklagte in der Zulassungsbegründung nochmals abstellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 10 D 103/06

    Voraussetzungen für eine erneute in Kraftsetzung eines abwägungsfehlerhaften

    13/6392 S. 74 (keine Fehlerbehebung, die das "Grundgerüst der Abwägung" berührt); OVG NRW, Beschluss vom 25.4.2007 - 10 A 3607/06 - juris; BVerwG, Beschlüsse vom 10.11.1998 - 4 BN 45.98 -, BRS 60 Nr. 53, und vom 16.3.2000 - 4 BN 6.00 -, BRS 53 Nr. 73 ("Kern der Abwägungsentscheidung"), vom 25.5.2000 - 4 BN 17.00 -, BRS 63 Nr. 225 (mit Hinweis auf die Beibehaltung der "ursprünglichen Planungskonzeption") und Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -, BRS 66 Nr. 5 (zu § 1 Abs. 4 BauGB); eingehend m. w. N. Lemmel in: Berliner Kommentar, 3. Aufl., Stand Sept. 2007, § 214, Rz 65 ff. (74 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2015 - 5 K 2777/13
    Insoweit folgt die Kammer den rechtlichen Erwägungen in dem rechtskräftigen Urteil des Gerichts vom 23. August 2006, - 10 K 4669/03 -, Seite 31; der hiergegen eingelegte Zulassungsberufungsantrag wurde mit Beschluss des OVG NRW vom 25. April 2007 - 10 A 3607/06 - abgelehnt, wonach eine rückwirkende Bekanntmachung zum alleinigen Zweck, Schadensersatzansprüche abzuwehren, unzulässig ist.
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