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   AG Weißenfels, 03.09.2015 - 10 AR 1/15   

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https://dejure.org/2015,24252
AG Weißenfels, 03.09.2015 - 10 AR 1/15 (https://dejure.org/2015,24252)
AG Weißenfels, Entscheidung vom 03.09.2015 - 10 AR 1/15 (https://dejure.org/2015,24252)
AG Weißenfels, Entscheidung vom 03. September 2015 - 10 AR 1/15 (https://dejure.org/2015,24252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Herausgabe der unverschlüsselten Rohmessdaten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsicht: Auch da gibt es die unverschlüsselten Rohmessdaten

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    ES 3.0: "Behörde muss Rohdaten unverschlüsselt herausgeben. Wie sie sie bekommt, ist ihr Problem."

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe sog. Rohmessdaten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe der sog. Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessung unter Anwendung eines standardisierten Messverfahrens?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Herausgabe Rohdaten- neue Verteidigungsansätze bei Geschwindigkeitsüberschreitung.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe der Rohmessdaten bei einem Bußgeldbescheid

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung: Herausgabe der Rohmessdaten

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Herausgabe Rohdaten - Geschwindigkeitsüberschreitung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betroffener eines Bußgeldbescheids kann von Behörde Herausgabe der Rohmessdaten in unverschlüsselter Form verlangen - Herausgabe zur effektiven Verteidigung gegen vorgeworfener Geschwindigkeitsüberschreitung erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 19.10.2012 - 1 SsBs 12/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Freispruch wegen

    Auszug aus AG Weißenfels, 03.09.2015 - 10 AR 1/15
    Bei dem hier angewandten Messverfahren unter Verwendung des Messgeräts ES 3.0 der Fa. ESO GmbH handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (so etwa OLG Hamm, Beschl. v. 29. Jan. 2013 - 1 RBs 2/13 - OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19. Okt. 2012 - 1 Ss Bs 12/12 -, jew. zit. n. juris).
  • OLG Naumburg, 27.08.2014 - 6 U 3/14

    Verfügungsbefugnis an Blitzer-Daten

    Auszug aus AG Weißenfels, 03.09.2015 - 10 AR 1/15
    2014 (OLG Naumburg, DAR 2015, 27 - 29) eindeutig festgestellt wurde, steht die Befugnis, über die Messdaten zu verfügen, der Behörde zu, die diese Daten erzeugt und abgespeichert hat.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus AG Weißenfels, 03.09.2015 - 10 AR 1/15
    Ferner sichert dieser Anspruch dem Betroffenen, der nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein darf, den erforderlichen Bestand an aktiven verfahrensrechtlichen Befugnissen, damit er zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss nehmen kann (so für das Strafverfahren: BVerfGE 46, 202, 210; 63, 45, 61).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus AG Weißenfels, 03.09.2015 - 10 AR 1/15
    Ferner sichert dieser Anspruch dem Betroffenen, der nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein darf, den erforderlichen Bestand an aktiven verfahrensrechtlichen Befugnissen, damit er zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss nehmen kann (so für das Strafverfahren: BVerfGE 46, 202, 210; 63, 45, 61).
  • OLG Hamm, 29.01.2013 - 1 RBs 2/13

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Verurteilung wegen

    Auszug aus AG Weißenfels, 03.09.2015 - 10 AR 1/15
    Bei dem hier angewandten Messverfahren unter Verwendung des Messgeräts ES 3.0 der Fa. ESO GmbH handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (so etwa OLG Hamm, Beschl. v. 29. Jan. 2013 - 1 RBs 2/13 - OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19. Okt. 2012 - 1 Ss Bs 12/12 -, jew. zit. n. juris).
  • AG Neunkirchen, 05.09.2016 - 19 OWi 531/15

    Rohmessdaten, Herausgabe, Lebensakte

    Dies hat zur Folge, dass es dem Betroffenen obliegt, substantiiert vorzutragen aus welchen Gründen die durchgeführte Messung fehlerhaft ist, so dass der Betroffene konkrete und einer Beweiserhebung zugängliche Umstände vortragen muss, um eine Messung in Zweifel zu ziehen (vgl. AG Weißenfels, Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

    Neben des Rechts auf Einsicht in das Messprotokoll und die Eichbescheinigung folgt aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens aufgrund der durch das standardisierte Messverfahren vorliegenden Beweislastumkehr, dass dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden muss, die Messung unter Hinzuziehung eines Sachverständigen auf mögliche Messfehler zu untersuchen (vgl. AG Weißenfels, Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

    Ohne eine Konkretisierung könnte ein Gericht aber einen Beweisantrag des Betroffenen auf Überprüfung der Messung als Ausforschungsbeweis betrachten (vgl. AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

    (OLG Naumburg, VersR 2015, 1525; AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

  • AG Neunkirchen, 02.05.2016 - 19 OWi 365/15

    Rohmessdaten, unverschlüsselte Herausgabe

    ist, so dass der Betroffene konkrete und einer Beweiserhebung zugängliche Umstände vortragen muss, um eine Messung in Zweifel zu ziehen (vgl. AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

    Neben des Rechts auf Einsicht in das Messprotokoll und die Eichbescheinigung folgt aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens aufgrund der durch das standardisierte Messverfahren vorliegenden Beweislastumkehr, dass dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden muss, die Messung unter Hinzuziehung eines Sachverständigen auf mögliche Messfehler zu untersuchen (vgl. AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

    Ohne eine Konkretisierung könnte ein Gericht aber einen Beweisantrag des Betroffenen auf Überprüfung der Messung als Ausforschungsbeweis betrachten (vgl. AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

    (OLG Naumburg, VersR 2015, 1525; AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

  • AG Neunkirchen, 24.03.2016 - 19 OWi 523/15

    Akteneinsicht, unverschlüsselte Rohmessdaten, Herausgabe

    Dies hat zur Folge, dass es dem Betroffenen obliegt, substantiiert vorzutragen aus welchen Gründen die durchgeführte Messung fehlerhaft ist, so dass der Betroffene konkrete und einer Beweiserhebung zugängliche Umstände vortragen muss, um eine Messung in Zweifel zu ziehen (vgl. AG Weißenfels, Beschluss v. 3.9.2015 - 10 AR 1/15).

    Neben des Rechts auf Einsicht in das Messprotokoll und die Eichbescheinigung folgt aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens aufgrund der durch das standardisierte Messverfahren vorliegenden Beweislastumkehr, dass dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden muss, die Messung unter Hinzuziehung eines Sachverständigen auf mögliche Messfehler zu untersuchen (vgl. AG Weißenfels, Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

    Ohne eine Konkretisierung könnte ein Gericht aber einen Beweisantrag des Betroffenen auf Überprüfung der Messung als Ausforschungsbeweis betrachten (vgl. AG Weißenfels, Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

  • AG Hildesheim, 20.11.2015 - 112 OWi 35 Js 26360/15

    Messung mit einem Messgerät ESO ES 3.0 als standardisiertes Messverfahren;

    (AG Weißenfels, Beschluss vom 03. September 2015 - 10 AR 1/15 -, Rn. 9,12, ).
  • AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 Gs 55/16

    Übergabe der Daten der gesamten Messserie in unverschlüsselter Form auf einen

    Dies hat zur Folge, dass es dem Betroffenen obliegt, substantiiert vorzutragen aus welchen Gründen die durchgeführte Messung fehlerhaft ist, so dass der Betroffene konkrete und einer Beweiserhebung zugängliche Umstände vortragen muss, um eine Messung in Zweifel zu ziehen (vgl. AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

    Neben des Rechts auf Einsicht in das Messprotokoll und die Eichbescheinigung folgt aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens aufgrund der durch das standardisierte Messverfahren vorliegenden Beweislastumkehr, dass dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden muss, die Messung unter Hinzuziehung eines Sachverständigen auf mögliche Messfehler zu untersuchen (vgl. AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015- 10 AR 1/15).

  • AG Esslingen, 03.03.2017 - 4 OWi 22/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Messunterlagen

    Ein zentrales Anliegen eines rechtsstaatlich geordneten Bußgeldverfahrens ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts als notwendige Grundlage eines gerechten Urteils (AG Weißenfels, Beschluss vom 03. September 2015, 10 AR 1/15).
  • AG Dessau-Roßlau, 26.01.2016 - 13 OWi 516/15

    Akteneinsicht, Messdaten

    Somit ist dem Betroffenen auf sein Verlangen hin auch die bei der Messung erstellte Messdatei zugänglich zu machen, um ihm die Möglichkeit zu geben, eventuelle Messfehler zu entdecken und dem Verfahren substantiiert behaupten zu können (vgl. U.A. AG Weißenfels, Beschluss vorn 03.09.2015, Az: 10 AR 1/15).
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