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   BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99   

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BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99 (https://dejure.org/1999,2047)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1999 - 10 AS 5/99 (https://dejure.org/1999,2047)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - 10 AS 5/99 (https://dejure.org/1999,2047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG §§ 158, 159; ArbGG § 13
    Durchführung von Rechtshilfeersuchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Ablehnung von Rechtshilfe da Beweisaufnahme unzulässig?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG §§ 158, 159; ArbGG § 13
    Rechtshilfeersuchen: Keine Ablehnung durch das angegangene Gericht wegen Erhebung eines unzulässigen Ausforschungsbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 330
  • MDR 2000, 845
  • NZA 2000, 791
  • BB 2000, 1042 (Ls.)
  • DB 2000, 1424
  • JR 2000, 484
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AS 7/90

    Durchführung von Rechtshilfeersuchen

    Auszug aus BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99
    Hinweise des Senats: Weiterführende Rechtsprechung zum Beschluß vom 16. Januar 1991 - 4 AS 7/90 - (BAGE 67, 71 = AP Nr. 1 zu § 13 ArbGG 1979).

    Damit scheidet eine Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch das ersuchte Gericht mit der Begründung, es handele sich um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, regelmäßig aus (so auch: OLG Frankfurt Beschluß vom 2. März 1970 - 6 W 52/70 - MDR 1970, 597; LAG Nürnberg Beschluß vom 28. Oktober 1985, aaO; Kissel, GVG, 2. Aufl., § 158 Rz 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 57. Aufl., § 158 GVG Rz 3; offen gelassen von: BAGE 67, 71 = AP Nr. 1 zu § 13 ArbGG 1979).

    Deshalb muß der Beweisbeschluß die bestimmten Tatsachen enthalten, die der Rechtshilferichter feststellen soll (BAGE 67, 71) und darf nicht so abgefaßt sein, daß sich der ersuchte Richter die Beweisfragen erst aus den Akten zusammensuchen muß.

    d) Der vorliegende Fall unterscheidet sich damit von demjenigen, welcher der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 16. Januar 1991 (BAGE 67, 71) zugrunde gelegen hat.

  • LAG Nürnberg, 28.10.1985 - 6 Ta 18/85

    Rechtshilfeersuchen; Ausforschungsbeweis; Ausforschungszweck

    Auszug aus BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99
    Diese Ausnahmevorschrift ist eng auszulegen (BGH Beschluß vom 31. Mai 1990 - III ZB 52/89 - NJW 1990, 2936, m.w.N.; LAG Nürnberg Beschluß vom 28. Oktober 1985 - 6 Ta 18/85 - Beiblatt zum AMBl. Nr. 10/1986, C 19).

    Damit scheidet eine Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch das ersuchte Gericht mit der Begründung, es handele sich um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, regelmäßig aus (so auch: OLG Frankfurt Beschluß vom 2. März 1970 - 6 W 52/70 - MDR 1970, 597; LAG Nürnberg Beschluß vom 28. Oktober 1985, aaO; Kissel, GVG, 2. Aufl., § 158 Rz 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 57. Aufl., § 158 GVG Rz 3; offen gelassen von: BAGE 67, 71 = AP Nr. 1 zu § 13 ArbGG 1979).

  • BGH, 23.09.1987 - III ZB 22/87
    Auszug aus BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99
    Somit ist die Angabe der Beweisthemen durch bloße Verweisung auf Aktenstellen ebenso unzureichend, wie wenn es dem ersuchten Richter obliegt, im einzelnen herauszuarbeiten, welche Zeugen jeweils zu welchen von mehreren Beweisfragen zu hören sind (BGH Beschluß vom 23. September 1987 - III ZB 22/87 - BGHR, ZPO § 359 Nr. 1 Rechtshilfe 1).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99
    Ein solcher liegt dann vor, wenn erst durch die Beweiserhebung die Grundlage zu substantiierten Tatsachenbehauptungen gewonnen werden soll (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 - BAGE 40, 67 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; Urteil vom 28. Mai 1998 - 6 AZR 618/96 - AP Nr. 6 zu § 16 TV Ang Bundespost).
  • BGH, 31.05.1990 - III ZB 52/89

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Blutproben zum Zweck der

    Auszug aus BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99
    Diese Ausnahmevorschrift ist eng auszulegen (BGH Beschluß vom 31. Mai 1990 - III ZB 52/89 - NJW 1990, 2936, m.w.N.; LAG Nürnberg Beschluß vom 28. Oktober 1985 - 6 Ta 18/85 - Beiblatt zum AMBl. Nr. 10/1986, C 19).
  • BGH, 28.11.1952 - I ZB 15/52
    Auszug aus BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99
    Ob dem Prozeßgericht dabei Rechtsfehler unterlaufen sind und ob ggf. Beweisbeschlüsse nicht in verfahrensrechtlich zulässiger Weise ergangen sind, hat das im Rechtszug dem ersuchenden Prozeßgericht übergeordnete Gericht nachzuprüfen und zu entscheiden; nicht jedoch das im Wege der Rechtshilfe um die Durchführung einer Beweisaufnahme ersuchte Gericht (so auch: BGH Beschluß vom 28. November 1952 - I ZB 15/52 - LM § 158 GVG Nr. 2).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99
    Ein solcher liegt dann vor, wenn erst durch die Beweiserhebung die Grundlage zu substantiierten Tatsachenbehauptungen gewonnen werden soll (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 - BAGE 40, 67 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; Urteil vom 28. Mai 1998 - 6 AZR 618/96 - AP Nr. 6 zu § 16 TV Ang Bundespost).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1970 - 6 W 52/70
    Auszug aus BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99
    Damit scheidet eine Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch das ersuchte Gericht mit der Begründung, es handele sich um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, regelmäßig aus (so auch: OLG Frankfurt Beschluß vom 2. März 1970 - 6 W 52/70 - MDR 1970, 597; LAG Nürnberg Beschluß vom 28. Oktober 1985, aaO; Kissel, GVG, 2. Aufl., § 158 Rz 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 57. Aufl., § 158 GVG Rz 3; offen gelassen von: BAGE 67, 71 = AP Nr. 1 zu § 13 ArbGG 1979).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.06.1995 - AR 42/95

    Verbotene Handlung; Beweisbeschluß; Rechtshilfe; Beweisaufnahme; Prozeßrichter

    Auszug aus BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99
    Insbesondere obliegt demnach die Beurteilung, ob der Sachvortrag einer Partei für eine Beweisaufnahme hinreichend substantiiert ist, allein dem Prozeßgericht (LAG Schleswig-Holstein Beschluß vom 6. Juni 1995 - AR 42/95 - n.v.; im Ergebnis ebenso: LAG Baden-Württemberg Beschluß vom 29. Juli 1996 - 6 Ta 2/96 - n.v.).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Oktober 1999 (- 10 AS 5/99 - BAGE 92, 330) klargestellt, dass ein Beweisbeschluss über die Behauptung, dass die als Zeugen benannten Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum mit mehr als 50 % ihrer persönlichen Arbeitszeit bestimmte Tätigkeiten durchgeführt haben, eine festzustellende Tatsache ist, über die die jeweiligen Zeugen grundsätzlich auf Grund ihrer eigenen Kenntnisse Angaben machen können.

    Tatsächlich hat er solche Anforderungen auch in seiner Rechtsprechung seit etwa 10 Jahren nicht mehr aufgestellt (zB BAG 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 - 2. Februar 1994 - 10 AZR 343/93 - 26. Januar 1994 - 10 AZR 603/92 - 26. Oktober 1999 - 10 AS 5/99 - BAGE 92, 330).

  • BAG, 23.01.2001 - 10 AS 1/01

    Zulässigkeit eines Rechtshilfeersuchens

    Diese Ausnahmevorschrift ist nach einhelliger Meinung in Literatur und Rechtsprechung eng auszulegen (BAG 26. Oktober 1999 - 10 AS 5/99 - BAGE 92, 330, mwN; Zöller/Gummer ZPO 22. Aufl. GVG § 158 Rn. 4, 5).

    Ebenfalls ist nicht erkennbar, daß durch ein objektiv ungeeignetes Beweismittel Beweis erhoben werden soll (BAG 26. Oktober 1999 - 10 AS 5/99 - aaO).

  • LAG Hamm, 28.06.2016 - 1 SHa 8/16

    Rechtshilfeersuchen; Ablehnung

    Das mag dann gelten, wenn die Beweisfrage völlig unklar und damit für das im Wege der Rechtshilfe ersuchte Gericht nicht durchführbar ist (GMP-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 13 Rn 5; Zöller-Lückemann, ZPO, 31. Auflage, § 158 GVG Rn 1), etwa weil ein Beweisthema nicht genannt ist oder der Beweisbeschluss nicht eindeutig erkennen lässt, welche streitigen Tatsachen Gegenstand der Beweisaufnahme seien sollen (BAG 26.10.1999 - 10 AS 5/99 Rn 27; Zöller-Lückemann, ZPO, 31. Auflage, § 158 Rn 1).

    Dies ist alleine Aufgabe des dem ersuchenden Gericht vorgesetzten Prozessgerichts (BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99, juris Rn 22).

    Würde das ersuchte Gericht über die Grenzfälle entscheiden wollen, wäre dies im Ergebnis eine Kontrolle der Rechtsfindung des ersuchenden Richters, die ihm nicht zusteht, weil dies alleine Aufgabe des dem ersuchenden Gericht übergeordneten Prozessgerichts ist (BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99, juris Rn 24 ff. m.w.N.).

  • ArbG Hamm, 28.06.2016 - 1 SHa 8/16
    Das mag dann gelten, wenn die Beweisfrage völlig unklar und damit für das im Wege der Rechtshilfe ersuchte Gericht nicht durchführbar ist (GMP-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 13 Rn 5; Zöller-Lückemann, ZPO, 31. Auflage, § 158 GVG Rn 1), etwa weil ein Beweisthema nicht genannt ist oder der Beweisbeschluss nicht eindeutig erkennen lässt, welche streitigen Tatsachen Gegenstand der Beweisaufnahme seien sollen (BAG 26.10.1999 - 10 AS 5/99 Rn 27; Zöller-Lückemann, ZPO, 31. Auflage, § 158 Rn 1).

    Dies ist alleine Aufgabe des dem ersuchenden Gericht vorgesetzten Prozessgerichts (BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99, juris Rn 22).

    Würde das ersuchte Gericht über die Grenzfälle entscheiden wollen, wäre dies im Ergebnis eine Kontrolle der Rechtsfindung des ersuchenden Richters, die ihm nicht zusteht, weil dies alleine Aufgabe des dem ersuchenden Gericht übergeordneten Prozessgerichts ist (BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99, juris Rn 24 ff. m.w.N.).

  • LAG Berlin, 24.07.2003 - 16 Sa 850/03

    Anforderungen an die Substantiiertheit eines Sachvortrages für einen

    Der für ZVK-Klagen seit langem zuständige 10. Senat hat aber in mehreren jüngeren Entscheidungen zu erkennen gegeben, dass er den Sachvortrag des Klägers für ausreichend für eine unter Umständen sehr aufwändige Beweisaufnahme hält (vgl. etwa 10 AZR 507/01 vom 20.3.2002 a.a.O.; 10 AS 1/01 vom 23.1.2001, NZA 2001, 2196; 10 AS 5/99 vom 26.10.1999, NZA 2000, 791), ferner in dem Zulassungsbeschluss 10 AZN 175/03 gegenüber einem Urteil der Kammer 11 des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 11. Februar 2003, 11 Sa 1799/02.
  • OLG Frankfurt, 08.05.2006 - 19 AR 1/06

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens

    Das Bedenken, dass ein Ausforschungsbeweis vorliege, kann die Ablehnung des Ersuchens nicht rechtfertigen (BAG MDR 2000, 845; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1995, 637; MDR 1970, 597).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2001 - 8 AR 21/01

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Rechtshilfeersuchens eines Rechtspflegers an

    Die Frage, ob die ersuchte Vernehmung der Zeugin für die Entscheidung des ersuchenden Gerichts erforderlich oder auch nur zweckmäßig ist, unterliegt nicht der Beurteilung des ersuchten Gerichts (RGZ 95, 286, 288; BGH NJW 1990, 2936; vgl. auch BAG MDR 2000, 845; Kissel, aaO Rn 30 ff, 34).
  • LAG Nürnberg, 21.07.2021 - 3 Ta 49/21

    Rechtshilfebeschwerde

    Diese Ausnahmevorschrift ist eng auszulegen (BAG, Beschluss vom 26.10.1999 - 10 AS 5/99 -, juris, Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 07.06.2023 - 4 AR 4/23
    Diese Ausnahmevorschrift ist eng auszulegen (BAG, Beschluss vom 26.10.1999, 10 AS 5/99, juris, Rn. 20 m.w.N.).
  • ArbG Nürnberg, 26.01.2021 - 2 AR 111/20

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch ersuchtes Arbeitsgericht wegen eines

    Die offenbar abweichende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.10.1999 - 10 AS 5/99 - verdient insoweit keine Zustimmung.
  • OLG Bremen, 07.06.2023 - 4 AR 4/21

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Anhörung eines minderjährigen Kindes durch den

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