Rechtsprechung
   VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26917
VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05 (https://dejure.org/2006,26917)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.04.2006 - 10 A 372.05 (https://dejure.org/2006,26917)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. April 2006 - 10 A 372.05 (https://dejure.org/2006,26917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,26917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Erste Urteile zum Emissionshandel liegen vor

  • nomos.de PDF, S. 46

    Zur Anwendung von § 4 Abs. 4 ZuG 2007 auf sog. Options-Anlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf zusätzliche Emissionsberechtigungen; Musterverfahren für die Vereinbarkeit mit gesamten Emissionshandelssystems; Nationale Einführung des Emissionshandels; Grundrechtsschutz gegenüber der Hoheitsgewalt; Vorlage an den Europäischen Gerichtshof; Forderung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 15 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsschutzfragen und Rechtsprechung im Emissionshandelsrecht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts scheidet deshalb eine Überprüfung des Emissionshandelssystems am Maßstab nationalen Verfassungsrechts aus, solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften, wirksamen Grundrechtsschutz gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem grundgesetzlich gewährleisteten Rechtsschutz im wesentlichen gleich steht (vgl. BVerfGE 73, 339, 378 ff.;89, 155, 174 f.; BVerwG, NVwZ 2005, 1178, 1181.).

    Soweit die Klägerinnen meinen, es stelle bereits einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar, dass nur die Sektoren Energiewirtschaft und Industrie von der Emissionshandelspflichtigkeit erfasst seien, so ist dem zunächst entgegenzuhalten, dass diese Differenzierung zwingend auf den europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2003/87/EG (vgl. Anhang I) beruht und deshalb als unmittelbare Umsetzung sekundären Gemeinschaftsrechts nach der sog. Solange-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 73, 339; weitere Nachweise unter I.) derzeit nicht an den Grundrechten, sondern nur am Maßstab europäischen Verfassungsrechts zu messen ist.

  • VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 462.05
    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05
    Im Rahmen von Musterverfahren wendet sich die Klägerin zusammen mit den Klägerinnen der Verfahren VG 10 A 295.05, VG 10 A 344.05, VG 10 A 352.05 und VG 10 A 462.05 gegen eine konkrete Zuteilungsregel, die eine Vielzahl von Anlagenbetreibern betrifft.

    Soweit einzelne Klägerinnen in den geführten Musterverfahren die Vereinbarkeit des gesamten Emissionshandelssystems mit höherrangigem Recht in Frage stellen (vgl. z.B. VG 10 A 462.05), könnte dies die beantragte Mehrzuteilung von Emissionshandelsberechtigungen gemäß § 9 Abs. 1 TEHG nicht stützen.

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05
    Zum einen hat der Gesetzgeber bezüglich der Ungleichbehandlung durch Normen einen weiten Ermessens- und Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 80, 109, 118; 64, 158, 168 f.; 66, 84, 95; Jarass/Pieroth, Art. 3, Rdnr. 26).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05
    Als geeignet ist ein Mittel stets dann zu bezeichnen, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfGE 103, 293, 307; 96, 10, 23).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05
    So stellt insbesondere der Zukauf von Berechtigungen durch die Beklagte kein solches Mittel dar: das alternative Mittel darf nicht zu einer stärkeren Belastung von Dritten oder der Allgemeinheit, insbesondere auch nicht zu einer höheren finanziellen Belastung des Staates führen (BVerfGE 109, 64, 86; 77, 84, 110 f.; 70, 91 f.).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05
    Die Regelung des § 4 Abs. 4 ZuG 2007 stellt so verstanden aus den oben angeführten Gründen eine verhältnismäßige Berufsausübungsregelung, nicht wie einzelne Klägerinnen meinen eine Berufszulassungsregelung, dar (so bzgl. des Emissionshandelssystems insgesamt auch BVerwG, NVwZ 2005, 1178, 1182; a.A. Schweer/ von Hammerstein, § 6 TEHG , Rdnr. 37), die bereits durch jede vernünftige Erwägung des Gemeinwohls legitimiert wird (vgl. BVerfGE 7, 377, 405 f.).
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05
    So stellt insbesondere der Zukauf von Berechtigungen durch die Beklagte kein solches Mittel dar: das alternative Mittel darf nicht zu einer stärkeren Belastung von Dritten oder der Allgemeinheit, insbesondere auch nicht zu einer höheren finanziellen Belastung des Staates führen (BVerfGE 109, 64, 86; 77, 84, 110 f.; 70, 91 f.).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05
    Als geeignet ist ein Mittel stets dann zu bezeichnen, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfGE 103, 293, 307; 96, 10, 23).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05
    Zum einen hat der Gesetzgeber bezüglich der Ungleichbehandlung durch Normen einen weiten Ermessens- und Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 80, 109, 118; 64, 158, 168 f.; 66, 84, 95; Jarass/Pieroth, Art. 3, Rdnr. 26).
  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 372.05
    Nach dem allgemeinen Gleichheitssatz dürfen vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre (vgl. EuGH Rs. 117/76 u.a.; Karpenstein, Praxis des EG-Rechts, Rdnr. 272 m.w.N., München 2006).
  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin -

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

  • EuG, 23.11.2005 - T-178/05

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DER

  • VG Berlin, 07.04.2006 - 10 A 295.05
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • VG Berlin, 17.11.2006 - 10 A 502.05
    Wie die Kammer in früheren Entscheidungen (so etwa im Urteil vom 7. April 2006 - VG 10 A 372.05 -, UA S. 15 f.) bereits ausgeführt hat, verlangt diese Vorgabe jedoch nicht, dass bei jeder einzelnen Zuteilung das individuelle Emissionsminderungspotential der jeweiligen Anlage berücksichtigt werden muss.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht