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   BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14   

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BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 (https://dejure.org/2015,367)
BAG, Entscheidung vom 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 (https://dejure.org/2015,367)
BAG, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 (https://dejure.org/2015,367)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung; Aussetzung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2a Abs 1 Nr 5 ArbGG, § 9 Abs 1 ArbGG, § 97 Abs 5 ArbGG, § 98 Abs 6 ArbGG, § 17 Abs 1 S 1 GVG
    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • IWW

    § 5 Abs. 1 TVG, § ... 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG, § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 Abs. 1 ArbGG, § 98 ArbGG, § 98 Abs. 6 ArbGG, Art. 2 Nr. 5 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes, § 17 Abs. 1 GVG, § 98 Abs. 4 Satz 1 ArbGG, § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 173 VwGO, § 5 TVG, § 7, § 7a AEntG, § 3a AÜG, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG, § 11 TVG, § 97 ArbGG, § 9 Abs. 1 ArbGG, § 148 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Aussetzung des Rechtsstreits gem. § 98 Abs. 6 ArbGG

  • bag-urteil.com

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • rewis.io

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung der Aussetzung des Rechtsstreits gem. § 98 Abs. 6 ArbGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Aussetzung wegen Zweifeln an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliche Zweifel an einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aussetzung eines Rechtsstreits bei ernsthaften Zweifeln an Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung - Beurteilungsspielraum - Umfang der Begründungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 254
  • MDR 2015, 403
  • NZA 2015, 237
  • NZA 2015, 759
  • BB 2015, 371
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
    aa) Bereits nach bisheriger Rechtslage war die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags durch die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen, soweit es entscheidungserheblich auf diese ankam (zuletzt zB BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 101, 357) .

    Besteht hingegen zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der AVE kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, besteht keine Veranlassung zu deren Überprüfung (vgl. insgesamt zur bisherigen Rechtslage: BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe, BAGE 101, 357; 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 74, 226; Treber FS Bepler 2012 S. 557 ff., 563 f. jeweils mwN) .

  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
    Anders als nach § 148 ZPO hat das Gericht kein Ermessen, ob es den Rechtsstreit aussetzt oder nicht (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 -) .

    Im Aussetzungsbeschluss sind diese Bedenken einschließlich der erwogenen Tatsachengrundlagen näher darzulegen (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 17) .

  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
    Ein solches Ergebnis wäre mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Ausgangsverfahrens auf eine zeitnahe Entscheidung nicht vereinbar (vgl. zu § 97 Abs. 5: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 8 f., BAGE 142, 366; vgl. zu § 148 ZPO: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 11; BGH 8. November 2011 - VI ZB 59/10 - Rn. 11, BGHZ 191, 251) .

    Die Entscheidungserheblichkeit der AVE oder entsprechenden Rechtsverordnung ist im Aussetzungsbeschluss zu begründen (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 5 f., BAGE 142, 366) .

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
    Dabei spielt es für die Aussetzung keine Rolle, in welcher Instanz das Verfahren anhängig ist (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 18 f.; 20. August 2014 - 10 AZN 573/14 - Rn. 2) .

    c) Eine Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG darf auch bei ernsthaften Zweifeln an der Wirksamkeit einer AVE oder einer der in § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG genannten Rechtsverordnungen nur dann erfolgen, wenn die Entscheidung des konkreten Rechtsstreits ausschließlich von der Frage der Wirksamkeit einer solchen Norm abhängt (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 22) .

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
    Besteht hingegen zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der AVE kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, besteht keine Veranlassung zu deren Überprüfung (vgl. insgesamt zur bisherigen Rechtslage: BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe, BAGE 101, 357; 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 74, 226; Treber FS Bepler 2012 S. 557 ff., 563 f. jeweils mwN) .
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12

    Unterlassungsanspruch - grober Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur nachprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den Begriff selbst verkannt hat, die Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen des Übersehens wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. zu diesem Überprüfungsmaßstab: BAG 18. März 2014 - 1 ABR 77/12 - Rn. 16; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 73 Rn. 9) .
  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
    Ein solches Ergebnis wäre mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Ausgangsverfahrens auf eine zeitnahe Entscheidung nicht vereinbar (vgl. zu § 97 Abs. 5: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 8 f., BAGE 142, 366; vgl. zu § 148 ZPO: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 11; BGH 8. November 2011 - VI ZB 59/10 - Rn. 11, BGHZ 191, 251) .
  • BGH, 08.11.2011 - VI ZB 59/10

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens:

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
    Ein solches Ergebnis wäre mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Ausgangsverfahrens auf eine zeitnahe Entscheidung nicht vereinbar (vgl. zu § 97 Abs. 5: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 8 f., BAGE 142, 366; vgl. zu § 148 ZPO: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 11; BGH 8. November 2011 - VI ZB 59/10 - Rn. 11, BGHZ 191, 251) .
  • BVerwG, 18.09.2014 - 8 B 31.14

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bei einer Klage gegen die

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
    cc) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde steht dies nicht in Widerspruch zu der vom Bundesverwaltungsgericht in zwei Entscheidungen über die Rechtswegzuständigkeit vertretenen Auffassung (BVerwG 18. September 2014 - 8 B 35.14 -; 18. September 2014 - 8 B 31.14 -) .
  • LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13

    Aussetzen des Rechtsstreits bei Streit um die Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
    Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Oktober 2014 - 10 Sa 505/13 - aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung über den Aussetzungsantrag des Beklagten an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZN 893/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZN 573/14

    Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

  • BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99

    Aussetzungszwang

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 308/05

    Revisionszurückweisung gem § 552a S 1 ZPO mit Grundrechten der betroffenen

  • BVerwG, 18.09.2014 - 8 B 35.14

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für eine Klage gegen die

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Die Normen fanden damit unmittelbar ab ihrem Inkrafttreten Anwendung (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 f., 12, BAGE 150, 254 [zur Aussetzungspflicht nach § 98 Abs. 6 ArbGG]; BT-Drs. 18/1558 S. 46; GK-ArbGG/Ahrendt Stand Juni 2016 § 98 Rn. 60; Walker JbArbR Bd. 52 S. 111) .

    aa) Setzt ein Gericht nach § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG einen Rechtsstreit - ganz gleich welcher Art und in welchem Verfahrensstadium (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 ff., BAGE 150, 254)  - aus, weil die Entscheidung des Rechtsstreits von der Wirksamkeit einer AVE oder VO abhängt, sind die Parteien dieses Rechtsstreits kraft Gesetzes antragsbefugt (§ 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG) .

    Die Entscheidung über die Wirksamkeit der AVE ist dem Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG vorbehalten (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 16 ff., BAGE 150, 254) .

    Allerdings gab es bereits nach früherer Rechtsprechung die Pflicht der Gerichte, von Amts wegen inzident die Wirksamkeit einer AVE zu überprüfen, wenn von den Parteien deren Wirksamkeit substanziiert infrage gestellt wurde (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 18 f., BAGE 150, 254) .

    Besteht hingegen zwischen den Parteien hierüber kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, gibt es keinen Grund zur Aussetzung des Verfahrens (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, BAGE 150, 254) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Die Normen fanden damit unmittelbar ab ihrem Inkrafttreten Anwendung (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 f., 12, BAGE 150, 254 [zur Aussetzungspflicht nach § 98 Abs. 6 ArbGG]; BT-Drucks. 18/1558 S. 46; GK-ArbGG/Ahrendt Stand Juni 2016 § 98 Rn. 60; Walker JbArbR Bd. 52 S. 111) .

    aa) Setzt ein Gericht nach § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG einen Rechtsstreit - ganz gleich welcher Art und in welchem Verfahrensstadium (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 ff., BAGE 150, 254)  - aus, weil die Entscheidung des Rechtsstreits von der Wirksamkeit einer AVE oder VO abhängt, sind die Parteien dieses Rechtsstreits kraft Gesetzes antragsbefugt (§ 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG) .

    Besteht hingegen zwischen den Parteien hierüber kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, gibt es keinen Grund zur Aussetzung des Verfahrens (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, BAGE 150, 254) .

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Es besteht kein Anlass, den Rechtsstreit nach § 98 Abs. 6 ArbGG in der seit dem 16. August 2014 geltenden Fassung auszusetzen (vgl. zu den Voraussetzungen: BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 -; 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 17 ff.) .

    Doch haben weder die Parteien Sachvortrag gehalten, der ernsthafte Zweifel (vgl. zu diesem Maßstab BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 17 ff. mwN) an der Wirksamkeit der MindestlohnVO wecken könnte, noch sind dem Senat von Amts wegen solche Zweifel bekannt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

    Der Betriebsinhaber/die Betriebsinhaberin hat die Möglichkeit in dem Urteilsverfahren Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung ergeben (vgl. hierzu BAG 07.01.2015, 10 AZB/14, NZA 2015, 237).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum -

    Dagegen sprechen zunächst auch nicht die Entscheidungen des BAG vom 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 - ( NZA 2015, 237 ) und 10.09.2014 - 10 AZR 939/13 - ( NZA 2014, 1282 ), wonach der neue § 98 Abs. 6 ArbGG eine Anwendung dieser Vorschrift nach der Gesetzesbegründung auch auf anhängige Verfahren verlangt.

    Die effektive Durchsetzung dieses gesetzgeberischen Ziels wird nur erreicht, wenn auch bereits anhängige Verfahren von der Neuregelung erfasst werden (vgl. BAG 07.01.2015 a.a.O., Rdz. 12; BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13 - NZA 2014, 1282, 1285).

    Es verbleibt auch für die neue Prüfung im Rahmen des § 98 ArbGG bei den durch die oben genannten Normen vorgegebenen und ausgestalteten Verfahren (zutreffend BAG, Beschluss vom 07.01.2015, a. a. O., Rz. 20, NZA 2015, 237, 239).

    Besteht hingegen zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der AVE kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, besteht keine Veranlassung zu deren Überprüfung (vgl. nur BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 - NZA 2015, 237 Rz. 18 bis 19 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13

    Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 (10 AZB

    Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 (10 AZB 109/14 und 10 AZB 110/14) kommt es für eine Aussetzung darauf an, ob "ernsthafte Zweifel" an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung bestehen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 7. Januar 2015 -10 AZB 109/14 - den Beschluss des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und zur neuen Entscheidung über den Aussetzungsantrag des Beklagten an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Es müssen "ernsthafte" Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG gegeben sein (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Das Landesarbeitsgericht hat alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, in seine Würdigung einzubeziehen und unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Bei der Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "ernsthafte Zweifel" steht dem Instanzgericht ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass es mit dem Beschleunigungsgrundsatz nach § 9 Abs. 1 ArbGG nicht vereinbar wäre, wenn allein die Existenz eines Verfahrens nach § 98 Abs. 1 ArbGG bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dazu führen könnte, dass alle Verfahren des Klägers ausgesetzt würden (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ).

    Ferner wird ausgeführt, dass das Instanzgericht alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten habe (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ).

  • LAG Hessen, 26.06.2015 - 10 Sa 8/14

    Teilabbrucharbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 29 VTV können sich auch

    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Es müssen "ernsthafte" Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG gegeben sein (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ; hiergegen zuletzt mit beachtlichen Gründen Bader NZA 2015, 644, 645).

    Das Landesarbeitsgericht hat alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, in seine Würdigung einzubeziehen und unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Bei der Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "ernsthafte Zweifel" steht dem Instanzgericht ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG 7. Januar 2015 -10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass es mit dem Beschleunigungsgrundsatz nach § 9 Abs. 1 ArbGG nicht vereinbar wäre, wenn allein die Existenz eines Verfahrens nach § 98 Abs. 1 ArbGG bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dazu führen könnte, dass alle Verfahren des Klägers ausgesetzt würden (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ).

    Ferner wird ausgeführt, dass das Instanzgericht alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten habe (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ).

    In diesem Fall haben sie die gerichtsbekannten Tatsachen, die ernsthafte Zweifel begründen, offenzulegen und in den Rechtsstreit einzuführen (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, 25, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    Es besteht kein Anlass, den Rechtsstreit nach § 98 Abs. 6 ArbGG in der seit dem 16. August 2014 geltenden Fassung auszusetzen (vgl. zu den Voraussetzungen: BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 -; 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 17 ff.) .

    Doch haben weder die Parteien Sachvortrag gehalten, der ernsthafte Zweifel (vgl. zu diesem Maßstab BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 17 ff. mwN) an der Wirksamkeit der MindestlohnVO wecken könnte, noch sind dem Senat von Amts wegen solche Zweifel bekannt.

  • LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16

    1. Hat sich eine Partei mit den Zahlen, die von dem BMAS für das nach § 5 Abs. 1

    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; zuletzt BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Es müssen "ernsthafte" Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG gegeben sein (vgl. BAG 17. Februar 2016 - 10 AZR 600/14 - Rn. 12, [...]; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ; hiergegen mit beachtlichen Gründen Bader NZA 2015, 644, 645 und NK-GA/Ulrici § 98 ArbGG Rn. 16).

    Das Landesarbeitsgericht hat alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, in seine Würdigung einzubeziehen und unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Anders als nach § 148 ZPO hat das Gericht kein Ermessen, ob es den Rechtsstreit aussetzt oder nicht (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 24, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass es mit dem Beschleunigungsgrundsatz nach § 9 Abs. 1 ArbGG nicht vereinbar wäre, wenn allein die Existenz eines Verfahrens nach § 98 Abs. 1 ArbGG bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dazu führen könnte, dass alle Verfahren des Klägers ausgesetzt würden (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ) .

    Ferner wird ausgeführt, dass das Instanzgericht alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten habe (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ) .

  • LAG Hessen, 23.01.2017 - 9 Sa 1171/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Es müssen "ernsthafte" Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG gegeben sein (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Ein solches Ergebnis wäre mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Ausgangsverfahrens auf eine zeitnahe Entscheidung nicht zu vereinbaren (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ) .

    Deshalb reiche die bloße Einleitung eines Verfahrens nach § 98 ArbGG für eine Aussetzung aller von der AVE abhängigen Rechtsstreitigkeiten nicht aus (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ) .

    Anders als nach § 148 ZPO hat das Gericht kein Ermessen, ob es den Rechtsstreit aussetzt oder nicht (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 24, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • BAG, 12.04.2017 - 10 AZB 29/17

    Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • BAG, 12.04.2017 - 10 AZB 28/17

    Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 392/15

    Berechnung des Anpassungsgeldes nach dem geänderten Gesamtsozialplan im

  • BAG, 25.01.2017 - 10 AZB 30/16

    Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - 4 BVL 5004/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 26 Sa 1058/15

    Sozialkassenbeiträge bei koordiniertem Einsatz einer Gesamtheit von Arbeitnehmern

  • LAG Hessen, 31.07.2015 - 10 Sa 702/15

    Die Löschung einer vermögenslosen GmbH führt im Passivprozess grundsätzlich nicht

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17

    Die ULAK ist berechtigt, Verzugszinsen für Zeiträume zu erheben, in denen das

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 335/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 118/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 132/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1037/14

    Entsorgungs- und Recyclingarbeiten können als bauliche Zusammenhangstätigkeiten

  • LAG Hessen, 27.02.2015 - 10 Sa 1038/14

    Entsorgungs- und Recyclingarbeiten können als bauliche Zusammenhangstätigkeiten

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 83/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 172/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 262/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Hessen, 16.08.2019 - 10 Sa 1693/18
  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 32/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 159/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 694/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 877/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 117/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 108/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 263/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 678/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 301/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 239/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 695/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • LAG Köln, 22.07.2016 - 9 Sa 205/16

    Auskunftspflichten der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber einer

  • LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 786/16

    Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen

  • ArbG Düsseldorf, 10.11.2021 - 15 Ca 3268/21
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2015 - 22 Sa 1445/12

    Sozialkassenbeitrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2015 - 4 Sa 2182/14

    Beitragsforderung - Erstattungsanspruch - Insolvenz - Urlaubskasse -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 Ta 2295/14

    Aussetzung des Verfahrens - Zweifel an Wirksamkeit der

  • LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Einziehung von Beiträgen durch das

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1474/13

    Beschäftigung vermeintlich selbstständiger polnischer Gewerbetreibender als

  • LAG Hessen, 03.03.2017 - 10 Sa 1348/16

    Die Entscheidung des BAG über die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1735/14

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Überwiegen der Abbrucharbeiten bei

  • LAG Hessen, 05.01.2015 - 18 Ta 636/14

    § 98 Abs 6 nF ArbGG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 15 Ta 317/17

    Aussetzung des Rechtsstreits - Allgemeinverbindlicherklärung - VTV Bau

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2015 - 15 Ta 433/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - zulässige Aussetzung -

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