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   BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91   

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https://dejure.org/1992,582
BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91 (https://dejure.org/1992,582)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1992 - 10 ABR 63/91 (https://dejure.org/1992,582)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 10 ABR 63/91 (https://dejure.org/1992,582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 § 2a Abs. 1 Nr. 1; AGB-DDR i.d.F. vom 16... .6.1977 (GBl. I S. 185), § 28 Abs. 2, §§ 93 Abs. 2, 112, 116 Abs. 2, 117 Abs. 2, 121, 152 Abs. 3; Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der BRD und der DDR vom 18.5.1990 (BGBl. II S. 537), Gemeinsames Protokoll A I 1; Anl. II Abschn. I 1 und Abschn. IV 5; Gesetz über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der BRD in der DDR vom 21.6.1990 (GBl. I S. 357) § 30 Nr. 3; Verordnung zu Übergangsregelungen bis zur erstmaligen Wahl der Betriebsräte nach dem BetrVG vom 11.7.1990 (GBl. I S. 715); Einigungsvertrag vom 31.8.1990 (BGBl. II S. 889) Anl. I Kap. VIII Sachgeb. A Abschn. III Nr. 12b; Anl. II Kap. VIII Sachgeb. A Abschn. III Nr. 4.
    Neue Bundesländer: Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 281
  • ZIP 1993, 533
  • MDR 1993, 552
  • NZA 1992, 1135
  • BB 1992, 1135
  • BB 1992, 2008
  • BB 1992, 2301
  • BB 1993, 217
  • DB 1992, 1195
  • DB 1992, 2301
  • JR 1993, 440
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 269/91

    Bestätigung eines DDR-Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91
    Der Achte Senat hat daher in seinem Urteil vom 13. Februar 1992, BAGE 69, 360, - 8 AZR 269/91 - = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, entschieden, daß ein - wenn auch nur kurze Zeit - vor dem 1. Juli 1990 abgeschlossener Tarifvertrag zu seiner Wirksamkeit noch der Bestätigung und Registrierung nach den Vorschriften des § 14 Abs. 2 AGB-DDR bedurfte.

    Tarifverträge wurden bis zum 30. Juni 1990 nach § 14 Abs. 2 AGB-DDR nur mit der Bestätigung und Registrierung durch das zuständige zentrale Staatsorgan wirksam (BAG Urteil vom 13. Februar 1992, aaO).

  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 1992, BAGE 69, 367, - 10 AZR 448/91 - = AP Nr. 1 zu § 84 ArbGG 1979, ausgesprochen und im einzelnen begründet.
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91
    Sinn der Neuregelung war nicht, die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten einzuschränken, sondern allein, die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte durch eine Generalklausel auf alle betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten auszudehnen, auch soweit sie bislang nicht von dem Zuständigkeitskatalog erfaßt wurden (so Beschluß des Ersten Senats vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191, 196 ff. = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89

    Betriebszugehörigkeit bei Ausbildung in mehreren Betrieben

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Ersten und Siebten Senats (Beschluß vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 49, 267 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 67, 320, - 7 ABR 89/89 - = AP Nr. 2 zu § 60 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91
    Das gilt auch dann, wenn Rechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe im Streit sind, die sich nicht aus dem Betriebsverfassungsgesetz selbst ergeben, ihre Grundlage vielmehr in anderen Rechtsvorschriften oder in einem Tarifvertrag haben können (Beschluß des Ersten Senats vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.08.1985 - 6 ABR 63/82

    Beschlußverfahren-Antragsbefugnis

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Ersten und Siebten Senats (Beschluß vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 49, 267 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 67, 320, - 7 ABR 89/89 - = AP Nr. 2 zu § 60 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91
    Immer dann, wenn die durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelte Ordnung des Betriebes und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit sind, soll darüber im Beschlußverfahren als der dafür geschaffenen und besonders geeigneten Verfahrensart entschieden werden (Beschluß des Ersten Senats vom 5. November 1985 - 1 ABR 56/83 - AP Nr. 4 zu § 117 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 28/83

    Leiharbeitnehmer im Luftfahrtunternehmen

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91
    Das gilt auch dann, wenn Rechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe im Streit sind, die sich nicht aus dem Betriebsverfassungsgesetz selbst ergeben, ihre Grundlage vielmehr in anderen Rechtsvorschriften oder in einem Tarifvertrag haben können (Beschluß des Ersten Senats vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 10. September 1985 - 1 ABR 28/83 - AP Nr. 3 zu § 117 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82

    Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Ersten und Siebten Senats (Beschluß vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 49, 267 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 67, 320, - 7 ABR 89/89 - = AP Nr. 2 zu § 60 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91
    Neues Verfahrensrecht erfaßt unter den gleichen Voraussetzungen auch bereits anhängige Verfahren (BVerfGE 39, 156, 167).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92

    Fortwirkung von Betriebskollektivverträgen

    Die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden im Beschlußverfahren in Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Wirksamkeit oder den Inhalt von Betriebskollektivverträgen nach § 28 II DDR-AGB, die vor dem 1.7.1990 abgeschlossen worden sind (Bestätigung des Beschlusses des 10. Senats vom 26.5.1992, NZA 1992, 1135 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91]).

    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Beschluß vom 26. Mai 1992, BAGE 70, 281 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91], eingehend dargelegt, daß die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlußverfahren in Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Wirksamkeit oder den Inhalt von Betriebskollektivverträgen nach § 28 Abs. 2 AGB-DDR entscheiden, die vor dem 1. Juli 1990 abgeschlossen worden sind.

    Unschädlich ist daher auch, daß in der Zeit vom 1. Juli bis 2. Oktober 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR es trotz der Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes an einer Regelung des gerichtlichen Verfahrens für betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten fehlte, nachdem auch das Gesetz über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht vom 29. Juni 1990 (GBl. I S. 505) eine Zuständigkeit der Schiedsstellen und der Gerichte nur für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis begründet hatte (Beschluß des Zehnten Senats vom 26. Mai 1992, aaO, zu B I 2 der Gründe).

    Eine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz ist auch ein Streit der Betriebspartner über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung (Beschluß des Zehnten Senats vom 26. Mai 1992, aaO, zu B I 3 der Gründe, m. w. N.).

    Soweit - wie im vorliegenden Falle geschehen - die Arbeitnehmervertretung nach demokratischen Grundsätzen auf Grund geheimer und gleicher Wahl bestimmt worden ist, bestehen keine Bedenken, eine Ähnlichkeit des Betriebskollektivvertrages mit der Betriebsvereinbarung anzunehmen (Beschluß des Zehnten Senats vom 26. Mai 1992, aaO, zu B 14 der Gründe).

  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Immer dann, wenn durch die Betriebsverfassung geregelte Rechte und Pflichten der Betriebsparteien im Streit sind, ist darüber im Beschlussverfahren als der dafür geschaffenen besonders geeigneten Verfahrensart zu entscheiden (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 106, 301; 26. Mai 1992 - 10 ABR 63/91 - zu B 3 der Gründe, BAGE 70, 281) .
  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 621/92

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

    Der Senat hält an seiner Entscheidung vom 26. Mai 1992 (- 10 ABR 63/91 - AP Nr. 1 zu § 28 AGB-DDR) fest, wonach in einem Betriebskollektivvertrag vor dem 1. Juli 1990 zwischen Betrieb und Betriebsgewerkschaftsleitung keine Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer begründet werden konnten, die infolge von Umstrukturierungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen entlassen werden.

    Der Senat hat schon in seinem Beschluß vom 26. Mai 1992, BAGE 70, 281 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91] = AP Nr. 1 zu § 28 AGB-DDR, ausgesprochen, daß vor dem 1. Juli 1990 zwischen Betrieb und Betriebsgewerkschaftsleitung in einem Betriebskollektivvertrag keine Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer begründet werden konnten, die infolge von Umstrukturierungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen entlassen werden.

    c) Daß sich aus den Bestimmungen des Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 keine Auswirkungen auf das bis zum 30. Juni 1990 geltende Recht der DDR ergeben, hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1992 (aaO, zu II 2 a der Gründe) dargelegt.

  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Zumindest insoweit wird in der bisher bekannt gewordenen Literatur zu der Senatsentscheidung keine Kritik geäußert, sondern eher über den Ausnahmefall hinaus unter bestimmten Umständen die Frage nach der Schwangerschaft für gerechtfertigt gehalten (vgl. Buschbeck-Bülow, BB 1993, 360 [BAG 10.11.1992 - I AZR 183/92]; Ehrich, DB 1993, 431, 434; Schiefer, DB 1993, 38, 40; Zeller, BB 1993, 219 [BAG 26.05.1992 - 10 ABR 63/91]).
  • BAG, 13.03.2001 - 1 AZB 19/00

    Verfahrensart für den Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft

    Das gilt auch dann, wenn es um Rechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe geht, die sich nicht unmittelbar aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben, vielmehr ihre Grundlage in Tarifverträgen oder in anderen Rechtsvorschriften haben (BAG 26. Mai 1992 - 10 ABR 63/91 - BAGE 70, 281, zu B I 3 der Gründe; 1. Dezember 1992 - 1 ABR 28/92 - BAGE 72, 29, zu I 3 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 20 TaBV 1/00

    Betriebliche Altersversorgung - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung -

    Immer dann, wenn die durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelte Ordnung des Betriebes und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit sind, soll darüber im Beschlussverfahren als der dafür geschaffenen und besonders geeigneten Verfahrensart entschieden werden (BAG, Beschluss vom 26.05.1992 - 10 ABR 63/91 - AP Nr. 1 zu § 28 AGB DDR).

    Es ist daher im vorliegen Fall unschädlich, dass von der Frage der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der VO 97, der BV Besitzstandsregelung und der KBV Neuregelung nicht Rechte oder Pflichten der Betriebspartner in ihrem Verhältnis zueinander abhängen, die Frage vielmehr ausschließlich von Bedeutung ist für das Verhältnis der Arbeitgeberseite zu den bislang begünstigten Arbeitnehmern, die gegen die Arbeitgeberseite Ansprüche auf Betriebsrente geltend machen (vgl. BAG, Beschluss vom 26.05.1992 - 10 ABR 63/91 - a.a.O.).

  • LAG Berlin, 15.02.1993 - 15 Sa 6/92

    Betriebsvereinbarung: Unwirksamkeit infolge fehlender Legitimation des

    Hiernach ist die Sozialvereinbarung mit ihren drei Ergänzungen als Betriebsvereinbarung nichtig, worauf bereits das Arbeitsgericht zu Rocht hingewiesen hat (vgl. zum analogen Problem des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung in der DDR vor dem 1.7.1990: BAG v. 26.5.1992, 10 ABR 63/91, DB 1992, 2301 = AuA 1992, 379).

    Hieran ist vor allem dann zu denken, wenn ein einzelner Arbeitnehmer bei Erhalt seiner Kündigung von einen Sozialplan Kenntnis hat und im Vertrauen auf seine Wirksamkeit die dreiwöchige Klagefrist nach dem Kündigungsschutzgesetz verstreichen laßt, ohne vom Arbeitgeber darauf hingewiesen zu werden, daß er, der Arbeitgeber, den Sozialplan für unwirksam hält und die vorgesehene Abfindung nicht zu zahlen gedenkt (vgl. dazu ArbG Berlin vom 23.9.1992, BB 1993, 141, jetzt anhängig beim LAG Berlin zu 10 Sa 9/93; ferner den Hinweis in BAG v. 26.5.1992, 10 ABR 63/91 am Ende der Gründe zu II.5.; Schaub, BB 1991, 685, 687 zu II.6.).

  • LAG Thüringen, 19.12.1995 - 7 TaBV 11/94

    Beschlussverfahren: Auslegung einer Sprechervereinbarung

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass zu den Angelegenheiten im Sinne der Nr. 1 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Inhalt und Auslegung einer Betriebsvereinbarung gehören (BAG vom 26.05.1992, NZA 1992, 1135 ; BAG vom 01.12.1992, NZA 1993, 508 ; GK- BetrVG /Kreutz, 4. Aufl. 1990, § 77 Rdn. 347; Fitting u.a., BetrVG , 17. Aufl. 1992, § 77 Rdn. 94).

    Dies rechtfertigt weder ihre Beteiligung (vgl. zu § 2 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ArbGG : BAG vom 26.05.1992, aaO.), noch bedurfte es ihrer Anhörung im vorliegenden Verfahren.

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

    Die Umdeutung eines unwirksamen Rahmenkollektivvertrages in eine Gesamtzusage wird zwar für möglich gehalten (BAG, Beschluss vom 26.05.1992 - 10 ABR 63/91 -, AP Nr. 1 zu § 28 AGB-DDR: Schaub, BB 1991, 685 ff.).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

    Die Umdeutung eines unwirksamen Rahmenkollektivvertrages in eine Gesamtzusage wird zwar für möglich gehalten (BAG, Beschluss vom 26.05.1992 - 10 ABR 63/91 -, AP Nr. 1 zu § 28 AGB-DDR: Schaub, BB 91, 685 ff.).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Brandenburg, 12.05.1998 - 2 Sa 861/97

    Betriebliche Zusatzrente für Arbeitnehmer der volkseigenen Betriebe der DDR;

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 75/93

    Anspruch auf Zahlung eines Überbrückungsgeldes - Finanzierung von

  • LAG Sachsen, 08.12.1992 - 1 Sa 42/92

    Überbrückungsgeld; Sozialplan; Arbeitsverhältnis; DDR; Änderungsvertrag

  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 884/94

    Überbrückungsgeldregelung der NVA - Zukunftsorientierter Charakter des

  • BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 773/93

    Klage auf Zahlung eines erhöhten Überbrückungsgeldes - Anspruch auf tarifliche

  • ArbG Wesel, 24.03.2023 - 1 BV 5/23
  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 178/94

    Rechtmäßigkeit einer Abfindungszahlung - Vereinbarung eines

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 623/92

    Zahlung einer Sozialabfindung wegen eines Verlustes des Arbeitsplatzes

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 622/92

    Rationalisierungsschutzvereinbarung mit VEB F

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 315/93

    Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer in der ehemaligen Deutschen Demokratischen

  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 979/94

    Gleichbehandlung bei der betrieblichen Zusatzversorgung, wenn es dem Arbeitnehmer

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 176/94

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen im Rahmen von Vereinbarungen zwischen

  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 624/92
  • BAG, 14.09.1994 - 10 AZR 177/94
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 377/82
  • OLG Oldenburg, 04.11.1994 - 9 W 39/94

    Streitwert, Beweisverfahren, selbständiges

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