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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - 10 A 816/96   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - 10 A 816/96 (https://dejure.org/1998,17470)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.06.1998 - 10 A 816/96 (https://dejure.org/1998,17470)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 10 A 816/96 (https://dejure.org/1998,17470)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Landschaftsplan; Festsetzung; Baumschule; Teil von Natur von Landschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Saarland, 09.12.2005 - 3 N 1/05

    Überprüfung der Wirksamkeit einer naturschutzrechtlichen

    Mit dieser soll nämlich lediglich in der Funktion vergleichbar einer Veränderungssperre im Bauplanungsrecht der "Status quo" des betreffenden Landschaftsbestandteiles vorübergehend gegen Veränderungen geschützt werden, die die Zwecke der ins Auge gefassten Unterschutzstellung beeinträchtigen oder gar vereiteln würden, vgl. z.B. VGH Kassel, Urteil vom 11.3.1994 - 3 N 2454/93 - NuR 1994, 395; OVG Münster, Urteil vom 18.6.1998 - 10 A 816/96 - OVG Koblenz, Urteil vom 1.7.1999 - 1 C 11884/98 - AS 27, 386; OVG Greifswald, Urteil vom 18.7.2001 - 4 K 15/00 - VGH Mannheim, Urteil vom 11.4.2003 - 5 S 2299/01 - NuR 2003, 627, sämtlich zitiert nach Juris.

    Dazu können beispielsweise Biotope, aber auch Parke, Friedhöfe und bedeutsame Gartenanlagen gehören, vgl. z.B. § 19 Abs. 1 Satz 1 SNG, der Kleinstlebensräume anspricht; Gassner, u.a., BNatSchG, 2. Aufl. 2003, § 29 Rdnr. 7, 8 und 9; Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 2003, § 29 Rdnr. 5; BVerwG, Beschluss vom 18.12.1995 - 4 NB 8/95 -, zitiert nach Juris; VGH München, Urteil vom 28.10.1994, BayVBl. 1995, 242, bejahend für eine nicht ganz 7 ha große ehemalige Lehmgrube; OVG Münster, Urteil vom 18.6.1998 - 10 A 816/96 -, zitiert nach Juris, zu einer ca. 2,5 ha großen Baumschule; OVG Lüneburg, Urteil vom 25.4.1994 - 3 K 1315/91 -, zitiert nach Juris, im Ergebnis verneinend zu einem 10 ha großen unterschiedlich gestalteten teils Heide-, teils Acker- und teils Grünland umfassenden Freigelände.

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

    Dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 NNatG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit des betreffenden Landschaftsteils und die Erforderlichkeit seiner Unterschutzstellung bereits abschließend feststehen, und es nach dem Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den gegenläufigen, insbesondere Eigentümerinteressen andererseits wirklich zu der geplanten Unterschutzstellung kommen wird, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der einstweiligen Sicherstellung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.4.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.7.2001 - 4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 - Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395).

    Ob dabei ausreichend ist, dass die abschließende Unterschutzstellung nur "nicht von vornherein ausgeschlossen sein" darf (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 -) oder vielmehr "der sichergestellte Bereich nach dem Ergebnis einer überschlägigen fachlichen Bewertung für eine endgültige Unterschutzstellung in Betracht" kommen muss (so OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395), kann der Senat hier dahin stehen lassen.

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32

    Dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 NNatG erfüllt sind, insbesondere die Schutzwürdigkeit des betreffenden Landschaftsteils und die Erforderlichkeit seiner Unterschutzstellung bereits abschließend feststehen, und es nach dem Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den gegenläufigen, insbesondere Eigentümerinteressen andererseits wirklich zu der geplanten Unterschutzstellung kommen wird, ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der einstweiligen Sicherstellung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.4.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 18.7.2001 - 4 K 15/00 -, NordÖR 2001, 408; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 - Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395).

    Ob dabei ausreichend ist, dass die abschließende Unterschutzstellung nur "nicht von vornherein ausgeschlossen sein" darf (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 -) oder vielmehr "der sichergestellte Bereich nach dem Ergebnis einer überschlägigen fachlichen Bewertung für eine endgültige Unterschutzstellung in Betracht" kommen muss (so OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, NVwZ-RR 2007, 17; Hessischer VGH, Urt. v. 11.3.1994 - 3 N 2454/93 -, NuR 1994, 395), kann der Senat hier dahin stehen lassen.

  • OVG Niedersachsen, 25.08.2023 - 4 MN 128/22

    Abgrenzung; Absicht; einstweilige Anordnung; Ermessen; FFH-Gebiet;

    Ob es hierfür genügt, dass die abschließende Unterschutzstellung "nicht von vornherein ausgeschlossen sein darf" (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.6.1998 - 10 A 816/96 -, juris Rn. 49) oder - weitergehend - zu verlangen ist, dass der Landschaftsteil "für eine endgültige Unterschutzstellung in Betracht kommen muss" (so OVG Saarland, Urt. v. 9.12.2005 - 3 N 1/05 -, juris Rn. 34, 39 m.w.N.), kann der Senat dahinstehen lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 5 S 1916/21

    Normenkontrolle einer Satzung zur Festsetzung eines geschützten Landschaftsteils;

    Denn nicht nur natürlich gewachsene, von Menschenhand nicht oder wenig berührte Natur, sondern auch anthropogen veränderte Landschaftselemente können Schutzgegenstand nach § 29 BNatSchG sein, sofern sie inzwischen so sehr mit der Natur verbunden sind, dass sie als Teil von Natur und Landschaft erscheinen (OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 18.6.1998 - 10 A 816/96 - juris Rn. 54; OVG Saarland, Urteil vom 12.2.2012 - 2 C 320/11 - juris Rn. 38; Meßerschmidt a.a.O. Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2021 - 21 B 1224/21

    Anforderungen an die Begründung der Allgemeinverfügung zur einstweiligen

    Mit Blick darauf, dass die Aufgabe bereits derart lange naturschutzrechtlich geregelt ist, die unteren Naturschutzbehörden bei deren Wahrnehmung als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung der Sonderaufsicht unterliegen, die bei Bedarf auf eine gleichmäßige Durchführung der Aufgaben hinwirken kann (§ 2 Abs. 2 und 3 Satz 4 Nr. 1 LNatSchG NRW, § 3 Abs. 1, § 9 OBG NRW, § 3 Abs. 2 und § 119 Abs. 2 GO NRW), und umfangreiche obergerichtliche Rechtsprechung zum Regelungskomplex vorliegt, vgl. OVG NRW, Urteile vom 13. Dezember 2007 - 8 A 2810/04 -, juris, Rn. 163 bis 191, vom 18. Juni 1998 - 10 A 816/96 -, juris, Rn. 34 ff., vom 17. Oktober 1997 - 7 A 123/94 -, juris, Rn. 34 bis 61; und vom 19. Oktober 1984 - 11 A 3072/83 -, juris (nur Leitsätze), existieren nach summarischer Prüfung auch hinreichend feststehende Grundsätze für eine Aufgabenwahrnehmung auf "eingefahrenen Gleisen".
  • VG Arnsberg, 24.02.2010 - 1 K 3403/08

    Kalkbuchenwald in Sundern bleibt vorerst unter Schutz

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Oktober 1984 - 11 A 3072/83 -, Natur und Recht (NuR) 1985, 120; Urteil vom 18. Juni 1998 - 10 A 816/96 -, Juris Rn. 43; vgl. ferner Stollmann, a.a.O.; Fischer-Hüftle, Die einstweilige Sicherstellung bestimmter Teile von Natur und Landschaft, NuR 1988, 11 (12); Schink, Rechtsprechung zum Naturschutzrecht, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 1991, 73 (79).
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