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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.09.2016 - 10 AS 16.1602   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29219
VGH Bayern, 01.09.2016 - 10 AS 16.1602 (https://dejure.org/2016,29219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.09.2016 - 10 AS 16.1602 (https://dejure.org/2016,29219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. September 2016 - 10 AS 16.1602 (https://dejure.org/2016,29219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines russischen Staatsangehörigen; Ausweisungsinteresse wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Begehung von Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines russischen Staatsangehörigen; Ausweisungsinteresse wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Begehung von Straftaten

  • rechtsportal.de

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines russischen Staatsangehörigen; Ausweisungsinteresse wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Begehung von Straftaten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 24.03.2014 - 10 CS 13.2568

    Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels; Sperrwirkung der Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2016 - 10 AS 16.1602
    Der Antragsteller erklärte sein Einverständnis mit der Verweisung und führte ergänzend aus, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. Juli 2016 bezüglich der Abweisung der Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Widerspruch zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2014 (Az. 10 CS 13.2568) stehe.
  • BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; aufschiebende Wirkung; Fortdauer der;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2016 - 10 AS 16.1602
    Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung sind insoweit unterschiedlich (BVerwG, B. v. 19.6.2007 - 4 VR 2.07 - juris Rn. 14 zu § 80b Abs. 2 VwGO).
  • VGH Bayern, 13.04.2010 - 19 AS 10.52

    Anhängiges Vorabentscheidungsverfahren im Hinblick auf Art. 28 Abs. 3 lit. a der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2016 - 10 AS 16.1602
    Er hemmt lediglich die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2016, § 124 Rn. 37, § 124a Rn. 222), so dass mangels einer rechtskräftigen Entscheidung über das Klagebegehren auch noch nach Ergehen des erstinstanzlichen Urteils die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet werden kann (vgl. BayVGH, B. v.13.4.2010 - 19 AS 10.52 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Die Gefahrenprognose ist schon mit der Feststellung des Tatbestands zu treffen und nicht erst bei der Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt (VGH Bayern, Beschlüsse vom 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris und vom 01.09.2016 - 10 AS 16.1602 -, BeckRS 2016, 51505; Zeitler, a.a.O. Rn. 31 ff., m.w.N.; Funke-Kaiser, a.a.O. Rn. 74; Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand: 01.02.2017, § 5 AufenthG Rn. 11; Nr. 5.1.2.2 AufenthG-VwV; a.A.: OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 16.08.2016 - 18 B 754/16 -, juris; Hailbronner, a.a.O. Rn. 31a; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 5 AufenthG Rn. 50).
  • VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239

    Erfolgloser Eilantrag eines Tunesiers gegen Ausweisung und Ablehnung der

    Nicht (mehr) erheblich ist das Ausweisungsinteresse nur dann, wenn es mit hinreichender Sicherheit nicht mehr aktuell vorliegt, was heißt, dass ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, nicht mehr besteht (vgl. BayVGH, B.v. 26.8.2016 - 10 AS 16.1602 - BeckRS 2016, 51505; Maor in: BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 1.8.2018, § 5 AufenthG Rn. 8.1).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.08.2016 - 10 AS 16.1602   

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https://dejure.org/2016,30173
VGH Bayern, 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 (https://dejure.org/2016,30173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 (https://dejure.org/2016,30173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. August 2016 - 10 AS 16.1602 (https://dejure.org/2016,30173)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (25)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Die Anforderungen an die erforderliche Gefahr ist dabei - unbeschadet der teilweise divergierenden Anforderungen, wie sie in Rechtsprechung und Literatur zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG a.F. entwickelt wurden - grundsätzlich anhand des Gewichts des jeweils betroffenen Ausweisungsinteresses zu bestimmen (VGH Bayern, Beschluss vom 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris; Zeitler, a.a.O. Rn. 30; Hailbronner, AuslR, 72. Aktualisierung Juni 2011, § 5 AufenthG Rn. 17, m.w.N.).

    Die Gefahrenprognose ist schon mit der Feststellung des Tatbestands zu treffen und nicht erst bei der Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt (VGH Bayern, Beschlüsse vom 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris und vom 01.09.2016 - 10 AS 16.1602 -, BeckRS 2016, 51505; Zeitler, a.a.O. Rn. 31 ff., m.w.N.; Funke-Kaiser, a.a.O. Rn. 74; Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand: 01.02.2017, § 5 AufenthG Rn. 11; Nr. 5.1.2.2 AufenthG-VwV; a.A.: OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 16.08.2016 - 18 B 754/16 -, juris; Hailbronner, a.a.O. Rn. 31a; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 5 AufenthG Rn. 50).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Unter einem Ausweisungsinteresse gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris, RdNr. 21).

    Wie der Antragsteller zu Recht geltend macht, besteht ein Ausweisungsinteresse nur dann, wenn von dem Betroffenen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, der weitere Aufenthalt des Ausländers also eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt oder sonst erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet; denn ein Ausweisungsinteresse ist nicht mehr erheblich, wenn ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, nicht mehr besteht (BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016, a.a.O., RdNr. 22, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG kann bzw. muss die Unmöglichkeit der Ausreise im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und 2 GG Berücksichtigung finden (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - Rn. 24; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Januar 2019, § 25 Rn. 150 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20

    Ausweisungsinteresse: Überschreitung der aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen

    Erst die Gefährdung öffentlicher Interessen rechtfertigt aufenthaltsrechtliche Maßnahmen wie die Ausweisung oder die Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels wegen eines bestehenden Ausweisungsinteresses und die daraus folgende Ausreisepflicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 26, vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn. 18, und vom 16.09.1980 - 1 C 28.78 -, juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 23.06.2020 - 11 S 990/19 -, juris Rn. 13, und vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 39; Bay. VGH, Beschlüsse vom 17.09.2020 - 10 C 20.1895 -, juris Rn. 11, und vom 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris Rn. 22; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 06.03.2020 - 10 ZB 19.2419 -, juris Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 07.01.2019 - 3 B 177/18 -, juris Rn. 8; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, juris Rn. 16 f.; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 5 AufenthG Rn. 52, 57 und 63; Bauer, ebd., § 53 AufenthG Rn. 48 ff.).
  • VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug,

    Es spiele demnach keine Rolle, ob ein Bleibeinteresse nach § 55 AufenthG bestehe (m.V.a. BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 21).

    Ein Ausweisungsinteresse sei nicht mehr erheblich, wenn ohne vernünftige Zweifel feststehe, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhänge, nicht mehr bestehe (m.V.a. BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 22).

    Diese Prüfung erfolgt vielmehr im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 21; B.v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 - juris Rn. 7; B.v. 3.8.2021 - 10 ZB 21.937 - juris Rn. 11).

    Dies ist nicht mehr der Fall, wenn ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, nicht mehr besteht (BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 22; B.v. 3.8.2021 - 10 ZB 21.937 - juris Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

    Ob bei einem solchen Sachverhalt bereits die Aktualität des Ausweisungsinteresses zu verneinen ist (so etwa Maor in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, § 5 Rn. 11 ; OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 19) oder eine Ausnahme vom Regelfall vorliegt (so BVerwG, Urteil vom 28.01.1997 - 1 C 23.94 -, juris Rn. 22 - zu § 7 Abs. 2 AuslG 1990; siehe auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris Rn. 24), bedarf hier keiner weiteren Überlegungen, weil solches beim Antragsteller ersichtlich nicht gegeben ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung

    Unter einem Ausweisungsinteresse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist vielmehr im Ausgangspunkt ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris RdNr. 15; BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris RdNr. 21; Beschl. d. Senats v. 06.02.2017 - 2 L 119/15 -, juris RdNr. 33; Beschl. v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, juris RdNr. 15).

    Vielmehr besteht ein Ausweisungsinteresse nur dann, wenn von dem Betroffenen weiterhin eine konkrete Gefahr ausgeht, der weitere Aufenthalt des Ausländers also eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland darstellt; denn ein Ausweisungsinteresse ist nicht mehr erheblich, wenn ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, nicht mehr besteht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, a.a.O. RdNr. 22; Beschl. d. Senats v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, a.a.O. RdNr. 16).

  • VG Potsdam, 31.05.2017 - 8 K 2926/14

    Aufenthaltserlaubnis

    Die Gegenmeinung (VGH Mannheim, a.a.O., Rz. 26; VGH München, Beschluss vom 29. August 2016 - 10 AS 16.1602 -, juris, Rzn. 22 ff.; Funke-Kaiser, a.a.O., Rz. 74; Maor, a.a.O., Rz. 11.1; Zeitler, a.a.O., Rzn. 31 ff.) steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht im Einklang.
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2017 - 8 ME 94/17

    Aufenthaltserlaubnis; Ausnahmefall; Ausweisungsinteresse; Duldungsgründe;

    Zum Teil wird das Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzung nur dann bejaht, wenn ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, nicht mehr besteht (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris Rn. 22; Maor, in: BeckOK AuslR, § 5 AufenthG Rn. 11 (Stand Mai 2017)).

    Das kann auch dann gegeben sein, wenn zwar ein Ausweisungsinteresse besteht, verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen aber der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 -, juris Rn. 7 f.; OVG Bremen, Urt. v. 28.6.2011 - 1 A 141/11 -, NordÖR 2011, 440, juris Rn. 67 f.; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 74 (Okt. 2015)).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18

    Erforderlichkeit einer Wiederholungsgefahr für ein Ausweisungsinteresse;

    Unter einem Ausweisungsinteresse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist vielmehr im Ausgangspunkt ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris RdNr. 15; BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris RdNr. 21; Beschl. d. Senats v. 06.02.2017 - 2 L 119/15 -, juris RdNr. 33; Beschl. v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, juris RdNr. 15).

    Vielmehr besteht ein Ausweisungsinteresse nur dann, wenn von dem Betroffenen weiterhin eine konkrete Gefahr ausgeht, der weitere Aufenthalt des Ausländers also eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland darstellt; denn ein Ausweisungsinteresse ist nicht mehr erheblich, wenn ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, nicht mehr besteht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, a.a.O. RdNr. 22; Beschl. d. Senats v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, a.a.O. RdNr. 16).

  • OVG Sachsen, 16.11.2023 - 6 B 61/23
  • VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 K 1823/16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Einreise ohne Visum

  • OVG Sachsen, 16.11.2023 - 3 B 114/23

    Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; Begleitung anlässlich medizinischer

  • VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289

    Ausweisungsinteresse wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 19 CS 18.2641

    Erfolglose Beschwerde im Eilverfahren gegen die Verlängerung der

  • VG München, 30.08.2018 - M 12 K 18.1684

    Fehlen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen aufgrund des Bestehens

  • VGH Bayern, 03.08.2021 - 10 ZB 21.937

    Keine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche bei Ausweisungsinteresse

  • VG Bayreuth, 01.03.2018 - B 4 E 16.898

    Erfolgloser Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen gegen

  • VGH Bayern, 31.08.2016 - 10 CS 16.649

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach abgelehnter Verlängerung der

  • VG München, 07.09.2017 - M 12 K 16.5689

    Kein Anspruch auf Aufenthalt für einen Ausländer, der wegen

  • VG Berlin, 03.07.2019 - 19 K 243.18

    Erteilung eines nationalen Visums zur Aufnahme einer Beschäftigung

  • VG Augsburg, 26.01.2021 - Au 1 S 20.2806

    Erfolgloses vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen drohende aufenthaltsbeendende

  • VG München, 05.06.2019 - M 25 K 17.4912

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen wiederholter Straffälligkeit

  • VG München, 17.10.2023 - M 27 S 23.4278

    Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis eines in Griechenland langfristig

  • VG Schleswig, 29.10.2020 - 11 A 274/19
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.08.2016 - 10 AS 16.1602   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,80820
VGH Bayern, 26.08.2016 - 10 AS 16.1602 (https://dejure.org/2016,80820)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.08.2016 - 10 AS 16.1602 (https://dejure.org/2016,80820)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. August 2016 - 10 AS 16.1602 (https://dejure.org/2016,80820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Keine Ausweisung eines faktischen Inländers bei offenen Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren

  • ra.de

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 13.04.2010 - 19 AS 10.52

    Anhängiges Vorabentscheidungsverfahren im Hinblick auf Art. 28 Abs. 3 lit. a der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 10 AS 16.1602
    Er hemmt lediglich die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2016, § 124 Rn. 37, § 124a Rn. 222), so dass mangels einer rechtskräftigen Entscheidung über das Klagebegehren auch noch nach Ergehen des erstinstanzlichen Urteils die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet werden kann (vgl. BayVGH, B. v.13.4.2010 - 19 AS 10.52 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 24.03.2014 - 10 CS 13.2568

    Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels; Sperrwirkung der Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 10 AS 16.1602
    Der Antragsteller erklärte sein Einverständnis mit der Verweisung und führte ergänzend aus, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. Juli 2016 bezüglich der Abweisung der Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Widerspruch zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2014 (Az. 10 CS 13.2568) stehe.
  • BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; aufschiebende Wirkung; Fortdauer der;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 10 AS 16.1602
    Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung sind insoweit unterschiedlich (BVerwG, B. v. 19.6.2007 - 4 VR 2.07 - juris Rn. 14 zu § 80b Abs. 2 VwGO).
  • OVG Sachsen, 03.11.2020 - 3 B 262/20

    Familienzusammenführungsrichtlinie; Ausweisungsinteresse; Prognoseentscheidung;

    19 Unter einem Ausweisungsinteresse gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (BayVGH, Beschl. v. 26. August 2016 - 10 AS 16.1602 -, juris Rn. 21; Maor, in: Kluth/Heusen, BeckOK Ausländerrecht, 26. Edition, Stand: 1. Juli 2020, § 5 Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 18.12.2018 - B 6 S 18.455

    Ausweisung eines Tunesiers - Verstoß gegen Rechtsvorschriften

    Dabei sind umso geringere Anforderungen an das Vorhandensein einer akuten Gefährdung zu stellen, je gewichtiger das Ausweisungsinteresse ist (BayVGH, B. v. 26.08.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 21f; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand September 2018, § 5 AufenthG, Rn. 31b).

    Weiter kann höherrangiges Recht es gebieten, ausnahmsweise den Aufenthaltstitel zu erteilen (BayVGH, B. v. 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 24).

  • VG Bayreuth, 28.11.2018 - B 6 K 17.607

    Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei einem faktischen Inländer

    Dabei sind umso geringere Anforderungen an das Vorhandensein einer akuten Gefährdung zu stellen, je gewichtiger das Ausweisungsinteresse ist (BayVGH, B. v. 26.08.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 21f; Hailbronner, a.a.O, Rn. 31b).

    Speziell bei der Interessenabwägung, ob eine Ausnahme vom Regelfall, dass kein Ausweisungsinteresse vorliegen darf, zu machen ist, um zu verhindern, dass der Ausländer ausreisepflichtig wird, sind einzubeziehen die Dauer eines bisher rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet, das Bestehen schutzwürdiger Bindungen im Bundesgebiet, das Gewicht des Ausweisungsinteresses, insbesondere die Schwere einer strafrechtlichen Verurteilung, die Dauer eines straffreien Aufenthalts im Verhältnis zur Gesamtaufenthaltsdauer, das Fortbestehen einer Gefährdungslage sowie der Grad der Entfremdung vom Heimatland (BayVGH, B. v. 26.08.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 24; Hailbronner, Ausländerrecht, § 5 AufenthG Rn. 31a) In angemessenem Umfang Rechnung zu tragen ist schließlich der besonderen Härte, die es für sie darstellt, wenn faktische Inländer, d.h. Ausländer, die in Deutschland geboren sind oder als Kleinkinder hier her gekommen sind, das Land verlassen müssen.

  • VG Bayreuth, 29.01.2019 - B 6 E 19.28

    Rechtmäßige Abschiebung

    Dabei sind umso geringere Anforderungen an das Vorhandensein einer akuten Gefährdung zu stellen, je gewichtiger das Ausweisungsinteresse ist (BayVGH, B. v. 26.08.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 21f; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2018 § 5 AufenthG, Rn. 31b).
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