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   VGH Hessen, 18.01.2013 - 10 A 902/12.Z   

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VGH Hessen, 18.01.2013 - 10 A 902/12.Z (https://dejure.org/2013,48330)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.01.2013 - 10 A 902/12.Z (https://dejure.org/2013,48330)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 10 A 902/12.Z (https://dejure.org/2013,48330)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 23.01.2018 - 21 K 581.17

    Familienrecht; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung

    Auch wenn in Entscheidungen wie selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass eine (Bar-) Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 B 10.09 - juris Rn. 18 und Beschluss vom 21. März 2014 - 6 N 7.14 - BA S. 3; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 10 A 902/12.Z - juris Rn. 6; VGH München, Beschluss vom 7. November 2012 - 12 C 12.2289 - juris Rn. 23) hat das OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 21. März 2014 - 6 N 7.14 - ausdrücklich ausgeführt, das Gesetz stelle nicht auf die Leistungsfähigkeit oder die Leistungsunfähigkeit des zum Barunterhalt verpflichteten Elternteils ab, sondern auf den Umstand, dass dieser seiner Barunterhaltsverpflichtung nicht nachkomme, die spezifische Zweckrichtung des Unterhaltsvorschussgesetzes sei es, den Ausfall einer bestehenden Barunterhaltspflicht auszugleichen (BA S. 2; Hervorhebung nur hier).
  • OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21

    Unterhaltsvorschuss; Aufhebung; Rückzahlung; Rückforderung; Unterhaltszahlung;

    (aa) Der Senat lässt die Frage dahinstehen, ob bereits deshalb keine Unterhaltszahlung i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG vorliegt, weil Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ausschließlich Zahlungen an den Berechtigten sein können und es sich somit nicht um einen Unterhaltszahlung handelt, wenn der andere Elternteil eine Zahlung an einen (nicht mit dem Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, identischen) Dritten leistet, auch wenn die Zahlung unmittelbar zum alltäglichen Nutzen des Kindes erfolgt wie etwa bei der Zahlung von Kindergarten- oder Musikschulgebühren direkt an den Träger des Kindergartens bzw. der Musikschule (so BayVGH, Urt. v. 14. September 2010 - 12 BV 09.3107 -, juris Rn. 30; Nr. 2.4 i. V. m. Nr. 1.5.6 der Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in der ab 1. Januar 2016 geltenden Fassung; a. A. HessVGH, Beschl. v. 18. Januar 2013 - 10 A 902/12.Z - juris Rn. 4), und Gleiches gilt, wenn der vom anderen Elternteil überwiesene Betrag zwingend an einen Dritten weiterzuleiten ist (so DIJuF-Rechtsgutachten vom 24. Februar 2022, JAmt 2022, 199 ) bzw. - wie im vorliegenden Fall - auf ein Konto überwiesen wird, von dem er aufgrund eines Lastschriftenauftrags bzw. Dauerauftrags von der Bank an einen Dritten weiterzuüberweisen ist.34 (bb) Die Überweisungen des Kindsvaters dienten unmittelbar nicht Unterhaltszwecken, sondern der Durchführung der für das gemeinsame Konto eingerichteten Lastschriftaufträge bzw. Daueraufträge.
  • VGH Hessen, 19.03.2013 - 10 A 1283/12

    Antrag auf Berufungszulassung - Verweigerte Zustimmung zur ordentlichen Kündigung

    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO , die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, liegen vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird und sich die dargelegten Richtigkeitszweifel zugleich auf das Ergebnis der Entscheidung auswirken können, also zumindest die Möglichkeit eröffnet, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (u.a. Hess. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 10 A 902/12.Z; Bay. VGH, Beschluss vom 16. März 2011 - 14 ZB 10.1432 - juris).
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